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Hallo!
Ich hab mal ein ganz anderes Thema. Was ist zu beachten, wenn ich aus dem Arbeitslosenverhältnis in die Teilselbständigkeit gehe? Im Moment kann ich 165 Euro neben dem AG I noch dazu verdienen. Versicherungen werden von der Agentur bezahlt und Für Haftpflicht ist der Arbeitgeber zuständig, da ja ich nur ein Gehalt bekomme. Welche Kosten kommen bei Teilselbständigkeit auf mich zu, welche kann ich von Umsätzen absetzen?? Bis jetzt bezahle ich schon für -Beitrag an Kammer für Bauvoröageberechtigung -Fach-Lehrgänge und Fach-Literatur -Computer und Bau-Software sowie deren Updates Muss ich mich als Teilselbständigkeit hinsichtlich der Kranken-/Renten-Versicherung selbst versichern? Wie hoch werden die Versicherungen dann? Ist auch bei Teilselbständigkeit eine Betriebshaftpflicht erforderlich, oder wie muss ich die Vertragsgestaltung machen, dass der Auftraggeber dafür als haftender steht? Wenn ich alle Versicherungen in normaler Höhe selbst begleichen muss wird sich die eilselbständigkeit nicht rechnen. Wer kann mir da etwas zu sagen/ raten/ Hinweise geben? Wo kann ich dazu etwas aussagefähiges finden? Gruß ET |
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Was ist zu beachten, wenn ich aus dem Arbeitslosenverhältnis in die Teilselbständigkeit gehe?
Tipp: übergangsgeld für volle Selbständigket beantragen, Auskunft bei der Arbeitsargentur einholen! Im Moment kann ich 165 Euro neben dem AG I noch dazu verdienen. Versicherungen werden von der Agentur bezahlt und Für Haftpflicht ist der Arbeitgeber zuständig, da ja ich nur ein Gehalt bekomme. Nö: du belkommst kein Gehalt, sondern schreibst an verschiedene Auftraggeber Rechnungen, sonst bist du nicht selbständig. Muss ich mich als Teilselbständigkeit hinsichtlich der Kranken-/Renten-Versicherung selbst versichern? Wie hoch werden die Versicherungen dann? Ja, alles must du selber organisieruen und versichern - must du aber selber abklären, und verschiedene Versicherungen befragen und vergleichen. Ist auch bei Teilselbständigkeit eine Betriebshaftpflicht erforderlich, oder wie muss ich die Vertragsgestaltung machen, dass der Auftraggeber dafür als haftender steht? Na klar brauchst du eine eigene Berufshaftpflichtverschiederung, sonst s. o. bist du nicht selbständig |
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Hi ET, das sehe ich nicht so ganz wie bm.
Zum einen redest du über eine Teil-Selbständigkeit, also keine "normale" (ganze, volle, wie man es bezeichnet möchtet). Das könnten für mich bedeuten, dass du als z.B. Freiermitarbeiter für mehrere Büros tätig bist. In diesem Fall bearbeitest du Aufträge für die Büros (es müssen mehrere sein, sonst landest du unter der Scheinselbständigkeit und das ist Böse für beide, für Dich und für das Büro, das Strafen zahlen würde), nicht auf deinem Namen. Demzufolge sind die Aufträge vom Büro versichert, da du nicht unterscheibst. Du bist lediglich der Bearbeiter (ohne Gehalt sondern mit Honorar auf Stundenbasis, Projektbezogen oder wie auch immer). Auf jedem Fall bist Du kein Angestellter, also wer muss dann deine soziale Beiträge übernehmen? DU, mein Freund. Aber dies ist heutzutage, das beste was Dir passieren kann. Also, ich würde in so einem Fall nur die KV bezahlen und fertig. Die Arbeitslosen-V und die Renten-V kannst Du schön mit 2% (oder mehr) auf die Bank plazieren und hast alle Mal mehr Freude daran als der "normale" AN. (normal in "", da wenn sie könnten, würden Sie sich sofort ebenfalls "Teil"-Selbständig machen). Die Umsatzsteuer, sowie die ESt muss du mit einem Steuerberater erst mal klären. Zum Einem hängt das davon ab, wieviel Du über diesen Weg (Teilselbständigkeit) im Jahr verdienen wirst. Die Einstufung wieviel Du dem FA überweisen sollst, kriegt Du schon von denen verpasst. Auf jedem Fall ist eine IST-Besteuerung dein Fall und das ist gut so. D.h. Du bezahlst die USt, für das was Du einnimmst. Davon kannst Du z.B. Bezinkosten, Autokosten, Blumen, Papier und und und absetzen. Ist klein Krammen, aber klein Vieh.... Das ist nicht alles. Wenn Du aber abgesehen von deinen o.g. Büros, andere selbständige Arbeiten machst, wo Du unterschrieben musst, dann ist eine Haftpflichtversicherung anzuratten. Es ist kein muss, solange der BH oder Mitplaner (Architekt z.B.) dies nicht eindeutig verlangen. Es ist aber empfehlungswert, da ohne Schutz -> sehr teuer. Frage dies bezüglich bei der AIA, sind im Vergleich zu anderen sehr preiswert. Du kannst entweder einen Jahresbeitrag oder einen Objektbeitrag leisten, wie Du willst. Gruß und viel Glück. |
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14.05.2006 19:45
Hallo, erst mal möchte ich mich bei Euch für Eure Beiträge hier und die e-Mail bedanken. Das Problem mit der Scheinselbständigkeit kann ja nur gelöst werden, wenn ich mehrere Objekte in Auftrag habe, die von unterschiedlichen Büros sind, oder? Das ist wohl anfänglich ziemlich schwierig wenn man noch nirgends selbständig aufgetreten ist. Wie muss das Verhältnis sein? Ist das Abhängig von den Umsätzen oder der Anzahl der Aufträge? Wenn ich Teil-Selbständig bin, und als maximalen Gewinn monatlich nicht über 165 Euro liege ist ja der Anteil des Arbeitslosengeldes noch erheblich größer. Ist das nicht dann die Stelle, wo ich dann Kranken-V bin? Wenn ich wie ein Selbständiger bei der KV eingestuft werde, ist bei denen die Basis ca.1250-1840 Euro, also einschließlich der PflV monatlich um 196-290Euro als persönliche Ausgaben! Wie hoch liegt eine Haftpflichtversicherung mind., vielleicht ca. 2300 Euro im Jahr also um 225Euro/Monat betriebliche Kosten. Dann kann ich das ja alles vergessen, da muss ich dann ja mehr hintragen als ich bekomme. Oder verstehe ich da etwas falsch? Das mit der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mir bekannt. Allerdings Ist da noch der Anspruch auf Berufsunfallversicherung, den ich nur sichern kann, wenn ich als freiwillige Anwartschaft mind. monatlich bei 78 Euro in die RV einzahle. Wie sieht es mit dem Anschluss an das Versorgungswerk der Kammer aus? Gibt es da einen Zwanganschluss oder so etwas? Eine Befreiung von der Umsatzsteuer wird wohl eher nicht so günstig sein!? Beim Haftpflichtversicherungsunternehmen werde ich mal mir ein Angebot holen. Da kommt mir ja auch die Frage auf in welcher Höhe sich die Versicherungen belaufen sollten. Also Ihr seht, für mich als Neueinsteiger gibt es viele Fragen. Das ist wohl etwas anderes als „nur“ sich den Fachthemen zu widmen. Es wäre toll, wenn ich von Euch noch ein paar Tipps bekommen könnte! Gruß ET |
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Wird das nicht ein bischen schwierig mit 165 Euro verdiehnst max?
2 bis 2.5 stunden im monat? Da wird doch nix fertig! |
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Hallo andi5,
wenn es nur die 165 sind, hast Du wohl recht. Ich hab von netten Forumteilnehmern direkt an meine e-mail-Adresse antwort bekommen, für die ich mich hier schon mal bedanken möchte. Da wurde allerdings davon geschrieben, das das die monatliche Gewinnhöhe maximal sein darf, nicht der Umsatz. So einige Betriebskosten hast du ja auch, die noch von ab gehen. Insgesamt hast du natürlich recht. Allzugroße Projekte dürfen das wirklich nicht sein. Dann wäre ja eine Teilselbständigkeit auch nicht nötig. Ich war bei der Arbeitsagentur und ich bekam ein Formular, wo ich den zu erwartenden Gewinn im Monat eintragen soll. Das muss dann natürlich eine vorsichtige Prognose sein. Wie bei der Existenzgründung ja auch zu machen ist. Und am Ende des Jares muss ich dann, ähnlich wie für das Finanzamt auch eine Gesamtauflistung vorlegen, wonach eine Ermittlung der wahren Gewinne und damit des mir wirklich zustehenden AG I erfolgt und ja beim Finanzamt der Steuern festgestellt werden. Wenn du 165 durch 2 oder 2.5 teilst, dann heißt das also, dass das normale Honorar bei 65 bis 82 Euro liegt? Das sind aber, glaube ich, Beträge, die ich als Existenzgründer wohl eher nicht ansetzen kann, oder? Gibt es da von Süd nach Nord Unterschiede? Die Preise für die Statik aus der Kostenschätzung und dann der Honorarordnung abzuleiten ist bei der Marktlage wohl auch nicht so einfach. Wo kann man überhaupt Zahlen für ca.-Statikpreise her bekommen? Wenn ich mich bei mir so umhöre, sind Honorare nach HOAI eher Illusion. Keine Ahnung wie ich diese ansetzen soll. Das wird wohl noch ein schwieriges Stück. Gruß ET |
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