Kriterienkatalog Bayern
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Re: Kriterienkatalog Bayern
27 Juli 2026 14:18
Ich hatte vor einiger Zeit diesbezüglich bei BayIka nachgefragt. Die Antwort war sinngemäß, dass die Prüfung keine Alternative zu einer fehlenden Nachweisberechtigung (=Listeneintrag) ist. Die BayBO sieht diese Möglichkeit nicht vor, im Gegensatz zu den LBO anderer Bundesländer.
Ich persönlich finde die Forderung nach einer gesicherten Qualifikation gut. Sonst könnte ja jeder sein Glück mit dem Aufstellen von statischen Berechnungen versuchen...
Ich persönlich finde die Forderung nach einer gesicherten Qualifikation gut. Sonst könnte ja jeder sein Glück mit dem Aufstellen von statischen Berechnungen versuchen...
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- statiker99
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Re: Kriterienkatalog Bayern
27 Juli 2026 14:30ich persönlich halte davon wenig bis nichts ...Ich persönlich finde die Forderung nach einer gesicherten Qualifikation gut. Sonst könnte ja jeder sein Glück mit dem Aufstellen von statischen Berechnungen versuchen...
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Re: Kriterienkatalog Bayern
27 Juli 2026 15:18
@qwertzuiop
ich vermute du bist in keinem anderen bundesland ein eingetragener Tragwerksplaner?
einige erkennen sich gegenseitig an, andere teilweise nicht
ikbaunrw.de/kammer-wAssets/docs/Antraege...2-02-01_Original.pdf
www.bayika.de/de/mitgliedschaft-und-list...fuer-Standsicherheit
grundsätzlich befürworte ich die notwendigkeit einer eintragung - hier im forum tummelt sich der eine oder andere, der IMO nicht als berufsanfänger und einzelkämpfer auf die bauherren und den prüfingenieur losgelassen werden sollte
aber natürlich ist die Jährliche Listenführungsgebühr auch nur geldschneiderei, die Einmalige Eintragungsgebühr ist dagegen iO
ich hab auch mal die KI befragt,
***ja ich weiß und bin mir bewusst, dass sie weder intelligent ist noch logisch denken kann, sondern ihre antwort nur das ergebnis einer wah rscheinlichkeitsberechnung aufeinanderfolgender token ist***
wie du schon geschrieben hast, der wortlaut gibt diesem bauamt recht
ba
ich vermute du bist in keinem anderen bundesland ein eingetragener Tragwerksplaner?
einige erkennen sich gegenseitig an, andere teilweise nicht
ikbaunrw.de/kammer-wAssets/docs/Antraege...2-02-01_Original.pdf
www.bayika.de/de/mitgliedschaft-und-list...fuer-Standsicherheit
grundsätzlich befürworte ich die notwendigkeit einer eintragung - hier im forum tummelt sich der eine oder andere, der IMO nicht als berufsanfänger und einzelkämpfer auf die bauherren und den prüfingenieur losgelassen werden sollte
aber natürlich ist die Jährliche Listenführungsgebühr auch nur geldschneiderei, die Einmalige Eintragungsgebühr ist dagegen iO
ich hab auch mal die KI befragt,
***ja ich weiß und bin mir bewusst, dass sie weder intelligent ist noch logisch denken kann, sondern ihre antwort nur das ergebnis einer wah rscheinlichkeitsberechnung aufeinanderfolgender token ist***
wie du schon geschrieben hast, der wortlaut gibt diesem bauamt recht
ba
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Re: Kriterienkatalog Bayern
27 Juli 2026 17:26
Dankeschön für eure Antworten. Tja, dann muss ich mir wohl überlegen, was ich da mache.
Die Einträge in den Listen der einzelnen Länder fragen zwar Berufserfahrung ab, sind aber meiner Meinung nicht immer hilfreich:
Ich bin seit 26 Jahren im Stahlbau im Turm- und Mastbau tätig und ich kenne nicht viele Ingenieure mit dem hierfür erforderlichen Fachwissen, insebsondere zu den Themen Wind, Dynamik und Ermüdung. Die Zahl der Ingenieure mit diesem Wissen ist deutlich geringer als die Zahl der Ingenieure mit Listeneintrag, die diese Masten rechnen dürfen, es aber nicht können.
Die Einträge in den Listen der einzelnen Länder fragen zwar Berufserfahrung ab, sind aber meiner Meinung nicht immer hilfreich:
Ich bin seit 26 Jahren im Stahlbau im Turm- und Mastbau tätig und ich kenne nicht viele Ingenieure mit dem hierfür erforderlichen Fachwissen, insebsondere zu den Themen Wind, Dynamik und Ermüdung. Die Zahl der Ingenieure mit diesem Wissen ist deutlich geringer als die Zahl der Ingenieure mit Listeneintrag, die diese Masten rechnen dürfen, es aber nicht können.
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Re: Kriterienkatalog Bayern
27 Juli 2026 21:56 - 27 Juli 2026 22:07
bauordnung (und auch HOAI) sind im wesentlichen gemacht für gebäude, in den sich menschen aufhalten,
aber die bauordnung ist das (einzige) baurecht, also wird alles nach ihren paragraphen bewertet, habe mich im industriebau auch oft genug darüber geärgert,
es gibt wahrscheinlich nur 1 möglichkeit
A) Listeneintragung im eigenen bundesland beantragen, bei uns in brandenburg tagt der arbeitskreis der ingenieurkammer, der über den listeneintrag entscheidet, 2x (oder 4x) im Jahr, wenn er nächste woche tagen würde, hätte man den listeneintrag ich schätze mal in 4-5 Wochen
b) man kennt einen nachweisberechtigten Statiker so gut, dass er die verantwortung übernimmt und unterschreibt (aber was sagt dessen haftpflicht dazu???)
C) wenn das bauwerk 1:1 (auch WInd, Erdbeben) identisch schon einmal geplant/geprüft/gebaut und genehmigt wurde, am besten auch in bayern, darauf verweisen und den ermessensspielraum der bauaufsicht ausloten (ist wohl eher nur ein gedankenspiel)
ba
aber die bauordnung ist das (einzige) baurecht, also wird alles nach ihren paragraphen bewertet, habe mich im industriebau auch oft genug darüber geärgert,
es gibt wahrscheinlich nur 1 möglichkeit
A) Listeneintragung im eigenen bundesland beantragen, bei uns in brandenburg tagt der arbeitskreis der ingenieurkammer, der über den listeneintrag entscheidet, 2x (oder 4x) im Jahr, wenn er nächste woche tagen würde, hätte man den listeneintrag ich schätze mal in 4-5 Wochen
b) man kennt einen nachweisberechtigten Statiker so gut, dass er die verantwortung übernimmt und unterschreibt (aber was sagt dessen haftpflicht dazu???)
C) wenn das bauwerk 1:1 (auch WInd, Erdbeben) identisch schon einmal geplant/geprüft/gebaut und genehmigt wurde, am besten auch in bayern, darauf verweisen und den ermessensspielraum der bauaufsicht ausloten (ist wohl eher nur ein gedankenspiel)
ba
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Letzte Änderung: 27 Juli 2026 22:07 von ba.
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Re: Kriterienkatalog Bayern
28 Juli 2026 06:26 - 28 Juli 2026 08:13bei mir war das damals das landratsamt miltenberg, dass den kriterienkatalog zurueckgewiesen hat. die haben auch spaeter dem bauherr die pruefstelle vorgegeben....
Jetzt bin ich an ein Landratsamt in Bayern geraten, dass der Meinung ist, der Kriterienkatalog dürfte nur von eingetragenen Tragwerksplanern ausgefüllt sein. Und beim Landratsamt meinen sie auch, dass eine Statik in Bayern immer (!), also auch wenn sie geprüft wird, von einem eingetragenen Tragwerksplaner aufgestellt sein muss.
...
zeitgleich ging er beim landratsamt aschaffenburg durch (?!?)
zu dieser zeit habe ich auch ein objekt ueber das landratsamt neuburg-schrobenhausen abgewickelt. (hier hat der architekt schon gar keine kriterienkatalog ins spiel gebracht.)
alle objekte wurden von mir aufgestellt und nach dem 4 augenprinzip geprueft. auf der baubeginnsanzeige habe ich auch unterschrieben.
hermann
Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
Letzte Änderung: 28 Juli 2026 08:13 von khorngsarang.
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