Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
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Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
31 März 2026 06:52
Hallo Leute,
eventuell soll ich Kosten des Prüfing. für Nachträge zur geprüften Hauptstatik bezahlen.
Der hat seine Rechnung an den Bauherrn für 2 Nachträge gestellt. Die Kosten sind vergleichsweise
hoch. Sie gliedern sich in Nachforderungen des Prüfing. zu Berechnungen in der Statik (Nachforderungen laut Prüfberidht 1) und wesentliche
2-malige Änderungen des Entwurfes im Grundriss und Lasten durch den Bauherrn.
Ich frage jetzt mal hier: Ist es üblich, dass der Statiker Prüfgebühren für Nachträge tragen muß?
Dabei meine ich natürlich nur die Kosten für die Nachforderungen laut 1. Prüfbericht. Ich denke aber, dass diese Nachforderungen im Rahmen sind, nicht unüblich, keine Katastrophen, meist erklärende zusätzliche Angaben/Skizzen/Lastbeschreibungen aber auch ein paar Zahlendreher.
Aber nichts besonderes, was ich nicht in 30 Jahren Arbeit schon mal hatte. Nur das die Prüfbegühren eigentlich immer Bauherrensache waren.
Das die nachträglichen Änderungen in den (mehrmals freigegebenen) Grundrissen schlichtweg eine Katastrophe waren, habe ich den Bauherrn damals schon versucht nahe zu bringen. Wer im DG ändert, muss halt alle Decken drunter nachrechnen - usw. Für meine zusätzlichen ca. 500 Seiten habe ich (bis jetzt) keine zusätzlichen Kosten beim Bauherrn angemeldet. Der Bauherr sieht diesen Aufwand jetzt beim Prüfing.
Nächste Woche ist Gespräch beim Bauherrn. Da muss ich ihm nochmal die Nachtragsleistungen aufschlüsseln und auch zum Vergleich den Aufwand bei mir darstellen.
Ich wollte vorab mal von Eucch hören, ob das halt bei euch schon mal vorgekommen ist - das ihr die Prüfung der Nachträge ganz oder teilweise bezahlen musstet.
Danke schon mal.
Volker
eventuell soll ich Kosten des Prüfing. für Nachträge zur geprüften Hauptstatik bezahlen.
Der hat seine Rechnung an den Bauherrn für 2 Nachträge gestellt. Die Kosten sind vergleichsweise
hoch. Sie gliedern sich in Nachforderungen des Prüfing. zu Berechnungen in der Statik (Nachforderungen laut Prüfberidht 1) und wesentliche
2-malige Änderungen des Entwurfes im Grundriss und Lasten durch den Bauherrn.
Ich frage jetzt mal hier: Ist es üblich, dass der Statiker Prüfgebühren für Nachträge tragen muß?
Dabei meine ich natürlich nur die Kosten für die Nachforderungen laut 1. Prüfbericht. Ich denke aber, dass diese Nachforderungen im Rahmen sind, nicht unüblich, keine Katastrophen, meist erklärende zusätzliche Angaben/Skizzen/Lastbeschreibungen aber auch ein paar Zahlendreher.
Aber nichts besonderes, was ich nicht in 30 Jahren Arbeit schon mal hatte. Nur das die Prüfbegühren eigentlich immer Bauherrensache waren.
Das die nachträglichen Änderungen in den (mehrmals freigegebenen) Grundrissen schlichtweg eine Katastrophe waren, habe ich den Bauherrn damals schon versucht nahe zu bringen. Wer im DG ändert, muss halt alle Decken drunter nachrechnen - usw. Für meine zusätzlichen ca. 500 Seiten habe ich (bis jetzt) keine zusätzlichen Kosten beim Bauherrn angemeldet. Der Bauherr sieht diesen Aufwand jetzt beim Prüfing.
Nächste Woche ist Gespräch beim Bauherrn. Da muss ich ihm nochmal die Nachtragsleistungen aufschlüsseln und auch zum Vergleich den Aufwand bei mir darstellen.
Ich wollte vorab mal von Eucch hören, ob das halt bei euch schon mal vorgekommen ist - das ihr die Prüfung der Nachträge ganz oder teilweise bezahlen musstet.
Danke schon mal.
Volker
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
31 März 2026 07:21 - 31 März 2026 07:29
Für mich als juristischer Laie ist der erste Nachtrag kein Nachtrag sondern das sind ergänzende Nachweise...
Persönlich hätte ich diese auch so bezeichnet "Ergänzende Nachweise zum 1. Prüfbericht". Insofern nichts vorhandenes geändert wird, sehe ich hier keinen zusätzlichen Aufwand beim Prüfingenieur, wenn die nachgefprderten Unterlagen gleich in der Statik gewesen wären, hätte er es ja auch mitprüfen müssen.
Klärendes Gespräch ist nie schlecht. Wenn keine Einsicht kommt gleich mal den eigenen zusätzlichen Aufwand darlegen und mit einer Summe hinterlegen.
Sowas hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, vorstellen könnte ich mir das nur, wenn es tatsächlich grobe Patzer in den Nachweisen gäbe.
Im Zweifel nur mal vorsichtshalber die Haftpflicht informieren, insofern es sich um große Beträge handelt.
Das "Nachtragsmanagement" der PIs scheint zuzunehmen, offenkundig sind einfach viele BVs nicht mehr zwingend kostendeckend darzustellen oder man will halt Geld verdienen.
Ich hatte vor 15 Jahren mal den Fall, dass ein Mitarbeiter (extern) beim PI bestenfalls Vergleichsrechnungen mit dem Taschenrechner gemacht hatte. Er hatte mich damals mehrfach gebeten bei einem Trägerrost dies und das anzupassen und ihm "ohne Form" per Mail zu schicken, "gerne auch komplette Ausdrucke".
Fazit war, dass dies als Nachtrag abgerechnet wurde und zwar Seitenmäßig anteilig - war ziemlich saftig. Damals wurde die Rechnung dann "stoniert".
In München gibts ein Stadion da hat der Aufsteller für die StaKo in seinem Modell im Zuge der Ausführung mal den ein oder anderen Stab angepasst und das nicht als kleinen Nachtrag gepackt, sondern jeweils das ganze Modell wieder zum prüfen geschickt.
Wenn ich da richtig informiert bin, streiten da aktuell die Juristen
Da geht es wohl um die Abrechnung eines "vielfachen" des Grundhonorars.
Beste Grüße
Persönlich hätte ich diese auch so bezeichnet "Ergänzende Nachweise zum 1. Prüfbericht". Insofern nichts vorhandenes geändert wird, sehe ich hier keinen zusätzlichen Aufwand beim Prüfingenieur, wenn die nachgefprderten Unterlagen gleich in der Statik gewesen wären, hätte er es ja auch mitprüfen müssen.
Klärendes Gespräch ist nie schlecht. Wenn keine Einsicht kommt gleich mal den eigenen zusätzlichen Aufwand darlegen und mit einer Summe hinterlegen.
Sowas hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, vorstellen könnte ich mir das nur, wenn es tatsächlich grobe Patzer in den Nachweisen gäbe.
Im Zweifel nur mal vorsichtshalber die Haftpflicht informieren, insofern es sich um große Beträge handelt.
Das "Nachtragsmanagement" der PIs scheint zuzunehmen, offenkundig sind einfach viele BVs nicht mehr zwingend kostendeckend darzustellen oder man will halt Geld verdienen.
Ich hatte vor 15 Jahren mal den Fall, dass ein Mitarbeiter (extern) beim PI bestenfalls Vergleichsrechnungen mit dem Taschenrechner gemacht hatte. Er hatte mich damals mehrfach gebeten bei einem Trägerrost dies und das anzupassen und ihm "ohne Form" per Mail zu schicken, "gerne auch komplette Ausdrucke".
Fazit war, dass dies als Nachtrag abgerechnet wurde und zwar Seitenmäßig anteilig - war ziemlich saftig. Damals wurde die Rechnung dann "stoniert".
In München gibts ein Stadion da hat der Aufsteller für die StaKo in seinem Modell im Zuge der Ausführung mal den ein oder anderen Stab angepasst und das nicht als kleinen Nachtrag gepackt, sondern jeweils das ganze Modell wieder zum prüfen geschickt.
Wenn ich da richtig informiert bin, streiten da aktuell die Juristen
Beste Grüße
Letzte Änderung: 31 März 2026 07:29 von ql2/99.
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
31 März 2026 07:43
Danke schon mal.
Der Hinweis mit den ergänzenden Nachweisen ist sehr gut. Der trifft es ziemlich genau.
Ich habe es eben Nachtrag genannt, weil da auch die Änderungen drin sind. Da sollte ich besser später mal aufpassen
und es anders nennnen. " Ergänzende Nachweise und Nachtrag zu Grundrißänderungen" oder so.
Ja, die Bearbeiterin des PI ist sehr gewissenhaft, ich sage mal sehr diszipliniert. Sie hat in die Zahlen genau reingeschaut. Respekt, das würde ich so nicht durchhalten. Sie wollte zB. eben auch die Lastübergaben von MB FEM-Platte numerisch über mehrere Geschosse bis in die Erde haben. Das sind hunderte Seiten - das kriegt MB auch nicht kleiner - habe da schon mal nachgefragt. Dazu haben wir dann mit dem PI diese PDF-Seiten als Lesbakeitsseiten definiert, die nicht direkt Teil der Statik werden. Ich kenne die Rechnung vom Prüfing. nicht, aber ich hatte netterweise ein Telefonat mit der Rechnungsschreiberin (die kenne ich schon viele Jahre) vor dem Verschicken der Rechnung. So als Warnung vorab, ist wohl 100% vom Erstbetrag. Dabei sind wohl diese Lesbarkeitssachen seitenmäßig nicht mit dabei.
Ich habe auch derzeit einen anderen PI, da wird nicht so tief in die Statik reingeschaut. Da wird auch mal der Stahlbau nicht direkt abgenommen, weil der PI den Stahlbauer schon seit Jahren kennt. Da gilt dann nicht das Vier- sondern eher das Drei-Augen-Prinzip. Mehr ZDF als ARD.
Auch nicht so toll. Da ist mir das oben schon lieber.
Ja, an Haftpflichtversicherer habe ich auch schon gedacht. Eventuell. Der schickt dann einen Anwalt, der erstmal den Vertrag in Frage stellt.
Prozente in den Leistungsphasen, Bauwerksklasse (in meinem Vertrag II, beim PI III), Basisatz oder doch höher. Zumindest droht er dann damit.
Da habe ich keine Ahnung, hatte noch keinen Anwalt für die Arbeit.
Der Hinweis mit den ergänzenden Nachweisen ist sehr gut. Der trifft es ziemlich genau.
Ich habe es eben Nachtrag genannt, weil da auch die Änderungen drin sind. Da sollte ich besser später mal aufpassen
und es anders nennnen. " Ergänzende Nachweise und Nachtrag zu Grundrißänderungen" oder so.
Ja, die Bearbeiterin des PI ist sehr gewissenhaft, ich sage mal sehr diszipliniert. Sie hat in die Zahlen genau reingeschaut. Respekt, das würde ich so nicht durchhalten. Sie wollte zB. eben auch die Lastübergaben von MB FEM-Platte numerisch über mehrere Geschosse bis in die Erde haben. Das sind hunderte Seiten - das kriegt MB auch nicht kleiner - habe da schon mal nachgefragt. Dazu haben wir dann mit dem PI diese PDF-Seiten als Lesbakeitsseiten definiert, die nicht direkt Teil der Statik werden. Ich kenne die Rechnung vom Prüfing. nicht, aber ich hatte netterweise ein Telefonat mit der Rechnungsschreiberin (die kenne ich schon viele Jahre) vor dem Verschicken der Rechnung. So als Warnung vorab, ist wohl 100% vom Erstbetrag. Dabei sind wohl diese Lesbarkeitssachen seitenmäßig nicht mit dabei.
Ich habe auch derzeit einen anderen PI, da wird nicht so tief in die Statik reingeschaut. Da wird auch mal der Stahlbau nicht direkt abgenommen, weil der PI den Stahlbauer schon seit Jahren kennt. Da gilt dann nicht das Vier- sondern eher das Drei-Augen-Prinzip. Mehr ZDF als ARD.
Auch nicht so toll. Da ist mir das oben schon lieber.
Ja, an Haftpflichtversicherer habe ich auch schon gedacht. Eventuell. Der schickt dann einen Anwalt, der erstmal den Vertrag in Frage stellt.
Prozente in den Leistungsphasen, Bauwerksklasse (in meinem Vertrag II, beim PI III), Basisatz oder doch höher. Zumindest droht er dann damit.
Da habe ich keine Ahnung, hatte noch keinen Anwalt für die Arbeit.
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
31 März 2026 08:01 - 31 März 2026 08:03
Bezüglich Haftpflicht geht es nicht gleich darum den Schaden geltend zu machen, sondern Ihn zu melden. Dazu bist du verpflichtet.
Der Versicherer weiß dann bescheid und kann sich auch nach längerer Zeit nicht herausreden. (Auch hier gibt es dann wieder Fristen)
Da gibt es je nach Vertrag entsprechende Fristen um den Schaden beim Versicherer zu melden. Das können auch nur wenige Wochen sein.
Was ich sagen will, da werden nicht gleich die Anwälte loslaufen, aber man hat seinen Vertragspartner entsprechend informiert: "da könnte etwas kommen"
Wie ist das denn bei euch geregelt? In Bayern wird zumindest über die BVS abgerechnet. Der PI oder die Mitarbeiterin kann entsprechend nur den "Aufwand" melden.
Beste Grüße
Josef
Der Versicherer weiß dann bescheid und kann sich auch nach längerer Zeit nicht herausreden. (Auch hier gibt es dann wieder Fristen)
Da gibt es je nach Vertrag entsprechende Fristen um den Schaden beim Versicherer zu melden. Das können auch nur wenige Wochen sein.
Was ich sagen will, da werden nicht gleich die Anwälte loslaufen, aber man hat seinen Vertragspartner entsprechend informiert: "da könnte etwas kommen"
Wie ist das denn bei euch geregelt? In Bayern wird zumindest über die BVS abgerechnet. Der PI oder die Mitarbeiterin kann entsprechend nur den "Aufwand" melden.
Beste Grüße
Josef
Letzte Änderung: 31 März 2026 08:03 von ql2/99.
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
31 März 2026 10:52
Danke für den Hinweis mit dem Versicherer.
So wird das sein. Ich werde das entscheiden, wenn das Gespräch mit dem Bauherrn war.
Der Mitarbeiter des PI wird seinen Aufwand beim Chef melden (das ist wohl hier der Stundenaufwand). Dazu wird jemand die neuen Statikseiten zählen. Daraus machen die die Rechnung. Die kenne ich aber nicht. Wir haben am Telefon nur über ca. 100% nochmal gesprochen.
So wird das sein. Ich werde das entscheiden, wenn das Gespräch mit dem Bauherrn war.
Der Mitarbeiter des PI wird seinen Aufwand beim Chef melden (das ist wohl hier der Stundenaufwand). Dazu wird jemand die neuen Statikseiten zählen. Daraus machen die die Rechnung. Die kenne ich aber nicht. Wir haben am Telefon nur über ca. 100% nochmal gesprochen.
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- mmue
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
31 März 2026 13:31 - 31 März 2026 13:31
Hallo,
Ich muss zugeben, dass ich das Bearbeiten von Nachträgen auch jahrelang so gehandhabt habe wie du (nach dem Motto: da reden wir vielleicht später drüber). Das ging solange, bis mir mal ein Kollege gründlich den Kopf gewaschen hat (Recht hatte er).
Also, keine Leistungen ohne Auftrag (außer Klären der Aufgabenstellung). Auch keine kostenfreien Vorbemessungen, unbezahltes Durchackern von Aktenbergen aus dem Archiv oder Ortsbesichtigungen mit verbindlichen Einschätzungen in statischer Hinsicht, o.ä. Mache ich alles gern, aber wenn's nicht zum Auftrag kommt nur gegen Aufwanderstattung.
Mag sein, dass ich irgendeinen Auftrag nicht bekommen habe, aber ich habe mir, glaube ich, auch so manchen Ärger erspart. Denn diese schlauen Leute, die Informationen kostenfrei haben wollten, waren womöglich auch mit diversen anderen Kollegen im Gespräch und wollten nur Leistungen schnorren.
Das passte jetzt nur bedingt zu deinem Thema, aber musste mal gesagt werden.
Gruß
mmue
Hättest du damals tun sollen. War sicherlich ein Fehler. Heute wird eine 'nachträgliche' Kostenanmeldung eher als Retourkutsche verstanden.Für meine zusätzlichen ca. 500 Seiten habe ich (bis jetzt) keine zusätzlichen Kosten beim Bauherrn angemeldet.
Ich muss zugeben, dass ich das Bearbeiten von Nachträgen auch jahrelang so gehandhabt habe wie du (nach dem Motto: da reden wir vielleicht später drüber). Das ging solange, bis mir mal ein Kollege gründlich den Kopf gewaschen hat (Recht hatte er).
Also, keine Leistungen ohne Auftrag (außer Klären der Aufgabenstellung). Auch keine kostenfreien Vorbemessungen, unbezahltes Durchackern von Aktenbergen aus dem Archiv oder Ortsbesichtigungen mit verbindlichen Einschätzungen in statischer Hinsicht, o.ä. Mache ich alles gern, aber wenn's nicht zum Auftrag kommt nur gegen Aufwanderstattung.
Mag sein, dass ich irgendeinen Auftrag nicht bekommen habe, aber ich habe mir, glaube ich, auch so manchen Ärger erspart. Denn diese schlauen Leute, die Informationen kostenfrei haben wollten, waren womöglich auch mit diversen anderen Kollegen im Gespräch und wollten nur Leistungen schnorren.
Das passte jetzt nur bedingt zu deinem Thema, aber musste mal gesagt werden.
Gruß
mmue
Letzte Änderung: 31 März 2026 13:31 von mmue.
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