Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Sehr geehrte Kollegen,
Ich hätte mal eine Frage bezüglich einer Statik, die ich für einen engen Familienangehörigen bzw. für mich selbst rechnen möchte. Es handelt sich dabei um ein EFH, das um 1 Stockwerk aufgestockt werden soll und mehrere Wohneinheiten haben soll, pro Stockwerk wird die Grundfläche ca. 400m² haben. Nun frage ich mich, ob es sich lohnt diese statische Berechnung selbst zu machen und zum Prüfingenieur zu schicken, bzw. ob dies überhaupt möglich ist. Ich bin zurzeit an meiner Masterthesis dran, bin also noch Student und habe keinerlei Praxiserfahrung, traue mir aber zu das selbst zu rechnen. Darüber hinaus würde ja ein Prüfingenieur drüber gucken Nun zu den Fragen: - Ist es erlaubt als nicht-Nachweisberechtigter diesen Weg so zu gehen? - Denkt ihr es lohnt sich vom Aufwand/Kosteneinsparung her das zu machen? Oder lieber einfach einen richtigen Tragwerksplaner beauftragen? - Ist dies auch mit Studentenversionen von Statik-Programmen möglich? Es heißt ja immer, keine kommerzielle Nutzung, aber es ist in diesem Fall ja "privat", da das Gebäude auch zum Teil mir gehören wird. Ich wäre auch bereit das ganze von Hand zu rechnen, frage mich aber ob das den Prüfingenieur so freut Ansonsten wäre zu sagen, dass es für mich auch eine Sache von "Stolz" ist, da ich das eigen Haus von meiner Familie rechnen würde und es mich sehr freuen würde. Ich freue mich über jede Antwort! Beste Grüße |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Die wohl wichtigste Frage ist eher die, wie es bei dir mit einer Berufshaftpflichtversicherung (gegen Personen- und Sachschäden) aussieht.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Eine Berufshaftpflichtversicherung habe ich nicht. Wäre diese notwendig, wenn ich das Projekt für mich selbst rechne ?
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Es lohnt sich nie für die eigene Familie bzw. enge Freunde zu arbeiten .... aber diese Erfahrung muss jeder selber machen Studentenversion ist für "schulische Zwecke" ... ein Eigenheim ist kein schulischer Zweck. Aber es gibt auch zB Mietlizenzen die um ein paar hundert eure zu haben sind. Sinnvoll gewählte händische Nachweise statt sinnlosen seitenweisen FEM-Statik-Ausdrucken freuen jeden Ingenieur Die Frage die sich in deinem Fall stellt: Traust du dich das zu rechnen, aber traust du dich auch dann drunterzustellen ? Vielleicht so ein Tipp für "EFH Bauen in Eigenregie" - Wenn man in Eigenregie (handwerklich selber) baut, sollte man eigen "erfahrenen Planer" dabei haben - oder man plant in Eigenregie und sollte eine "erfahrenen Ausführenden" (Baumeister) dabei haben - In Eigenregie Planen und Bauen geht, geht aber auch oft schief |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von cebudom.
|
|
Um die Frage zu beantworten hätte ich noch Fragen:
Um was handelt es sich nun? Ein Einfamilienhaus (EFH) oder hat das Gebäude mehrere Wohneinheiten (MFH). Das ist bauordnungsrechtlich ein großer Unterschied. Liegt das Gebäude in einer Erdbebenzone? Gibt es Bestandsunterlagen? Traust du dir die Nachrechnung des Lastabtrags im Bestand zu? Auch wenn der Bestand eventuell nicht mehr der aktuellen Normsituation (Eurocodes) entspricht. Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Wir haben einen Stahlbetonbaumeister, der immer drüber guckt bei den wichtigen Schritten, also mauern, schalen und bewehren + betonieren. Ich würde mich insofern trauen drunter zustellen, weil ich wüsste, dass win erfahrener Prüfingenieur drüber geguckt hätte. Aber ich entnehme deiner Antwort, dass ich lieber die Finger davon lassen sollte
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten