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Anbei der Verweis auf ein Urteil "in die andere Richtung", also ob ein Plan in Papierform ausgehändigt werden muss. Das gibt natürlich keine Rechtssicherheit...
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und was gibt man zur Prüfung ab, nur Pläne? |
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In der Regel handelt es sich bei dem Auftrag zur Erstellung der Statik um einen Werkvertrag und selbstverständlich muss das "Werk" (der vereinbarte Umfang, z.B. Statik + Pos.-Pläne) vollständig an den Auftraggeber ausgehändigt werden. Was denn sonst??
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Hallo,
Hä? Soll das ein Joke sein? Selten so einen Unfug gelesen. . So ist es. Aber ja doch. Rechtlich gesehen hat nur dein Bauherr Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen. Er bezahlt dich schließlich. Der Baufirma bist du i.d.R. nichts schuldig, denn mit der hast du (i.d.R.) keinen Vertrag. Wenn du Unterlagen direkt an die Baufirma lieferst, dann nur, weil es praktischer ist und einen Postweg spart. Gruß mmue |
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Hallo siehan,
ich glaube auch, dass man die Statik und Pläne dem Bauherrn zur Verfügung stellen sollte. Allerdings ist bei einem Werkvertrag nicht die Statik das "Werk", sondern das Bauwerk / Gebäude ist das "Werk". Gruss HaFo Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner
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Der Planungsauftrag ist eben kein klassischer Werkvertrag.
Wenn dem so wäre, würde der Planer lediglich den Erfolg schulden. Dem ist aber nicht so. Keine Dokumentation der Leistungsphasen, kein Honorar oder so ähnlich. |
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