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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 10:47 #55880

Anbei der Verweis auf ein Urteil "in die andere Richtung", also ob ein Plan in Papierform ausgehändigt werden muss. Das gibt natürlich keine Rechtssicherheit...
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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 12:07 #55881

Major schrieb: Die Planunterlagen werden zum Bauen gebraucht. Die muss ich der Baufirma liefern.
Aber ob ich jetzt dem Bauher einen Plansatz und die Statik zu liefern habe, glaube ich nicht!


und was gibt man zur Prüfung ab, nur Pläne?

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 12:23 #55882

In der Regel handelt es sich bei dem Auftrag zur Erstellung der Statik um einen Werkvertrag und selbstverständlich muss das "Werk" (der vereinbarte Umfang, z.B. Statik + Pos.-Pläne) vollständig an den Auftraggeber ausgehändigt werden. Was denn sonst??

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 13:15 #55884

Hallo,

Die Statik ist nur Mittel zum Zweck; die liegt ja nicht zum Bauen vor bzw. interessiert keinen.

Hä? Soll das ein Joke sein? Selten so einen Unfug gelesen.

Natürlich muss der Bauherr die Statik haben! Ich würde als Bauherr die Statik nicht bezahlen ohne das diese mir vorliegt.
Spätestens bei späteren Umbauten braucht der Bauherr doch eine Dokumentation.

. So ist es.

Die Planunterlagen werden zum Bauen gebraucht. Die muss ich der Baufirma liefern.
Aber ob ich jetzt dem Bauher einen Plansatz und die Statik zu liefern habe, glaube ich nicht!

Aber ja doch. Rechtlich gesehen hat nur dein Bauherr Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen. Er bezahlt dich schließlich. Der Baufirma bist du i.d.R. nichts schuldig, denn mit der hast du (i.d.R.) keinen Vertrag. Wenn du Unterlagen direkt an die Baufirma lieferst, dann nur, weil es praktischer ist und einen Postweg spart.

Gruß
mmue

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 13:17 #55885

Hallo siehan,

ich glaube auch, dass man die Statik und Pläne dem Bauherrn zur Verfügung stellen sollte.

Allerdings ist bei einem Werkvertrag nicht die Statik das "Werk", sondern das Bauwerk / Gebäude ist das "Werk".

Gruss

HaFo
Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 13:28 #55886

Der Planungsauftrag ist eben kein klassischer Werkvertrag.

Wenn dem so wäre, würde der Planer lediglich den Erfolg schulden.

Dem ist aber nicht so.

Keine Dokumentation der Leistungsphasen, kein Honorar oder so ähnlich.

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