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Re: Streifenfundament in Erdschalung? 15 Aug 2003 07:01 #760

  • Dieter Trost
  • Dieter Trosts Avatar Autor
Nun haut mal nicht alle auf Stefan ein. Was soll er denn machen, als beauftragter Überwacher. Ein Querschießer am Bau, und der Mann mit der schwarzen Kappe (Richter) wird ihn fragen, warum er nicht wg. Nichteinhaltung der Normen Einspruch eingelegt hat. Da kann man soviel von Praxis und Theorie faseln, das intressiert ihn überhaupt nicht: Denn er ist ja Laie.<br />
Mein Tipp: Den Statiker fragen, ob die Bewehrung stat. erf. ist, oder konstruktiv (wahrscheinlich). Dann würde ich auch auf eine Schalung verzichten. So handhabe ich es als Statiker (wenn man mich denn fragt).<br />
Ansonsten: wie Andreas

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Re: Streifenfundament in Erdschalung? 16 Aug 2003 14:14 #759

  • F. Schütt
  • F. Schütts Avatar Autor
Hallo Hubert,<br />
das stimmt so nicht.<br />
Gem. DIN1045 darf auch ein B15 für bewehrte Bauteile verwendet werden.<br />
<br />
Gruß<br />
F. Schütt

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Streifenfundament in Erdschalung? 23 Mai 2022 16:45 #74899

Hallo,
ich möchte dieses Thema noch einmal aufwärmen. 
Bei Einfamilienhäusern habe ich im Normalfall noch keine geschalten Streifenfundamente gesehen. Gibt es irgendwo Hinweise zu Streifenfundamenten in Erdschalung ? Oder ist es grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn ich Angaben zu erhöhten Betondeckungen gegen das Erdreich mache, begebe ich mich dann aufs Glatteis.   
Grüße

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Streifenfundament in Erdschalung? 23 Mai 2022 17:07 #74900

In den Auslegungen zur DIN 1045-1 (06.2012) habe ich das gefunden.
Was sind untergeordnete bewehrte Bauteile ?

 
 
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Letzte Änderung: von HerrLehmann.

Streifenfundament in Erdschalung? 24 Mai 2022 05:50 #74903

Hallo,
dort steht "untergeordnete Bauteile" und nicht "untergeordnete bewehrte Bauteile".
Genauso würde ich das auch betrachten: Nur unbewehrte Fundamente gegen Erdreich betonieren; habe ich so auch noch nie gemacht.
Es widerspricht sich natürlich, da ein unbew.Bauteil kein Vorhaltemaß benötigt.

Gruß teeVier

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Streifenfundament in Erdschalung? 24 Mai 2022 07:00 #74904

Hallo,

bei uns wird es wie folgt gehandhabt:

Bauvorhaben wie Wohnhäuser, Anbauten, kleine/größere Hallen, etc. werden in Erdschalung betoniert, auch wenn hier i.d.R. konstruktive Bewehrung angeordnet wurde.

Bei größeren BV's (Kitas, Schulen, Verwaltungen, etc) werden die Fundamente geschalt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Vor kurzen wurde ein AW-Streifenfundament mit Bewehrung, für ein größeres Gebäude in Erdschalung ausgeführt (die Lasten waren allerdings relativ klein). Ich wüsste auch nicht was dagegen spricht. Das ist gängige Praxis. Prüfingenieure bei uns in der Umgebung sehen das genauso. Das mag in anderen Regionen abweichend behandelt werden.

Schöne Grüße

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