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Hallo Kollegen,
mal wieder eine kleine Frage zur neuen DIN: Für eine Garage gilt es die Stahlbetonaussenwände zu bemessen. WU ist nicht erforderlich, die Wand wird nicht gedämmt. Die Wand wird 24cm stark, h=2,50m, C25/30, XC2, XF1. Belastung durch Auflast aus Decke und Erddruck. Nach normaler Bemessung sind ca. 3,7 cm²/m Bewehrung erforderlich. Mindestbewehrung wird eingehalten. Nach Gebrauchstauglichkeit ergibt sich mit wk=0,3mm Rissbreitenbeschränkung unter Last - Grenzdurchmesser eingehalten Rissbreitenbeschränkung unter Zwang - erforderliche Bewehrung horizontal ca. 8 cm²/m!!! Auf den ersten Blick erscheint mir die Bewehrung recht hoch. Ich kann mich an Weisse Wannen nach alter DIN erinnern, in denen weniger Stahl erforderlich war. Gibt es eine Möglichkeit auf die zusätzliche Bewehrung zu verzichten, da die Wand von aussen abgedichtet werden soll? Hinweise in der DIN habe ich bisher nicht entdecken können. Vielen Dank für eure Meinungen. Gruß, Karsten |
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Hallo Karsten,
wenn der Zwang auftreten kann (behinderte Verformung in der Fuge zur BP oder Fundament), dann würde ich die rechnerisch erforderliche Bewehrung auch einlegen. Du kannst diese aber bei Wänden ggf. etwas über die Höhe in Bereiche staffeln. Direkt im Bereich der Fuge wird die Rissbreite durch die Schubfuge gesteuert - hier kannst Du auf eine bestimmte Höhe h1 (siehe Heft 466 DAfStb. sieht wohl so ähnklich aus wie ;o) h1~0,6*wk/alpha(t)*delta(T)) eine verminderte Bewehrung z.B. Mindestzwangbewehrung einlegen. Je nach der Höhe Deiner Wand gibt es (oder auch nicht) noch einen Bereich h3 in dem keine Rissbildung zu erwarten ist. Hier könnte dann ggf. wieder eine verminderte Bewehrung - analog Bereich 1 eingelegt werden. Im Bereich 2 ist auf alle Fälle die volle Bewehrung zur Zwangschnittgröße einzulegen. Grundsätzlich würde ich aber eine Mindestzwangbewehrung aus Gl. 129 mit der Stahlspannung sig(s)= fyk einlegen - auch wenn ich nach neuer Norm ja auch mit einer verminderten Zwangkraft nach 11.2.2 (2) rechnen darf. Gruß, Frank |
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hallo,
nach meiner Berechnung ergeben sich für einen Durchmesser von 8mm und d=20cm, ein As von 9,3 cm² nach Gleichung 127. Dies jedoch für beide Seiten, d.h. 4,6 cm² je Seite, erscheint mir für eine 24 cm dicke Aussenwand nicht zu viel. Warum übrigens XC2 und nicht XC3 ( Aussenwand) ?? Gruss Thomas. |
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Da in diesem Beispiel Fcr>Fzrp wird, liegen unabhängige Einzelrisse vor (nach P.Gebhard; Direkte Berechnung von Rissbreite und Mindestbewehrung für Zwang nach DIN 1045-1[Beton und Stahlbetonbau 98, 2003 Heft 11, S.661ff]). Für c=3,5cm d=24cm, ds=8mm und Alpha nach Heft 466 erhalte ich ca 5 cm²/m je Seite.
? Ist die Wand denn so lang, dass sich eine Zwangskraft aufbauen kann ? Betontechnologie und Nachbehandlung haben einen wesentlichen Einfluss auf die Rissbreite. |
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Grosse Risse infolge Abkühlung der Wand auf dem „alten“ Fundament können nur bei sehr enge liegenden Fugen bzw. kleinen Wandlängen (kleiner Wandhöhe) mit ausreichender Sicherheit vermieden werden. Es entstehen aber auch hier am Wandfuß hohe Zugspannungen, aber es bilden sich am übergang zahlreiche kleiner Haarrisse mit wk<0,1 mm, so dass die Rissbreite auch ohne eine Bewehrung beschränkt bleibt.
Ist natürlich mit Vorsicht zu genießen, i.d.R. wird wohl bei „üblichen“ Wandlängen eine Bewehrung (ggf. abgestuft in den in erster Mail beschriebenen Bereichen) einzulegen sein. Gruß, Frank |
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Danke für eure Hinweise.
Ich denke das ich bei Wandlängen zwischen 6 und 7 Metern und einer Höhe von 2,50m eine Rissbildung nicht ausschließen kann. Deshalb denke ich ist der Nachweis erforderlich. Nach Bauteilkatalog ist für Wände im Erdreich mit Frost XC2, XF1 anzusetzen. Was mich nur irritiert hat, ist der "hohe" Bewehrungsgrad bei einer Stahlbetonwand die nichtmal als WU-Bauteil ausgeführt wird. Nach alter DIN und WU kam ich teilweise mit weniger Bewehrung aus, deshalb auch meine Frage. Gruß, Karsten |
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