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frostsichere Gründung 02 Mai 2005 16:45 #9062

  • H.Sonntag
  • H.Sonntags Avatar Autor
Hallo,

ich habe ein altes Mühlenanwesen gekauft durch unser Grundstück verläuft ein alter Graben. An ein paar Stellen ist die alte Natursteinwand schon eingebrochen.
Ich habe mir von einem Bekannten berechnen lassen wie tief das Fundament sein muß, wieviel und welchen Baustahl ich verwnden muß.
Die neue Mauer ist 180 cm hoch und das Fundament dieser ist 1,10 m tief.
Nun sagt das Landratsamt daß die Standsicherheit der Mauer bei leerem Graben nicht gegeben ist weil die Frosttiefe der Fundamente nicht ausreicht.

Ist das denn richtig, auch wenn der Graben normalerweise immer voll Waaser ist?

Muß mich das denn auf meinem Grundstück interessieren, selbst wenn sich die Mauer im Winter auf und ab bewegt? Ist doch kein Haus oder Brücke daraufgebaut!!!

Wo kann ich den Literatur finden für welche Bauwerke überhaupt eine frostsichere Gründung erforderlich ist bzw. wer kann mir denn da Auskunft geben?

Gruß Sonntag

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Refrostsichere Gründung 03 Mai 2005 06:46 #9072

  • H. Sonntag
  • H. Sonntags Avatar Autor
Hallo,

habe hier im Forum eine Antwort gelesen in der etwa stand:

Das wenn Wasser über dem Fundament anteht keine Expansionswirkung eintritt.

Bedeutet das soviel wie, das keine frostfreie Gründung vorhanden sein muß wenn das Fundament z.B. im Grundwasser steht?

Dank im Voraus

Gruß Sonntag

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Refrostsichere Gründung 03 Mai 2005 07:49 #9075

  • harry
  • harrys Avatar Autor
es hängt davon ab, auf was, nicht worin das Fundament steht.
Die Frostempfindlichkeit ist abhängig von der Neigung, Eislinsen zu bilden,
abhänging von der Bodengruppe nach DIN 18196.
Da im Graben Wasser stehen bleibt, ist mit einem frostempfindlichen Boden zu rechnen.

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Refrostsichere Gründung 03 Mai 2005 11:05 #9078

  • Heinrich
  • Heinrichs Avatar Autor
Hallo Harry guten Tag

muß man eigentlich versuchen Leute zu beraten die mit der Einstellung an das Werk gehen daß ihnen ein auf oder abgehen der Wand bedeutungslos erscheint?;-))


Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit daß überhaupt eine Beratungsfähigkeit vorliegt?
Der Mann hat wohl eher zuviel Zeit und ist nicht ausgelastet wenn er stattdessen als Laie zur Fachliteratur greifen will.
Vielleicht sollte man ihm empfehlen ein Bauingenieurstudium zu absolvieren;-))
Dein Vortrag ist natürlich in Ordnung aber es erschließt sich halt nicht jedem.
Dazu gehört die Einstellung etwas aufzunehmen und auch anzunehmen und nicht die vorgefundene Einstellung daß man auf seinem Grundstück tun und lassen kann was man will,um am Ende den Fachleuten aufzugeben was man will.
Gruß Heinrich

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Refrostsichere Gründung 03 Mai 2005 11:22 #9081

  • AndreasG
  • AndreasGs Avatar Autor
Hallo,

Es gibt einen ganz einfachen Grundsatz im Bauwesen.:
" Sämtliche Fundamente sind stets forstfrei zu gründen"

Im übrigen ist es auch völlig unerheblich ob sich die Mauer auf Ihrem Grundstück befindet oder nicht (was im übrigen bei den meisten Bauten zutrifft).
Auch für sogen. Privatbauten sind die geltenden Regeln der Bautechnik einzuhalten.
Gruss
AndreasG

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Refrostsichere Gründung 03 Mai 2005 11:25 #9082

Moin, Moin,

ich denke, Du bist hier an der falschen Adresse.

Wenn Dein Bekannter Dir etwas berechnet hat, wenn er Dich also beraten hat, ist er auch für das Ergebnis seiner Beratung zuständig und verantwortlich.

Die einfachste Lösung Deines Problems ist, wenn Du die Angelegenheit mit dem Landratsamt von Deinem Bekannten lösen lässt.

hth
Pitt

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