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Hallo,
es ist durchaus möglich, gerade bei Einfamilienhäusern die Bewehrung auf eine bestimmte Breite zu begrenzen und Teilbereiche unbewehrt zu lassen. Man muss dann allerdings mit breiten Rissen rechnen, die aber ausserhalb des Gw die Gebrauchsfähigkeit nicht unbedingt infrage stellen müssen. Es gibt vom Koordinierungsausschuss der Prüfer in Bayern eine Mitteilung zum "Näherungsverfahren zur Bemessung von Bodenplatten unter Linienlasten bei üblichen Hochbauten". Darin werden Angaben zu den erforderlichen Bereichen mit Bewehrung und zu den zu bemessenen Schnittgrössen gemacht. grüsse Thomas. |
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Hallo, wo finde ich im Internet diese Empfehlung? Scheint interessant zu sein.
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hallo heinz, es gibt sie also noch, die dünne bodenplatte (eine seite statik, ruckzuck)
die billig ist, aber noch nie gut war. dass hier ein glatter verstoß gegen die lehre vorliegt, ist -ohne zweifel- festzuhalten. auch der alten norm din 1045 und anderen hat diese art der konstruktion nicht entsprochen. es ist nicht so, dass die din 1045-1 plötzlich eine bewährte konstruktion (anerkannte regel der baukunst) verhindert. man rechne doch einfach mal als beispiel eine platte nach den zutreffenden regeln, dann wird man schnell erkennen, was durch falsche vereinfachnungen alles verloren geht. z.b. sind auch durchstanznachweise an wandöffnungen zu führen oder größere bewehrungen i.d. oberen lage, dort wo aussenwände parallel zur spannrichtung stehen, zu ermitteln. die mehrarbeit für die wirklichkeitsnahe erfassung der randbedingungen muss ganz einfach erbracht werden. freundliche grüsse klaus hümmerich |
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Also ich kann den Heinz gut verstehen! Ich habe auch einen Bauträger, der aus Kostengründen auf eine durchgehende untere Bewehrung in der Fundamentplatte verzichtet. Bei diesem AG:
d = 20 cm Bewehrung unter Mittelwand als R-Matten, 2,50 m bzw. 3,00 m lang oben durchgehende Bewehrung umlaufende Frostschürze 30/80 (wenn kein Keller) Hier und da gibts ein paar Sonderfälle, aber sonst ist das die Regel. Kommt auch beim Prüfingenieur durch, weil die Fostschürze als unbewehrtes Streifenfundament (ohne Nachweis) angenommen wird. Bisher ist mir kein Fall bekannt, dass aus diesem System Schäden entstanden sind. Den Bauträger gibt es aber schon 15 Jahre. Allerdings: Ich würde mich als AN ohne vertragliche Absicherung (dass Schäden aus diesem System nicht zu meinen Lasten gehen) auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Schönes Wochenende wünscht Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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hallo
den Bodenverhältnissen und den geringen Lasten eines Einfamilienhauses angepasste dünne aber ausreichend dicke Bodenplatten mit wenig Bewehrung hat es schon immer gegeben und ist eine bewährte Bauweise. Wenn die Vereinfachungen wirchlichkeitsnah (!) getroffen werden ( z.B. nach vorne zitiertem Mitteilungsblatt) widerspricht diese Methode weder der alten noch der neuen Norm. Wandöffnungen kann man z.B mit verbügelten Tragstreifen bewehren (wusste früher jeder Konstrukteur) . Man muss nicht immer mit der FE-Keule auf jede Fliege draufhauen. Nebenbei: Wie würdet ihr bemessen , wenn man euch den PC wegnehmen würde? Nichts für ungut Thomas. |
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