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Nicht zahlende Kunden !!! 02 Okt 2003 17:21 #985

  • F. Schütt
  • F. Schütts Avatar Autor
Moin moin,<br />
ich habe folgendes Problem, <br />
ein Kunde will seine Statik nicht bezahlen (ohne Grundangabe), er reagiert auch auf 3 Mahnungen nicht. Jetzt kommt mir die Idee, die Statik beim Bauamt zurück zuziehen. Ist dies möglich ?<br />
Gruß F. Schütt

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warum das denn? 03 Okt 2003 08:07 #986

  • ML Sollacher
  • ML  Sollachers Avatar Autor
ist doch klasse, wenn die bereits fertiggestellte statik beim bauamt vorliegt.<br />
damit ist die leistung eindeutig erbracht und angenommen :-)<br />
wenn rechnung und mahnungen rechtswirksam sind, muss man doch nicht auf das honorar verzichten?<br />
für was gibt´s denn überhaupt anwälte?

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Re: Nicht zahlende Kunden !!! 03 Okt 2003 09:59 #987

  • Peter Böhm
  • Peter Böhms Avatar Autor
Moin moin,<br />
<br />
dem Bauamt ist es ziemlich egal ob Ihr Kunde die Rechnung bezahlt oder nicht!!!<br />
Bei säumigen Zahlern habe ich mir angewöhnt nur eine deftige Mahnung zu schreiben! Androhung von Bearbeitungskosten und zusätzlich Zinsverzug ab Fälligkeitsdatum. Sollte diese eine Mahnung nicht fruchten (Einschreiben mit Rückantwort), dann ist der Rechtsanwalt an der Reihe! Die Kosten die für das Mahnverfahren entstehen soll der Rechtsanwalt direkt bei dem säumigen Zahler abrechnen!<br />
Bis jetzt hat dieses Verfahren gut geklappt.<br />

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Re: Nicht zahlende Kunden !!! 03 Okt 2003 11:38 #989

  • K. Hoffmann
  • K. Hoffmanns Avatar Autor
Na toll !!!<br />
- wenn Sie mit dieser Methode Ihr Honorar einfordern können , kann ich Ihnen nur gratulieren !<br />
In den meisten Fällen werden solche Fälle aber durch langjährige Gerichtsverfahren entschieden die dann sehr oft in einem Vergleich enden .<br />
Das verbleibende Honorar ,das Ihnen dann noch zusteht , können Sie anschließend zur Zahlung des<br />
Rechtsanwalthonorares verwenden. <br />
Herr Schütt hat hier Recht. Versuchen Sie die Statik einzuziehen um Ihren ´´<br />
Kunden ´´ dadurch zur Zahlung zu zwingen. <br />

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Re: Nicht zahlende Kunden !!! 03 Okt 2003 12:17 #988

  • F. Schütt
  • F. Schütts Avatar Autor
Moin moin,<br />
sicher, wenn die Leistung vom Statiker erbracht wurde, steht einem das Honorar zu.<br />
Leider sieht es in der Praxis meistens anders aus, die Leistung wurde erbracht und der Auftraggeber zahlt nicht oder nur sehr schleppend. Die Idee mit dem Rechtsanwalt ist mir nicht neu... nur sehr teuer und langwierig, und auf einen Vergleich kann ich gerne verzichten.<br />
Damit es jedoch nicht erst zu einem Rechtsstreit kommt, kam mir die Idee mit der Drohung den Bauantrag zurückzuziehen. Meine Frage ist nun, kann ich dies einfach beim Bauamt bewirken ? Auch wenn das Objekt schon im Bau ist ? <br />
<br />
Mir ist nämlich aufgefallen, daß die meisten Kunden nach Ausspruch dieser Drohung doch recht schnell zahlen. Meistens !<br />
<br />
Gruß F. Schütt

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Re: Nicht zahlende Kunden !!! 03 Okt 2003 19:34 #990

  • Torsten_K
  • Torsten_Ks Avatar Autor
Ich denke, daß das Amt kein Problem in dem rechtlichen Vorgang sieht, da der Bauherr die Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren sicher bezahlt hat. Wenn er nicht bezahlt hätte, wäre das Amt auch schon aktiv geworden. <br />
Ob man einen Baustopp aufgrund Nichtzahlung erwirken kann, da würde ich mich auch erst mal befragen.

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