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Streifenfundament in Erdschalung? 24 Mai 2022 07:09 #74905

Moin,
bewehrte habe ich dazu geschrieben weil es um das Vorhaltemaß geht also um Bewehrung.
Sonst macht die Anfrage keinen Sinn.
Grüße    

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Streifenfundament in Erdschalung? 24 Mai 2022 07:25 #74907

Situation: kleines Wohnhaus mit Flachdach. Fundamente u. Bodenplatte wurden in SF-Beton hergestellt.  
Trotzdem stand im Gutachten:

Zu Punkt 2: Betonbauteile
Das Betonieren von lastabtragenden Betonteilen gegen Erdreich ist fachlich nicht zulässig. Das Einschalen der Betonbauteile war dementsprechend als Sowiesoleistung auszuführen.

 

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Streifenfundament in Erdschalung? 24 Mai 2022 07:54 #74908

.....ein Gutachter der etwas "finden" möchte.

Zu Punkt 2:
"........betonieren lastabtragender Bauteile.......fachlich nicht zulässig."

==> Wie immer, es kommt darauf an.
1. Eine eindeutige Definition, dass das nicht zulässig ist, ist mir nicht bekannt (ich las mich gerne belehren).
    Wenn der Gutachter das behauptet, sollte er auch eine entsprechende Quelle benennen und diese dann korrekt auslegen
     (falls er das kann....)...das bezweifel ich, sonst würde er nicht solch einen Unsinn schreiben.

2. Wie gesagt, bei geringen Lasten mit konstruktiver Bewehrung spricht m.M.n. nichts gegen eine Erdschalung.
Folgende Benutzer bedankten sich: D.avid

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Streifenfundament in Erdschalung? 24 Mai 2022 07:59 #74909

"Das Betonieren von lastabtragenden Betonteilen gegen Erdreich ist fachlich nicht zulässig."

Steile These, aber man lernt immer wieder dazu .

Aber im Ernst, mir fällt kein zwingender fachlicher Grund zu dieser Aussage ein.

Beispiel:

- lokaler Bodenaustausch gegen Magerbeton, Loch graben und Beton rein.
  Der Magerbeton ist lastabtragend und direkt auf das Erdreich betoniert
- Brunnengründung
  Schachtringe einbauen und Beton rein laufen lassen, die Unterseite ist dann direkt auf das Erdreich betoniert
- bindiger Boden, bewehrte Streifenfundamente b = 60 cm
  Aushub b = 80 cm, Korb rein und ausbetonieren (seitliche Betondeckung ist halt größer)
 




 

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Streifenfundament in Erdschalung? 24 Mai 2022 10:41 #74913

Nach 12.9.3 dürfen Streifenfundamente unbewehrt ausgeführt werden. Häufig werden noch 4 ø 12 konstruktiv angeordnet.
Dann kann man doch von einem untergeordneten Bauteil sprechen. Das entspricht dann doch der Auslegung s.o. Oder ? 
Andererseits:
Wenn eine konstruktive Bewehrung eingebaut wird, muss auch die Betondeckung eingehalten werden. Bei Erdschalung muss der Boden standsicher sein. D.h. Die Jungs hantieren mit den langen Stangen und müssen aufpassen, dass kein Erdreich in den Graben fällt. Wenn die Eisen im Graben liegen, müssen diese Abstand halten und so fixiert werden, dass der Beton die Eisen nicht wegschiebt. So die Theorie. Wie das dann in der Praxis aussieht ....... Hier fallen mir nur kurze breite Steckbügel ein, die im Abstand ins Erdreich geschlagen werden und auf den die Eisen angebunden werden. Die oberen Eisen können nur nachträglich in den frischen Beton eingelegt werden. Schreibt der Statiker konstruktiv Bügel oder eine Bügelmatte vor, wird es im Graben nicht einfacher. 
Wenn der Beton sinnvoll eingebracht und nicht von oben reingerotzt wird sondern vorsichtig der Pumpenschlauch von unten nach oben geführt wird funktioniert das.
Der Begriff Fundamentgräben und Erdschalung sind geläufig nicht nur in Verbindung mit unbewehrten Beton.
Es kann doch nicht sein, dass eine bewährte Methode von Baubegleitern bzw. von Gutachtern in Frage gestellt wird. 
Wie soll sich ein BU verhalten ? Ich bin auch gegen zu viele Regeln, aber eine bewährte Bauweise darf geregelt sein. 
Grüße

              
 

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Streifenfundament in Erdschalung? 27 Mai 2022 05:26 #74926

"Das Betonieren von lastabtragenden Betonteilen gegen Erdreich ist fachlich nicht zulässig."
Haben wir nicht schon genug Probleme auf dem Bau? An welchem Detail muss jetzt hier in der Nase gebohrt werden?
Ich finde, es sollte mal als technischer Begriff: "freie Meinungsäußerung" in der naturwissenschaftlichen Welt eingeführt werden, als Fortsetzung zu "Stand der Technik" ...
Gibt es denn zu diesem Thema Literatur, Schadensberichte, techn. Ausarbeitungen o.ä., auf die sich der Sachverständige beziehen kann? (Der Hinweis zur alten Norm ist ja nur eine "sollte" Bestimmung und ein Hinweis zu Einhaltung der 50mm Regel) 
Durch diese Aussage spricht der Sachverständige ja dem Betonbauer seine fachliche Qualifikation ab.
Ich vemute daher, dass seine Äußerung eher als "freie Meinungsäußerung" gewertet werden sollte, und er die Themen Bauausführung (Böschung Erdschalung mit hieraus erf.Betonmenge, erf. Dämmungen, RW-Leitungen, Folgeerscheinungen, etc.) im Unterschied zu den statischen Erfordernissen (Dimensionierung Fundament , geol.Gutachten, etc.) durcheinander bringt. 

 
MfG

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Letzte Änderung: von bueromensch.

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