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Danke, aber das habe ich schon alles "abgegrast" ohne das ich fündig geworden bin. Ich frage mich wie das andere machen, bei denen die Bauherren keine Mineralwolle oder OSB Beplankung verwenden wollen?
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Steht doch in den Tabellen der DIN.
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Schließe mich der Auffassung von ql2/99 an, daß auf der Grenze F90 in beide Richtungen erforderlich ist. Wenn tatsächlich F30 oder F60 feuerhemmend ausreicht, hilft vielleicht Kapitel 8.2 Wände aus Holz und Holzwerkstoffen in "Brandschutzbemessung auf einen Blick" nach Eurocodes und DIN 4102 von Fouad, Schwedler und Merkewitsch.
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Du suchst Wandaufbauten F30,F60 oder F90 - je nach Angabe des Objektplaners. Dafür haben die Hersteller Zulassungen und (meist) übersichtliche Prospekte. Im Extremfall gibt es sogar eine Zulassung für eine "Brandwandersatzwand in Holzbauweise" (oder so ähnlich, jedenfalls mit Anprall usw geprüft - mittlerweile wohl auch von Herstellern, mit Zulassung). Wenn weder MiWo noch OSB in Frage kommen, dann BSP mit GK - auch dafür gibts Zulassungen. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Hier der Auszug aus der GaStellV www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGaV-9 § 9 Brandwände als Gebäudeabschlusswand (1) An Stelle von Brandwänden nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayBO genügen ..... 2. bei geschlossenen Kleingaragen einschließlich Abstellräumen mit nicht mehr als 20 m2 Grundfläche mindestens feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehende Wände ohne Öffnungen. |
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Ja, habe auch schon MHM Wand vorgeschlagen. Wir werden sehen, wie sich der Bauherr entscheidet. Ich hab mir Tabelle 10.7 in der DIN 4102-4 nochmal genau angesehen. Im Prinzip ist mein eingangs erwähnter Aufbau ja hier in Zeile 4 bzw. 5 gelistet. Der Kunde muss halt bei der Grenzwand auf die Holzfaserdämmung verzichten und auf Mineralwolle umstellen. Ich frage mich dennoch, ob so ein Nachweis nicht auch rein über den Abbrand erschlagen werden könnte? |
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Letzte Änderung: von FeldmannD.
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