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THEMA:

Re: Nicht zahlende Kunden !!! 05 Okt 2003 11:36 #991

  • D. Rosenkranz
  • D. Rosenkranzs Avatar Autor
Moin moin,<br />
<br />
das ist echt ein sehr leidiges Thema. Ich habe und hatte auch schon einige Erfahrungen auf diesem Gebiet.<br />
Ich kann nur der Auffassung des Kollegen zustimmen, daß der Rechtsweg mühsam, zeitraubend und im Ergebnis meistens weniger erfreulich ist. Im Endeffekt bleibt meistens nichts über, gerade bei kleineren Beträgen.Und die Zeit die man bei Gericht und beim Anwalt für Schriftsätze vergeudet kann man sicherlich besser verbringen.<br />
Da hinkt die Gesetzgebung ganz schön hinterher. Ich kann deshalb gut verstehen, wenn man Drohungen ausspricht, auch wenn diese nicht legal sind. Ich habe auch schon mal meinen befreudeten Jugo für ein kleines Taschengeld dahin geschickt. Das hilft meistens sofort:-)<br />
Aber das mit der Drohung den Antrag zurück zu ziehen ist auch gut. Versuche ich beim nächsten mal auch..Ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt würde mich auch mal interessieren. Wäre auch mal n Ansatz für den Gesetzgeber.<br />
<br />
D. Rosenkranz<br />
<br />

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Re: Nicht zahlende Kunden !!! 06 Okt 2003 07:38 #992

  • ML Sollacher
  • ML  Sollachers Avatar Autor
natürlich ist der rechtsweg nicht angenehm.<br />
wenn aber e. klarer vertrag vorliegt, lässt sich durchaus e. mahnverfahren initiieren. muss man ja nicht selbst durchziehen. dafür gibt´s die hilfe regulärer inkassobüros.<br />
<br />
weil das thema gar so traurig ist - irregulär und fern der realität :-)<br />
www.russisch-inkasso.de/

<br />
<br />

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Re: Nicht zahlende Kunden !!! 06 Okt 2003 09:47 #993

  • F. Schütt
  • F. Schütts Avatar Autor
Hallo,<br />
hast Du schon Erfahrungen mit "www.russen-inkasso.de" ?

<br />
Gruß F. Schütt

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nein, nur das nicht :-) 07 Okt 2003 10:06 #995

  • Unbekannt
  • Unbekannts Avatar Autor
ich hab ja geschrieben: <br />
"- irregulär und fern der realität :-) "<br />
<br />
russeninkasso ist nur ein gag - ein typischer internetfake.<br />
<br />
wenn es nachweisbar berechtigte (!) forderungen gibt, kann man wohl jedes inkassobüro damit beauftragen, sich um die erfüllung zu kümmern.<br />
das hat nun wahrlich keinen "russischen" hintergrund, sondern e. nüchternen kaufmännischen und juristischen, die organisatorische und nervliche belastung ist ja nicht unerheblich.<br />
also, warum nicht einen profi engagieren, der am ende vom "feind" bezahlen wird?<br />
<br />
das ist auf jeden fall besser, als 3 mahnungen zu schicken - da lacht sich der schuldner höchstens tot, dann kann er nicht mehr bezahlen ;-)<br />
<br />
nö, sorry: ein mahnverfahren, wenn man´s denn schon selbst machen will, geht anders und das beschreib ich mal - ohne anspruch auf gewähr. vielleicht sind dann einige unklarheiten beseitigt.<br />
<br />
vorsicht, langer text - sorry, webmaster :-)<br />
<br />
 Traktat über die Mühsal, welche erforderlich ist, berechtigte Forderungen durchzusetzen <br />
<br />
Abstract:<br />
der chronologische und causale Zusammenhang des<br />
erforderlichen Aufwandes und der notwendigen Maßnahmen.<br />
Angeblich könne das Verfahren durch Einschaltung insbesondere russischer oder tschechischer<br />
Inkassobüros, ohne deutsche Gerichtsbarkeit, erheblich effizienter gestaltet werden - davon hat<br />
der Verfasser keinerlei Kenntnis und kann nur die rechtlich einwandfreie Abwicklung unter<br />
Zuhilfenahme der deutschen Gerichtsbarkeit darzustellen versuchen.<br />
<br />
Rechnungstellung<br />
Grundlage jeder Forderung ist eine Rechnungstellung mit Angabe eines Zahlungszieles (Höhe der Forderung und Zahlungszeitraum) - sinnvollerweise begründet (am besten: vertragliche Grundlagen, evtl.<br />
konkludentes Handeln).<br />
<br />
1. Mahnung<br />
in Schriftform (evtl. auch per Fax - Stilfrage), sofort, nachdem die Zahlungsfrist in der Rechnung<br />
überschritten ist; mit neuer Fristsetzung (kann die Hälfte der in der Rechnung gestellten Frist<br />
sein). <br />
<br />
2. Mahnung<br />
wie die erste Mahnung - sollte durch mündl. Beteuerung des Schuldners, zahlen zu wollen, nicht<br />
verhindert werden. Wenn schon, dann per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich mit<br />
Zeugen.<br />
<br />
Antrag auf Mahn- und Vollstreckungsbescheid<br />
als Formular im Schreibwarengeschäft käuflich zu erwerben und dann pedantisch genau<br />
ausgefüllt zusammen mit einer Kostenmarke (zum Preis von ca. 3% der Forderung) des<br />
zuständigen Gerichts bei der Mahnstelle am besten persönlich abzugeben.<br />
<br />
Der Schuldner wird über die Beantragung unterrichtet.<br />
Der Antragsteller sollte sich nicht scheuen, die Mahnstelle -nett, aber entschieden- zu bewegen,<br />
sobald wie möglich den eigentlich wichtigen<br />
Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid<br />
dem Schuldner beizubringen, der sich darauf mit einer, noch so fadenscheinigen Begründung,<br />
dagegen verwehren kann und dies auch tun wird, da er sonst womöglich ohne weitere Instanz<br />
zur Zahlung gebeten wird. Der Gläubiger wird von der Mahnstelle über den status quo informiert<br />
und kann den nächsten Schritt tätigen.<br />
<br />
Abgabe der Angelegenheit an das zuständige Gericht<br />
erfolgt dann, wenn der Gläubiger die weiteren Verfahrenskosten in der Größenordnung von ca.<br />
15 % vorausentrichtet und innerhalb von 2 Wochen (so schnell wie möglich, d.V.) seinen<br />
Anspruch begründet.<br />
<br />
Die folgenden Schritte gelten für verhältnismäßig einfache und vermutlich klare Situationen ;-)<br />
<br />
Schriftliches Vorverfahren ( §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO)<br />
Der Beklagte wird unter Fristsetzung vom Gericht zur Verteidigung aufgefordert - das Verfahren<br />
ist bereits entschieden, wenn innerhalb der 2-Wochen-Frist keine Verteidigung erfolgt. Der<br />
Kläger wird vom Gericht durch beglaubigte Abschrift der Verfügung gegen den Beklagten über<br />
den status quo informiert. Gleichzeitig:<br />
<br />
Antrag gemäß Â§Â§ 307 Abs. 2, 331 Abs. 3 ZPO<br />
Der Antrag des Klägers bedeutet Entscheid des Gerichts ohne mündliche Verhandlung. Per Fax<br />
!!<br />
<br />
Urteil, z.B. als Versäumnisurteil<br />
ergeht im Idealfall ohne weitere Einsprüche und Komplikationen und wird im Dokumentgleichen<br />
Umschlag zugestellt. Damit aber nicht genug, ganz wichtig ist der <br />
<br />
Kostenfestsetzungsbeschluß in vollstreckbarer Ausfertigung <br />
um die zu erstattenden Gerichtskosten einfordern zu können.<br />
<br />
Der Gerichtsvollzieher<br />
benötigt vollstreckbare Ausfertigungen des Urteils und des Kostenfestsetzungsbeschlusses, um<br />
tätig werden zu können.<br />
<br />
<br />
Zusammenfassung hinsichtlich der Terminsituation<br />
Zahlungsziel in der Rechnung: min. 14 Tage <br />
1./2. Mahnung und Postweg: min. 21 Tage<br />
Antrag auf Mahnbescheid: min. 7 Tage<br />
Vollstreckungsbescheid: min. 7 Tage<br />
Widerspruch des Schuldners: min. 14 Tage<br />
Mitteilung an Gläubiger: min. 7 Tage<br />
Beginn des Streitverfahrens: ca. 7 Tage<br />
Schriftliches Vorverfahren: min. 14 Tage<br />
Urteil u. Kostenfestsetzung: min. 14 Tage<br />
insgesamt: min. 15 Wochen !!<br />
<br />
... und so schnell geht das nur, wenn der Gläubiger "hinterher" ist und bei Ihm nichts unnötig<br />
lange liegen bleibt.<br />
<br />
<br />
hth, mls<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />

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uuups ... 07 Okt 2003 10:08 #997

  • ML Sollacher
  • ML  Sollachers Avatar Autor
den absender (oben) hab ich wohl verschusselt.<br />
it´s a bug - or it´s a feature? :-)

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Re: Nicht zahlende Kunden !!! 07 Okt 2003 11:46 #994

  • FooBar
  • FooBars Avatar Autor
Eigentlich ist das doch überhaupt kein Problem. Im Schreibwarenhandel gibt es ein offizielles Formular für das Mahnverfahren. Dieses wird dann automatisch vom zuständigen Gericht zugestellt (meistens wirkt solch ein Brief schon Wunder) Nach einer gewissen Wartezeit kann dann automatisch vollstreckt werden. Die einzigen Kosten dabei sind das Formular und die Gerichtskosten von (17-xxx EUR)<br />
www.pfaendung-online.de/mahnung/erl.htm

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