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Herausgabepflicht? 07 Jul 2015 09:51 #55831

...ähhh, ein Grund für die Nichtrausgabe könnte sein, dass die Statik noch nicht fertig ist ;)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Herausgabepflicht? 07 Jul 2015 10:19 #55833

Danke liebe Kollegen für die Einschätzungen. Ich sehe das auch nicht juristisch, sondern gebe allen Baubeteiligten was sie meinen, für die Ausführung zu benötigen, selbstverständlich auch meine Berechnungen (@GG:wenn ich sie denn fertig habe :whistle: )
Ein Kollege hat mich da etwas verunsichert mit seiner Frage, und darauf hingewiesen, daß daran manipuliert werden könnte. Gut, das könnte man immer, aber dafür hat man ja sein Original.
Nochmals vielen Dank

Gruß Wolfgang

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Herausgabepflicht? 07 Jul 2015 10:46 #55835

Ein Kollege hat mich da etwas verunsichert mit seiner Frage, und darauf hingewiesen, daß daran manipuliert werden könnte.

PDFs kann man mit Passwort für solche Sachen sichern.
Man kann festlegen, ob der Nutzer drucken, kopieren, manipulieren usw darf.

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Herausgabepflicht? 07 Jul 2015 12:45 #55842

Es kann auch sein, dass der Zimmermann Hobbystatiker ist oder ein eigenen Statiker rumsitzen hat!

Hatte mal den Fall: Statik an Zimmermann weitergeleitet, Zimmermann bekommt BSH-Binder mit einer Lamelle weniger hin. :P

Reibt das natürlich den Bauherrn unter die Nase! :evil:

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Herausgabepflicht? 07 Jul 2015 12:50 #55843

@Karte
Nee, schätze der braucht das für seine digitale Archivierung für die Qualitätssicherung.

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Herausgabepflicht? 07 Jul 2015 13:29 #55845

Karte schrieb: Es kann auch sein, dass der Zimmermann Hobbystatiker ist oder ein eigenen Statiker rumsitzen hat!

Hatte mal den Fall: Statik an Zimmermann weitergeleitet, Zimmermann bekommt BSH-Binder mit einer Lamelle weniger hin. :P

Reibt das natürlich den Bauherrn unter die Nase! :evil:


Bei Bindern von 20-30m Länge, mach ich mir gar nichit erst die Mühe die zu berechnen, das kann der Statiker
vom Hersteller viel besser.

Schulli

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