Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Herausgabepflicht? 06 Jul 2015 14:20 #55813

Hallo Kollegen,

der Fall: ausführender Unternehmer (Zimmermann) wünscht vom Aufsteller die Herausgabe der statischen Berechnung in digitaler Form. Er ist nicht Auftraggeber. Aus den Zeichnungen ist alles, was zur Ausführung erforderlich ist, enthalten.
Eventuelle Rückfragen können jederzeit geklärt werden. Wie geht Ihr damit um?
Ich denke, er hat kein Anrecht auf Herausgabe. Was meint Ihr dazu?
Schon mal vielen Dank vorab.

Gruß Wolfgang

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Herausgabepflicht? 06 Jul 2015 15:06 #55816

Ist zumindest diskussionswürdig.
In der BayBo steht zum Beispiel:

Art. 68 Baugenehmigung und Baubeginn
...
(6) ... 3 Baugenehmigungen, Bauvorlagen, bautechnische Nachweise, soweit es sich nicht um Bauvorlagen handelt, sowie Bescheinigungen von Prüfsachverständigen müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen...


Ähnliches dürfte auch in den anderen Bauordnungen stehen...
Und die Praxis ...?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Herausgabepflicht? 06 Jul 2015 15:20 #55817

Das er die Statik zu haben wünscht spricht doch für ihn. Ob er Anspruch auf digitale Form hat ist was anderes, ich halte das aber im Jahr 2015 für nicht ungewöhnlich und zumutbar. In jedem Falle sollte man sich sehr genau überlegen, ob man deswegen eine schlechte Stimmung ins Projekt bringen möchte.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Herausgabepflicht? 06 Jul 2015 15:38 #55818

Hallo Wolfgang,

es kommt auf die Vertragssituationen im Einzelfall an.
1. Was steht im Auftrag / Vertrag vom Zimmermann. Steht dort das er die Statik in digitaler Form bekommt, dann hat er ein Anrecht darauf.
2. Was steht in Deinem Vertrag mit dem Bauherren? In welcher Form musst Du Deine Planungsunterlagen abgeben?

Mein Vorschlag:
Rede mit Deinem Auftraggeber, ob er bereit ist Deinen Mehraufwand für die Erstellung der digitalen Unterlagen zu bezahlen.

Gruß HaFo
Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Herausgabepflicht? 06 Jul 2015 17:06 #55819

Wenn es der Zimmermann ist, sollte man ihm das freundlichst zur Verfügung stellen. ;)

P.S.: Wenn mit "digital" pdf gemeint ist, dann sind das 2-3 Klicks bis zum Senden per Mail. Oder kann irgendein Statikprogramm keine PDF-Ausgabe?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Jens01.

Herausgabepflicht? 07 Jul 2015 09:16 #55827

Wolfgang schrieb: Hallo Kollegen,

der Fall: ausführender Unternehmer (Zimmermann) wünscht vom Aufsteller die Herausgabe der statischen Berechnung in digitaler Form.
Ich denke, er hat kein Anrecht auf Herausgabe.
Gruß Wolfgang


Hallo,
warum wird das alles gleich so juristisch gesehen. Ist bei Ihnen die Statik so ein Geheimnis ???

Das ist doch heute alles kein Problem. ein Klick und die Dachstatik als pdf ist per E-Mail weg.
Was soll das: "Er hat kein Anrecht auf Herausgabe"

Bei mir nur Kopfschütteln

Aber wenn es sonst keine Probleme gibt dann wird alles gut

schönen Tag noch

Klaus Meyer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von MeyerK.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten