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Gast
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Hallo,
mein Wissensstand:"die Verblendschale ist nur ein Wetterschutz der keine zus. Lasten außer Verblendsturzauflagerlasten erhalten darf". Ist das so richtig? oder dürfen geringe Vertikallasten z.B. aus einer Eingangsüberdachung eingeleitet werden ? Falls ja wo kann ich etwas darüber finden (Prüfstatikersicher)? Gruß Heinz |
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gerade wenn nur Vertikallasten eingeleitet werden sollen und diese wesentlich
geringer als Verblendsturzauflagerkräfte sind müßte dieses doch zulässig sein? |
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Schade, gibt wohl nichts darüber!
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Es gibt wohl wirklich nichts drüber! Die DIN 1053 regelt halt Verblendschalen ab 9cm Stärke und da geht nix außer Eigengewicht und Sturzlasten. Aber wenns unbedingt sein muß, kann man doch eine Verblendschale mit mind. 11.5 cm Stärke als tragend ansehen und per Einhaltung der zulässigen Spannung nachweisen. Diese vorgesetzte "Tragwand" müsste dann aber auch gegründet sein und für alle angreifenden Lasten (H, V und evtl. M aus Ausmitte) einschl. Ankern
nachgewiesen werden. Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang,
der Nachweis könnte da es sich um eine 11,5cm Außenwand handel würde nur nach dem genauen Verfahren geführt werden und es müßte somit der Wind berücksichtigt werden-> Folge: hohe ständige Auflast erforderlich, die meistens nicht da ist. Tja und damit wäre ich am Ende! Gruß Heinz |
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Also wenn du so argumentierst, dürfte es kein Haus mit Verblendschalen geben - die Schalen wären dann alle "weggeflogen". Was ist mit der Verankerung an der Innenschale? M.E. werden dadurch die Windlasten in die Tragschale eingeleitet. Zusätzlich gibt es wohl auch noch einen "winddruck-schlüssigen" Verbund zwischen Verblend- und Tragschale. Ob das prüfsicher ist, kann ich nicht sagen. Ich würde es aber so versuchen.
Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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