Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Feuerhemmende Ausführung Garage Grundstücksgrenze 21 Nov 2024 06:49 #83133

Das R in jedem Fall.
Das EI nein.
Für das eventuell erforderliche M schickst du die Wand dann vorab bitte nach Braunschweig =)

Beste Grüße

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Feuerhemmende Ausführung Garage Grundstücksgrenze 21 Nov 2024 07:04 #83134

1,9 cm Fichte 3-Schichtplatten
1,25 cm Gipsfaserplatten (nur falls wirklich notwendig)
6/14 cm Holzständer in Fichte und Gefach mit flexibler 14 cm Holzfaserdämmung (Gutex) ausgedämmt
2,4 cm Holzschalung mit Nut und Feder
4/8 cm Konterlattung (Hinterlüftung)
2,5 cm Lärchenschalung

 
1,9cm Fichte 3-Schicht - erfüllt nicht die Anforderung an Tabelle 10.7 Spalte 4 (Rohdichte)
2,4cm Holzschalung - erfüllt nicht die Anforderungen an Tabelle 10.7 Spalte 4 (Rohdichte)
Bei Anforderungen bezüglich Gebäudeabschlusswand siehe auch noch 10.5.8
Weiteres siehe Tabelle 10.9 raumabschließende Gebäudeabschlusswand.

Bei alleiniger Anforderung REI30 wird man in der Tabelle 10.7 Zeilen 1-13 fündig.
Persönlich würde ich mindestens außen zu einer Faserzementplatte tendieren und Innenseitig eine 18mm OSB mit Nachweis für die Rohdichte.

Beste Grüße

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Feuerhemmende Ausführung Garage Grundstücksgrenze 21 Nov 2024 09:58 #83136

Das R in jedem Fall.
Das EI nein.
Für das eventuell erforderliche M schickst du die Wand dann vorab bitte nach Braunschweig =)
 
Bei R samma beinand, EI sollte auch nachweisbar sein (ist aber nicht unbedingt Aufgabe des TWP allein), für M (bzw für REI+M) gibt´s geprüfte Aufbauten. Ich sehe das Problem nicht - wenn F90 gefordert sein sollte, geht halt (vermutlich - mit viel Geld geht fast alles) keine essbare Dämmung, sondern nur 1000°Faser.
 
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Feuerhemmende Ausführung Garage Grundstücksgrenze 21 Nov 2024 10:42 #83138

Das R in jedem Fall.
Das EI nein.
Für das eventuell erforderliche M schickst du die Wand dann vorab bitte nach Braunschweig =)


 
Bei R samma beinand, EI sollte auch nachweisbar sein (ist aber nicht unbedingt Aufgabe des TWP allein), für M (bzw für REI+M) gibt´s geprüfte Aufbauten. Ich sehe das Problem nicht - wenn F90 gefordert sein sollte, geht halt (vermutlich - mit viel Geld geht fast alles) keine essbare Dämmung, sondern nur 1000°Faser.


 
Was ich damit sagen wollte:
  • Die Stützen auf Abbrand zu berechnen reicht nicht für "EI" sondern nur "R". (Alles weitere über geregelte / geprüfte Aufbauten)
  • Insofern man nicht die geprüften Aufbauten verwendet und nur die vertikalen Rippen auf Abbrand nachweist - müsste man "M" in Braunschweig testen lassen =)
Ich seh auch kein Problem insofern man von dem Aufbau des TE abweicht ;)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von ql2/99.
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten