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Kriterienkatalog Bayern

Re: Kriterienkatalog Bayern

27 Juli 2026 13:16
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Servus, 

ich glaub im §62(3) Stand früher nur "geeignete Qualifikation".
Das mit den Listeneintrag gibt es erst seit ein paar Jahren (circa 2023?).

Hilft Dir der Passus "Vergleichbare Berechtigungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Bayern" weiter?

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Re: Kriterienkatalog Bayern

27 Juli 2026 13:54 - 27 Juli 2026 13:56
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Dankeschön. Aber das hilft nicht weiter.

Alle mir bekannten Bauämter in Bayern sagen, dass bei Bauvrohaben, die ohehin prüfpflichtig sind oder bei Bauvorhaben, bei denen der Kriterienkatalog nicht erfüllt ist, kein Listeneintrag nötig ist. Und ich frage mich, ist das Auslegungssache oder steht das irgendwo?
Letzte Änderung: 27 Juli 2026 13:56 von qwertzuiop.

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Re: Kriterienkatalog Bayern

27 Juli 2026 14:18
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Ich hatte vor einiger Zeit diesbezüglich bei BayIka nachgefragt. Die Antwort war sinngemäß, dass die Prüfung keine Alternative zu einer fehlenden Nachweisberechtigung (=Listeneintrag) ist. Die BayBO sieht diese Möglichkeit nicht vor, im Gegensatz zu den LBO anderer Bundesländer.
Ich persönlich finde die Forderung nach einer gesicherten Qualifikation gut. Sonst könnte ja jeder sein Glück mit dem Aufstellen von statischen Berechnungen versuchen... 
 

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Re: Kriterienkatalog Bayern

27 Juli 2026 14:30
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Ich persönlich finde die Forderung nach einer gesicherten Qualifikation gut. Sonst könnte ja jeder sein Glück mit dem Aufstellen von statischen Berechnungen versuchen... 

 
ich persönlich halte davon wenig bis nichts ...
Folgende Benutzer bedankten sich: qwertzuiop

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Re: Kriterienkatalog Bayern

27 Juli 2026 15:18
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@qwertzuiop
ich vermute du bist in keinem anderen bundesland ein eingetragener Tragwerksplaner?
einige erkennen sich gegenseitig an, andere teilweise nicht
ikbaunrw.de/kammer-wAssets/docs/Antraege...2-02-01_Original.pdf
www.bayika.de/de/mitgliedschaft-und-list...fuer-Standsicherheit

grundsätzlich befürworte ich die notwendigkeit einer eintragung - hier im forum tummelt sich der eine oder andere, der IMO nicht als berufsanfänger und einzelkämpfer auf die bauherren und den prüfingenieur losgelassen werden sollte
aber natürlich ist die Jährliche Listenführungsgebühr auch nur geldschneiderei, die Einmalige Eintragungsgebühr ist dagegen iO
ich hab auch mal die KI befragt,
***ja ich weiß und bin mir bewusst,  dass sie weder intelligent ist noch logisch denken kann, sondern ihre antwort nur das ergebnis einer wah 

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rscheinlichkeitsberechnung aufeinanderfolgender token ist***
wie du schon geschrieben hast, der wortlaut gibt diesem bauamt recht

ba
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
Folgende Benutzer bedankten sich: qwertzuiop

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Re: Kriterienkatalog Bayern

27 Juli 2026 17:26
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Dankeschön für eure Antworten. Tja, dann muss ich mir wohl überlegen, was ich da mache. 

Die Einträge in den Listen der einzelnen Länder fragen zwar Berufserfahrung ab, sind aber meiner Meinung nicht immer hilfreich:

Ich bin seit 26 Jahren im Stahlbau im Turm- und Mastbau tätig und ich kenne nicht viele Ingenieure mit dem hierfür erforderlichen Fachwissen, insebsondere zu den Themen Wind, Dynamik und Ermüdung. Die Zahl der Ingenieure mit diesem Wissen ist deutlich geringer als die Zahl der Ingenieure mit Listeneintrag, die diese Masten rechnen dürfen, es aber nicht können.
Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom

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