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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 08:04 #55874

galapeter97 schrieb: Schulli schrieb:
Bei Bindern von 20-30m Länge, mach ich mir gar nichit erst die Mühe die zu berechnen, das kann der Statiker
vom Hersteller viel besser.

Interessante Einstellung, aber so hast du wenigstens einen Mithafter.
Ob das dem Hersteller / Zimmermann klar ist?

galapeter97


Da geht es für gewöhnlich um Supermärkte, die meissten haben ein Nagelblech-Binderdach, aber auch Brettschicht- Binder kommen zum Einsatz, oft mit 2m Höhe und mehr. Bei den Preisen für diese Konstruktionen kommt es absolut darauf an sparsam zu sein und das kann jemand der sich täglich damit beschäftigt eben besser. Bei 25-30m Spannweite ergeben sich halt ganz spezielle Fragen zur Aussteifung, zur Schubkrafteinleitung am Auflager, zur Einleitung der Momente aus Gabellagerung etc.
Außerdem, wir arbeiten doch immer im Team, der Bodengutachter gibt uns die Bodenwerte, der Erdbauer bereitet das ganze vor, der Stahlbauer macht gewöhnlich seine Werkplanung selber, etc. pp.
Schulli

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 08:23 #55875

Major schrieb: Zurück mal zur Herausgabepflicht:
Besteht gegenüber dem Auftraggeber eine Herausgabepflicht der Statischen Berechnung (Kopie, digital?)

Bitte jetzt nicht, kommt darauf an, was vertraglich geregelt wurde usw.

Ich meine, bei einem Auftrag nach HOAI. Hier steht doch nichts zur Herausgabe, oder?



Hehe :)

ich kenn auch so Fälle, da stehen Gebäude und keiner hat die Altstatik dazu. (ich meine jetzt Bauherrn mit >50Gebäuden und baulichen Anlagen auf dem Hof - die haben sonst jeden Bewehrungsplan ab 1950 im Archiv).
Da wurden wohl bauliche Anlagen als Schwarzbau??? errichtet und die Statik wurde auch nie archiviert.

Zur Herrausgabepflicht gegenüber dem Bauherrn:
Als Ingenieurbüro wird es schwierig eine Rechnung zu stellen ohne die Leistung abzuliefern.
Als Baufima mit Statik/Planung/Bauen als Komplettauftrag kann die Statik im Eifer des Gefechtes wohl mal "vergessen" werden. Oder siehe einen Absatz höher.

Und gefühlt: ich find es auch nicht gut, wenn meine Ing.-Leistung anderen Statikern für zukünftige BV als "Vorlage" dient... grummel .... Urheberrecht...
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 09:06 #55876

M.E. beschränkt sich die Herausgabepflicht lediglich auf die Pläne, nach denen wurde gebaut und darin ist alles enthalten.
Die Statik ist nur Mittel zum Zweck; die liegt ja nicht zum Bauen vor bzw. interessiert keinen.

Bei geprüften BV ist es ja anders; da gibt es 2 Fertigungen, eine ans Bauamt und eine bekommt der Bauherr.

Wie siehts jetzt bei einem GU aus? Der ist nicht Bauherr, hat also keine Statik vorliegen.
Muss diesem die Statik (die Pläne hat er zum Bauen ja gehabt) ausgehändigt werden?
Wie ist das nach HOAI geregelt?

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 09:14 #55877

Major schrieb: M.E. beschränkt sich die Herausgabepflicht lediglich auf die Pläne, nach denen wurde gebaut und darin ist alles enthalten.
Die Statik ist nur Mittel zum Zweck; die liegt ja nicht zum Bauen vor bzw. interessiert keinen.

Bei geprüften BV ist es ja anders; da gibt es 2 Fertigungen, eine ans Bauamt und eine bekommt der Bauherr.


Bitte was????
Natürlich muss der Bauherr die Statik haben! Ich würde als Bauherr die Statik nicht bezahlen ohne das diese mir vorliegt.
Spätestens bei späteren Umbauten braucht der Bauherr doch eine Dokumentation.

Major schrieb: Wie siehts jetzt bei einem GU aus? Der ist nicht Bauherr, hat also keine Statik vorliegen.
Muss diesem die Statik (die Pläne hat er zum Bauen ja gehabt) ausgehändigt werden?
Wie ist das nach HOAI geregelt?


Ist die Frage jetzt ernst gemeint? Da greift nicht die Hoai, da greifen ganz andere Gesetze... :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 10:12 #55878

@GG:
Das sehe ich mal ganz anders.
Es geht nicht darum, was Du als Bauherr haben willst, sondern auf was Du KOSTENLOS Anspruch hast.

Plot- und Vervielfältigungskosten sind NEBENKOSTEN, haben nichts mit den Leistungsbildern der HOAI zu tun, und müssen gesondert vereinbart werden.

Die Planunterlagen werden zum Bauen gebraucht. Die muss ich der Baufirma liefern.
Aber ob ich jetzt dem Bauher einen Plansatz und die Statik zu liefern habe, glaube ich nicht!

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 10:35 #55879

hi,

GustavGans schrieb: .. grummel .... Urheberrecht...


deshalb kassiere ich, ohne irgendwas zu liefern .. sonst
wird das nur von pösen puben abgekupfert :p

im ernst:
von irgendwem bekomme ich e. auftrag, zb beratung+statik+pläne
für einen tisch. zum energieausgleich bekommt der AG von mir
beratung+statik+pläne für seinen tisch - ich bekomme geld.
die statik als pdf gibts ohne diskussion - papier gibts gegen
fairen kostenersatz (nebenkostenvereinbarung). pläne .. dito.

@gustav, ja, auch ich freu mich, wenn ein bauwerk von mir
soviel zuspruch findet, dass der nächste bauherr einen anderen
"twp" beauftragt, ziemlich genau sowas, in anlehnung an meine
unterlagen, zu berechnen (mehr ist nicht zu erwarten) und zu
malen ( .. ). ich finde es besonders ehrenwert, dass ausgerechnet
strassenbauämter oder kommunale zweckverbände (direkt am
euter) keinerlei hemmungen haben, unterlagen weiterzugeben.
andererseits: fortschritt entsteht durch austausch und mutation :D

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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