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Herausgabepflicht? 08 Jul 2015 05:34 #55850

Wolfgang schrieb: ..., daß daran manipuliert werden könnte. ...


das ist gleich einer urkundenfälschung.
(auch beim verwenden von fremden unterlagen sind eigenlich nachvollziebarkeit und quellenangabe erforderlich.)

hermann
Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)

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Herausgabepflicht? 08 Jul 2015 06:36 #55851

So wie ich es verstanden habe, liegen die Unterlagen ja bereits "analog" vor. Was spricht dagegen, die zwecks Archivierung fix über den Scanner zu ziehen?

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Herausgabepflicht? 08 Jul 2015 06:36 #55852

Schulli schrieb:
Bei Bindern von 20-30m Länge, mach ich mir gar nichit erst die Mühe die zu berechnen, das kann der Statiker
vom Hersteller viel besser.

Interessante Einstellung, aber so hast du wenigstens einen Mithafter.
Ob das dem Hersteller / Zimmermann klar ist?

galapeter97

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 06:08 #55870

galapeter97 schrieb: Schulli schrieb:
Bei Bindern von 20-30m Länge, mach ich mir gar nichit erst die Mühe die zu berechnen, das kann der Statiker
vom Hersteller viel besser.

Interessante Einstellung, aber so hast du wenigstens einen Mithafter.
Ob das dem Hersteller / Zimmermann klar ist?

galapeter97


Hallo Galapeter :)

ich bemesse ab und zu auch Bauteile aus Fremdstatiken um.
Das bekommen LOGISCHERWEISE !!!!! der verantwortliche Objektplaner und "Hauptstatiker" auf den Tisch mit der Bitte um Freigabe!
Sonst wärs grob fahrlässig.

Wieso hast du dann als "Hauptstatiker" einen Mithafter? Dass ein Bauteil -vom Spezialisten bemessen- nun mittig durchbricht, wirst du eher selten erleben. Eher z. B. größere Verformungen, die wiederum auf andere Bauteile Einflüsse haben.... aber darum ja auch die Freigabe durch den Hauptstatiker.

:)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 06:39 #55871

galapeter97 schrieb: Schulli schrieb:
Bei Bindern von 20-30m Länge, mach ich mir gar nichit erst die Mühe die zu berechnen, das kann der Statiker
vom Hersteller viel besser.

Interessante Einstellung, aber so hast du wenigstens einen Mithafter.
Ob das dem Hersteller / Zimmermann klar ist?


das ist von der Sache her nichts anderes als wenn eine Ortbetondecke in eine Filigrandecke umbemessen wird. Ebenso ist es üblich, dass z.B. bauseits konventionelle Dachkonstruktionen inNgelblechbinder umbemessen werden. Wenn das absehbar ist, dann stelle ich das in Abstimmung mit dem AG und Planer schon ins Vorwort der Statik und arbeite nur mit eigenen Lastermittlungen los.

Ich muss zugeben, dass ich ein stetig wachsendes Misstrauen gegenüber Leuten habe, die für sich in Anspruch nehmen alles zu wissen und alles zu können. So nach dem Motto "einmal ein Buch durchblättern, dann bin ich ausreichend Fachmann. Echte Erfahrung wird eh überbewertet". Da sind mir Leute die ihre eigenen Grenzen kennen und respektieren deutlich sypmathischer und vertrauenswürdiger.

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 07:47 #55873

Zurück mal zur Herausgabepflicht:
Besteht gegenüber dem Auftraggeber eine Herausgabepflicht der Statischen Berechnung (Kopie, digital?)

Bitte jetzt nicht, kommt darauf an, was vertraglich geregelt wurde usw.

Ich meine, bei einem Auftrag nach HOAI. Hier steht doch nichts zur Herausgabe, oder?

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