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ReTeil-Selbständigkeit 22 Mai 2006 10:05 #14985

Hallo,
Zitat:
Du musst wenn Du Ingenieursleistungen anbietest sowieso in der Ingenieur- bzw. Baukammer eingetragen sein (wir sind nämlich ein geschützter Berufsstand).

Wo steht das ?
(Muss man meiner Meinung nach nicht)
Gruss Hans

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ReTeil-Selbständigkeit 22 Mai 2006 10:14 #14986

kammermitglied muß man nur sein, wenn man berat. ing. ist oder in einer der listen geführt wird...zb. tragwerksplaner für die prüfbefreiungen.
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
www.mcs-info.de

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ReTeil-Selbständigkeit 24 Mai 2006 12:54 #15022

Hallo,
... da geht aber einiges durcheinander mit den Listen. In Berlin ist es so (und ich denke in den anderen Bundesländern entsprechend):
1.) Es gibt ein "Berliner Architekten- und Baukammergesetz" und damit ist man "Pflichtmitglied" der Baukammer, wenn man ........ z.B. "eigenverantwortlich im Bauwesen tätiger Ingenieur ist". (Es gibt immer wieder nette kleine Verfahren, wo die verlohrenen Schafe aufgefallen sind und dann zwangsweise zu uns geführt werden ;-)
2.) Es gibt eine "Liste der Beratenden Ingenieure". Da kommt man nur auf Wunsch und mit min. 2 Jahren Berufserfahrung rein.
3.) Es gibt eine "Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure". Da kommt man nur auf Wunsch und mit Berufserfahrung und weiteren Qualifikationen rein.
4.) In Berlin gibts keine Liste der prüfbefreiten Statiker, aber wenn ist diese auch nur auf Wunsch und mit entsprechender Qualifikation.

Ich finde eine Berufs- und Interessenvertretung wichtig (auch wenn sie bei uns noch besser sein könnte). Ist so eine Art Gewerkschaft für Freiberufler.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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ReTeil-Selbständigkeit 24 Mai 2006 13:00 #15023

im saarland ist das so, wenn man in einer der listen geführt wird, muß man zwingend mitglied in der kammer sein und seinen kammerbeitrag leisten.

für tätige mitglieder sind das ab 500€ aufwärts und für freiwillige listen geführte ohne tätigkeit sind es 200€.

damit sollen die preisschädigenden nebenhertätigkeiten angestellter ingenieure unterbunden werden.
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
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FAX: +49 (0) 6805/943 146
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ReTeil-Selbständigkeit 24 Mai 2006 20:52 #15029

Hallo!
Das im Ingenieurblatt hab ich jetzt auch gefunden.
Werben mit Leistungen, unzwar nur mit denen, die ich auch anbiete bzw. auch anbieten darf, das sehe ich dann auch so.
Preise sind wohl dann auch sehr von dem Umfang und Leistungsart abhängig, sodass das werben damit nur sehr pauschal sein könnte, oder?
Wenn ich von manchen Bauträgern sehe, wie da geworben wird, also in dem Bereich der EFH, finde ich das auch etwas unseriös. Auch wenn das hier vieleicht nicht hergehört, aber sogenannte Stanardhäuser anbieten, die fast keiner so haben will (vieleicht auch absichtlich so minimiert um Veränderungen zu provozieren) und dann bei selbst relativ geringfügigen änderungen im Preis voll zuzulangen, ist für den Kunden nicht schön. Aber vieleicht habe ich jetzt auch zu verallgemeinert.?
Jedenfalls vielen Dank für eure Gedanken,Tips...
Gruß ET

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