Kriterienkatalog Bayern
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Re: Kriterienkatalog Bayern
27 Juli 2026 21:56 - 27 Juli 2026 22:07
bauordnung (und auch HOAI) sind im wesentlichen gemacht für gebäude, in den sich menschen aufhalten,
aber die bauordnung ist das (einzige) baurecht, also wird alles nach ihren paragraphen bewertet, habe mich im industriebau auch oft genug darüber geärgert,
es gibt wahrscheinlich nur 1 möglichkeit
A) Listeneintragung im eigenen bundesland beantragen, bei uns in brandenburg tagt der arbeitskreis der ingenieurkammer, der über den listeneintrag entscheidet, 2x (oder 4x) im Jahr, wenn er nächste woche tagen würde, hätte man den listeneintrag ich schätze mal in 4-5 Wochen
b) man kennt einen nachweisberechtigten Statiker so gut, dass er die verantwortung übernimmt und unterschreibt (aber was sagt dessen haftpflicht dazu???)
C) wenn das bauwerk 1:1 (auch WInd, Erdbeben) identisch schon einmal geplant/geprüft/gebaut und genehmigt wurde, am besten auch in bayern, darauf verweisen und den ermessensspielraum der bauaufsicht ausloten (ist wohl eher nur ein gedankenspiel)
ba
aber die bauordnung ist das (einzige) baurecht, also wird alles nach ihren paragraphen bewertet, habe mich im industriebau auch oft genug darüber geärgert,
es gibt wahrscheinlich nur 1 möglichkeit
A) Listeneintragung im eigenen bundesland beantragen, bei uns in brandenburg tagt der arbeitskreis der ingenieurkammer, der über den listeneintrag entscheidet, 2x (oder 4x) im Jahr, wenn er nächste woche tagen würde, hätte man den listeneintrag ich schätze mal in 4-5 Wochen
b) man kennt einen nachweisberechtigten Statiker so gut, dass er die verantwortung übernimmt und unterschreibt (aber was sagt dessen haftpflicht dazu???)
C) wenn das bauwerk 1:1 (auch WInd, Erdbeben) identisch schon einmal geplant/geprüft/gebaut und genehmigt wurde, am besten auch in bayern, darauf verweisen und den ermessensspielraum der bauaufsicht ausloten (ist wohl eher nur ein gedankenspiel)
ba
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
Letzte Änderung: 27 Juli 2026 22:07 von ba.
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- khorngsarang
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Re: Kriterienkatalog Bayern
28 Juli 2026 06:26 - 28 Juli 2026 08:13bei mir war das damals das landratsamt miltenberg, dass den kriterienkatalog zurueckgewiesen hat. die haben auch spaeter dem bauherr die pruefstelle vorgegeben....
Jetzt bin ich an ein Landratsamt in Bayern geraten, dass der Meinung ist, der Kriterienkatalog dürfte nur von eingetragenen Tragwerksplanern ausgefüllt sein. Und beim Landratsamt meinen sie auch, dass eine Statik in Bayern immer (!), also auch wenn sie geprüft wird, von einem eingetragenen Tragwerksplaner aufgestellt sein muss.
...
zeitgleich ging er beim landratsamt aschaffenburg durch (?!?)
zu dieser zeit habe ich auch ein objekt ueber das landratsamt neuburg-schrobenhausen abgewickelt. (hier hat der architekt schon gar keine kriterienkatalog ins spiel gebracht.)
alle objekte wurden von mir aufgestellt und nach dem 4 augenprinzip geprueft. auf der baubeginnsanzeige habe ich auch unterschrieben.
hermann
Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
Letzte Änderung: 28 Juli 2026 08:13 von khorngsarang.
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Re: Kriterienkatalog Bayern
28 Juli 2026 07:22
Hallo Herrmann,
bei mir ist es das Landratsamt Main-Spessart. Dort gibt es wohl seit kurzem einen neuen Mitarbeiter, der das strenger sieht.
Ich warte noch auf einem Rückruf von der LGA. Die hatten mir auch schon des öfteren gesagt, dass für Bauwerke, die ohnehin geprüft werden, kein Eintrag notwendig sei.Mal sehen, was die an Argumentationshilfen haben.
Parallel werde ich mich um einen Listeneintrag direkt bei der Ingenieurkammer Bayern bemühen.
Grüße
Christoff
bei mir ist es das Landratsamt Main-Spessart. Dort gibt es wohl seit kurzem einen neuen Mitarbeiter, der das strenger sieht.
Ich warte noch auf einem Rückruf von der LGA. Die hatten mir auch schon des öfteren gesagt, dass für Bauwerke, die ohnehin geprüft werden, kein Eintrag notwendig sei.Mal sehen, was die an Argumentationshilfen haben.
Parallel werde ich mich um einen Listeneintrag direkt bei der Ingenieurkammer Bayern bemühen.
Grüße
Christoff
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- qwertzuiop
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Re: Kriterienkatalog Bayern
28 Juli 2026 07:57
Ich hatte gerade das Gespräch mit einem Prüfer von der LGA. Sein Hinweis: Bezüglich der Statik hätte das Bauamt Recht, wenn ich a) ein sogenannter Bauvorlageberechtigter wäre, also Architekt, Techniker, Zimmermann, Maurer o.ä. und wenn es b) kein Sonderbau wäre. Der Kriterienkatalog müsse allerdings wirklich von einem qualifizierten Tragwerksplaner ausgefüllt sein.
Kurzfassung seiner Lesart: Kriterienkatalog darf ich nicht, Statiken bei Gebäudeklasse 4/5 und bei Sonderbauten darf ich.
Textstellen oder zitierfähige Dokumente konnte er mir allerdings nicht nennen. Das müsse man sich Klein-Klein aus BayBO und Vollzugshinweisen herauslesen. Damit ist es also Auslegungssache und eine Diskussion mit dem Bauamt über Auslegungen macht meiner Erfahrung keinen Sinn.
Kurzfassung seiner Lesart: Kriterienkatalog darf ich nicht, Statiken bei Gebäudeklasse 4/5 und bei Sonderbauten darf ich.
Textstellen oder zitierfähige Dokumente konnte er mir allerdings nicht nennen. Das müsse man sich Klein-Klein aus BayBO und Vollzugshinweisen herauslesen. Damit ist es also Auslegungssache und eine Diskussion mit dem Bauamt über Auslegungen macht meiner Erfahrung keinen Sinn.
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Re: Kriterienkatalog Bayern
28 Juli 2026 08:31
Also wenn es nur um das Ausfüllen des Kriterienkataloges geht, ist das Risiko wenn sowieso geprüft wird überschaubar bzw. geht es im Zweifel nur um eventuellen Regress im Themenbereich "Wirtschaftlichkeit"
So ganz blöd ist das ja für den Fall "keine Prüfung" nicht, dann wird ja die Listeneintragung wieder erforderlich.
Es ist einfach immer wieder spannend mit welchem Quark man sich beschäftigen muss...
So ganz blöd ist das ja für den Fall "keine Prüfung" nicht, dann wird ja die Listeneintragung wieder erforderlich.
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- markus
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Re: Kriterienkatalog Bayern
28 Juli 2026 09:33
schon schön, welche stilblüten der föderalismus treibt - oder ist es förderalismus, weil vermeidbare mehrarbeit gefördert wird?
allerdings, den kriterienkatalog von eingetragenen könnern ausfüllen zu lassen, hat mindestens einen tieferen sinn, der sich zeigt, wenn man sieht, mit welcher kaltschnäuzigkeit munter gelogen wird, um der prüfung zu entgehen (gern bei aussteifung und baugrund).
wenn aber allen beteiligten eh klar ist, daß sowieso geprüft wird, wird der vermutlich wörtlich korrekte vollzug in hinblick auf erforderlichen listeneintrag schwer nachvollziehbar. da könnte der eine oder andere auf die idee kommen, vorzüge des gegenseitigkeitsabkommens zu nutzen und die ingenieurkammer frei zu wählen
allerdings, den kriterienkatalog von eingetragenen könnern ausfüllen zu lassen, hat mindestens einen tieferen sinn, der sich zeigt, wenn man sieht, mit welcher kaltschnäuzigkeit munter gelogen wird, um der prüfung zu entgehen (gern bei aussteifung und baugrund).
wenn aber allen beteiligten eh klar ist, daß sowieso geprüft wird, wird der vermutlich wörtlich korrekte vollzug in hinblick auf erforderlichen listeneintrag schwer nachvollziehbar. da könnte der eine oder andere auf die idee kommen, vorzüge des gegenseitigkeitsabkommens zu nutzen und die ingenieurkammer frei zu wählen
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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