Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
- markus
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
31 März 2026 22:45
sind wir uns einig, daß der nachtrag kein nachtrag, sondern eine ergänzung war - wenn auch, sofern ich das richtig verstanden habe, formal falsch?
ergänzungen nummeriere ich nachfolgend zur letzten bezugsseite der jeweiligen position, also bpsw. 37.001, 37.002 usw..
zur vervollständigung: nachträge (wenn es welche sind - dann aber mit begründung (zB änderung durchbrüche oder so) jeweils mit N1.001, N1.002 usw. wenn es noch einen nachtrag geben sollte: N2.001, N2.002 usw.
wie mit falsch deklarierten ergänzungen umzugehen ist? puuuh ... vielleicht würde eine vorbemerkung zum pamphlet oder ein ausführliches anschreiben helfen: lesen und verstehen sollte jede prüffeuse können und insofern ist auch dem grundsatz "die nachricht entsteht beim empfänger" genüge getan.
ergänzungen nummeriere ich nachfolgend zur letzten bezugsseite der jeweiligen position, also bpsw. 37.001, 37.002 usw..
zur vervollständigung: nachträge (wenn es welche sind - dann aber mit begründung (zB änderung durchbrüche oder so) jeweils mit N1.001, N1.002 usw. wenn es noch einen nachtrag geben sollte: N2.001, N2.002 usw.
wie mit falsch deklarierten ergänzungen umzugehen ist? puuuh ... vielleicht würde eine vorbemerkung zum pamphlet oder ein ausführliches anschreiben helfen: lesen und verstehen sollte jede prüffeuse können und insofern ist auch dem grundsatz "die nachricht entsteht beim empfänger" genüge getan.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
01 Apr. 2026 06:51
Vorbemerkungen (Vorwort zum Nachtrag) sind jeweils gemacht.
Dort gehe ich die Punkte des Prüfberichtes durch (die ich ergänze/ändere) und beschreibe die zusätzlichen Belastungen (hier PV-Anlage größer und Pflanzkübel auf der Terrasse) und die Änderungen in den Grundrissen laut Vorgabe Bauherr.
Die Seiten sind mit 'N1 xxx.1' usw. eingepflegt.
Die Punkte des Prüfberichtes umfassen zusätzliche Erläuterungen (Verbesserung Prüffähigkeit), zusätzliche Anschlüsse (kann auch schon Richtung Ausführungsstatik/Anschlußstatik gesehen werden) aber auch ein paar Fehler in der Berechnung. Das wäre der Ansatz zu Kritik. Aber ein paar Fehler sind durch den Prüfer immer zu finden. Muß vielleicht auch so sein. Diese sind aber nicht kriegsentscheidend (fällt deswegen nicht um), bringen in der Bemessung nur unwesentlich andere Ergebnisse.
Dort gehe ich die Punkte des Prüfberichtes durch (die ich ergänze/ändere) und beschreibe die zusätzlichen Belastungen (hier PV-Anlage größer und Pflanzkübel auf der Terrasse) und die Änderungen in den Grundrissen laut Vorgabe Bauherr.
Die Seiten sind mit 'N1 xxx.1' usw. eingepflegt.
Die Punkte des Prüfberichtes umfassen zusätzliche Erläuterungen (Verbesserung Prüffähigkeit), zusätzliche Anschlüsse (kann auch schon Richtung Ausführungsstatik/Anschlußstatik gesehen werden) aber auch ein paar Fehler in der Berechnung. Das wäre der Ansatz zu Kritik. Aber ein paar Fehler sind durch den Prüfer immer zu finden. Muß vielleicht auch so sein. Diese sind aber nicht kriegsentscheidend (fällt deswegen nicht um), bringen in der Bemessung nur unwesentlich andere Ergebnisse.
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- Qoukuun
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
01 Apr. 2026 13:01
Die Abrechnung von Prüfungen erfolgt bei uns nach dem Grundsatz, dass nicht die Seiten der nachgereichten Unterlagen maßgeblich sind, sondern die Änderungen innerhalb der bereits geprüften statischen Berechnung.Entscheidend ist bei uns dabei, welche Seiten der ursprünglich geprüften Unterlage infolge neuer oder geänderter Nachweise entfallen. Diese entfallenen Seiten werden ins Verhältnis zur Gesamtanzahl der geprüften Seiten gesetzt. Aus diesem Verhältnis ergibt sich der prozentuale Anteil, der als Nachtragsvergütung angesetzt wird.Die Seiten der neu eingereichten Unterlagen selbst sind für die Bemessung der Nachtragsvergütung nur im geringen Umfang ausschlaggebend (sie gehen nur in die Gesamtanzahl an geprüften Seiten ein). Ebenso ist die Bezeichnung der Unterlagen (etwa als Nachtrag, Ergänzung oder anderweitig) ohne Bedeutung. Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Änderungsumfang innerhalb der bereits geprüften statischen Berechnung.
Das ist Konform zur in unserem Bundesland gültigen PPVO (SH): § 37, Absatz 5. "für die Prüfung von Nachträgen zu den Nachweisen infolge von Änderungen oder Fehlern eine Gebühr je nach dem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand, in der Regel eine Gebühr nach Nummer 1, 2 oder 3, vervielfacht entsprechend dem Verhältnis des Umfangs der Nachträge zum ursprünglichen Umfang, wobei nur der Bearbeitungsmehraufwand für die Prüfung der durch die Nachträge ungültig werdenden Nachweise und Konstruktionszeichnungen zu berücksichtigen ist"
Schaut einfach mal, wie die entsprechende Regel für die Abrechnung in eurem Bundesland aussieht. Ich glaube aber fast, dass lediglich SH das so handhabt. Es kann sein, dass Nachträge nach Zeitaufwand vergütet werden, dann müsste der Prüfer aber auch gegenüber dem Antragsteller begründen und auflisten wie dieser Zeitaufwand im einzelnen zustande kommt. Dann müsste der Zeitaufwand auch nur für die tatsächlichen Nachtragsseiten angesetzt werden dürfen und nicht für ergänzende Nachweise. Ich kenne PI die ihren Zeitaufwand aber nur dürftig dokumentieren. Der Antragsteller kann dies anfechten. Das ist aber nicht deine Aufgabe, das muss der Antragsteller gegenüber PI oder abrechnender Behörde selber durchführen.
Über den Anteil der Nachtragsseiten, die aufgrund von Änderungen Bauherrenseits angefallen sind, kann er aus meiner Sicht nicht wirklich Kritik äußern. Und wenn der Anteil an den Nachträgen, der aufgrund von Prüfeinträgen entstanden ist vergleichsweise gering ist, dann ist die Prüfung doch relativ gut ausgefallen und der AG wird dies aus meiner Sicht bezahlen müssen. Dies alles dem AG zu vermitteln ist aber ne nervige Sache.
Ich finde es echt mies, dass Du Dich mit sowas herumschlagen musst und nicht mal Nachtragsvergütung trotz vorhandenem Aufwand deinerseits hast.
Das ist Konform zur in unserem Bundesland gültigen PPVO (SH): § 37, Absatz 5. "für die Prüfung von Nachträgen zu den Nachweisen infolge von Änderungen oder Fehlern eine Gebühr je nach dem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand, in der Regel eine Gebühr nach Nummer 1, 2 oder 3, vervielfacht entsprechend dem Verhältnis des Umfangs der Nachträge zum ursprünglichen Umfang, wobei nur der Bearbeitungsmehraufwand für die Prüfung der durch die Nachträge ungültig werdenden Nachweise und Konstruktionszeichnungen zu berücksichtigen ist"
Schaut einfach mal, wie die entsprechende Regel für die Abrechnung in eurem Bundesland aussieht. Ich glaube aber fast, dass lediglich SH das so handhabt. Es kann sein, dass Nachträge nach Zeitaufwand vergütet werden, dann müsste der Prüfer aber auch gegenüber dem Antragsteller begründen und auflisten wie dieser Zeitaufwand im einzelnen zustande kommt. Dann müsste der Zeitaufwand auch nur für die tatsächlichen Nachtragsseiten angesetzt werden dürfen und nicht für ergänzende Nachweise. Ich kenne PI die ihren Zeitaufwand aber nur dürftig dokumentieren. Der Antragsteller kann dies anfechten. Das ist aber nicht deine Aufgabe, das muss der Antragsteller gegenüber PI oder abrechnender Behörde selber durchführen.
Über den Anteil der Nachtragsseiten, die aufgrund von Änderungen Bauherrenseits angefallen sind, kann er aus meiner Sicht nicht wirklich Kritik äußern. Und wenn der Anteil an den Nachträgen, der aufgrund von Prüfeinträgen entstanden ist vergleichsweise gering ist, dann ist die Prüfung doch relativ gut ausgefallen und der AG wird dies aus meiner Sicht bezahlen müssen. Dies alles dem AG zu vermitteln ist aber ne nervige Sache.
Ich finde es echt mies, dass Du Dich mit sowas herumschlagen musst und nicht mal Nachtragsvergütung trotz vorhandenem Aufwand deinerseits hast.
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
01 Apr. 2026 14:29
Ähm also ich kenne deinen Vertrag nicht, aber Anlage 14 der HOAI bzgl. Tragwerksplanung LP4 lautet: "Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle". Solange wir als Planer am Planen sind, ist meines Erachtens das Ergebnis einer Prüfung und dessen Umsetzung in die Planung kein Schaden oder Mangel, auch nicht wenn weitere Prüfungen und Unterlagen notwendig werden und diese der Prüfingenieur sehen will. Wer soll denn die Vorgaben des Prüfers sonst umsetzen - die Putzfrau? - Wir planen auch noch, wenn wir in der LP 5 sind und zwar mit dem Ziel ein Bauwerk herzustellen, welches hält und allen Anforderungen entspricht. Nachforderungen durch Prüfer sind im Planungsprozess kein Mangel, sondern Teil des Planungsprozesses. Meiner bescheidenen Kenntnis nach (ausdrücklich keine Rechtsberatung!): Ein Mangel setzt voraus, dass eine geschuldete Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Solange sich die Tragwerksplanung im Abstimmungs- und Prüfprozess befindet, liegt noch kein „fertiges Werk“ vor, sondern ein fortlaufender Planungsstand. Die Tätigkeit des Prüfingenieurs ist gerade darauf ausgelegt, Nachforderungen zu stellen und Unterlagen zu präzisieren. Dass zusätzliche Nachweise gefordert werden, ist systemimmanent und kein Indiz für eine mangelhafte Planung, sondern Teil der Qualitätssicherung.
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Re: Prüfung Nachträge soll ich bezahlen
02 Apr. 2026 08:00
Danke detlef und Qoukuun,
das sind nochmal gute Hinweise. Stimmt die Prüfing. werden hier in BB auch nach einer Prüfverordnung abrechnen.
Eine Stundenaufstellung muss es geben. Der Mitarbeiter hatte der Rechnungsstelle beim PI eine Gesamt-h-Zahl gesagt.
Ansonsten gehen jetzt schon die Meinungen auseinander, was schon immer drin ist und nie hinterher geändert wurde.
Dabei hilft mir, dass ich ziemlich genau sagen kann, wann was bei mir ankam, eine gute Stundenliste bei mir, wo steht, was ich an dem Tag gemacht habe und sehr zeitige Index-Angaben in den Plänen mit Angabe, was sich geändert hat. Denn in der Wolke des Bauherrn ist keine durchgehende Historie erkennbar. Nur aktuelle Sachen, halbaktuelle, alte Sachen, die ersten Freigaben fehlen usw. in der Wolke. Also besser immer rauskopieren und unter Datum ablegen.
Na mal sehen, wie das Gespräch wird am Dienstag.
Vielen Dank für Eure Antworten. Das hilft. Immer wieder gut, dass es dieses Forum gibt.
das sind nochmal gute Hinweise. Stimmt die Prüfing. werden hier in BB auch nach einer Prüfverordnung abrechnen.
Eine Stundenaufstellung muss es geben. Der Mitarbeiter hatte der Rechnungsstelle beim PI eine Gesamt-h-Zahl gesagt.
Ansonsten gehen jetzt schon die Meinungen auseinander, was schon immer drin ist und nie hinterher geändert wurde.
Dabei hilft mir, dass ich ziemlich genau sagen kann, wann was bei mir ankam, eine gute Stundenliste bei mir, wo steht, was ich an dem Tag gemacht habe und sehr zeitige Index-Angaben in den Plänen mit Angabe, was sich geändert hat. Denn in der Wolke des Bauherrn ist keine durchgehende Historie erkennbar. Nur aktuelle Sachen, halbaktuelle, alte Sachen, die ersten Freigaben fehlen usw. in der Wolke. Also besser immer rauskopieren und unter Datum ablegen.
Na mal sehen, wie das Gespräch wird am Dienstag.
Vielen Dank für Eure Antworten. Das hilft. Immer wieder gut, dass es dieses Forum gibt.
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