Willkommen,
Gast
|
|
Hallo zusammen,
hat jemand eventuell ein paar Lektürevorschläge für die Bauzustände bei der Betonsanierung: Stichworte:
Allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch! Vielen Dank und beste Grüße! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
wenn DU schonmal ne frage stellst ...
![]() .. kann ich die nicht beantworten. warum? meine lbo kennt keine resttragfähigkeit. bin dazu vertraglich verpflichtet? wer definiert resttragfähigkeit? wer klärt den AG rechtssicher über deren evtl. vorh. anwendbarkeit auf? für ausreichende tragfähigkeit im bauzustand hafte ich sowieso - jedenfalls dann, wenn ich das im auftrag habe oder ohne auftrag bearbeite. dann beginnt der spass: fehlende unterlagen, abweichende baustoffe, falsche bewehrungsanordung - kennst du selbst. nicht ohne grund werden planungshonorare für bestand mit drei, vier hebeln ermittelt (HoZ, mvB, UbZ, AHO3) wenn ich nach der belastbarkeitsgrenze suche, ist der erste schritt eine bruchbemessung (wie auch immer) mit realen baustoffkennwerten, danach kommt ein adaptiv geratenes sicherheitsniveau und danach kommt die angst ![]() bruchbemessung? max herzog. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten