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D.I.E. Baustatik- Software
Dlubal CALC

Rissbreite

Re: Rissbreite

14 Nov. 2025 17:01
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@Lehmann
bitte wirklich mal im Leonhardt nachlesen
unsere Konstruktions- und Berechnungsvorschriften und damit auch die vertraglichen Vereinbarungen beziehen sich nun mal i.A. auf die Rissbreite an der Oberfläche, nicht auf die Rissbreite in Bewehrungshöhe
sonst ist man bei den Äpfel und den Birnen (man will doch kein Halbkreising. sein - Spaß)
ich bin zu 100% bei ql2/99, aber mit anderen Worten,
wenn durch ausreichende Anzahl an Messstellen belegbar - wäre eine Argumentation auf Basis der 95 %-Fraktile denkbar,

ansonsten hilft es nur den Schuldigen zu suchen, begonnen wird immer beim Rohbauer (Verdichtung, Nachbehandlung, ...), dann der Planer (Lastansatz Zwang)

eine andere Auffassung zu haben ist das eine, sie schlüssig zu begründen eine ande, ich weiß - deshalb bist du ja hier
von akademischen Betrachtungen rate ich in diesem Fall ab, zu viele Randbedingungen die zu berücksichtigen wären aber mit Sicherheit nicht alle bekannt sind.

ba
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Re: Rissbreite

14 Nov. 2025 18:17
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Hallo Kollegen,
Leider hab ich keine Literatur parat, aber der DBV steht ganz klar auf dem Standpunkt, dass mit der rechnerischen Rissbreitenbeschränkung dafür gesorgt wird, dass x % der Risse kleiner als der geforderte Wert sind - wobei x umso kleiner wird, je kleiner die rechnerische Rissbreite ist. Breitere Risse lassen sich wohl auch bei sorgfältiger Ausführung nicht sicher vermeiden. - Müsste eigentlich im DBV-Merkblatt oder den zugehörigen Heften stehen.

Die Vertragsbedingungen, unter denen Lehmann oder der Rohbauer leidet, hat Fingerloos im letzten Seminar, dass ich dazu besucht habe, als technisch falsch dargestellt. Der DBV hat sich zur Aufgabe gemacht, die öffentlichen Bauherren davon zu überzeugen, dass die Unternehmen damit unangemessen benachteiligt werden. - Ob's hilft, wenn man die Klausel trotzdem unterschrieben hat, wissen die allwissenden Leute, die was richtiges studiert haben (also Jura).

Am Rande: in den Kommentaren hier taucht mehrfach das Stichwort "WU" auf. Es sollte sich eigentlich langsam rumgesprochen haben, dass der Entwurfsgrundsatz "b" (Rissbreitenbeschränkung und Hoffen auf Selbstheilung) in kaum einem Anwendungsfall sinnvoll ist.
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Re: Rissbreite

14 Nov. 2025 18:22
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... Ihr habt schon gute Argumente für die "andere Sichtweise" ..

Muss ich mal sacken lassen 

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Re: Rissbreite

14 Nov. 2025 20:29
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So kannst du schon vorab dir die Antworten auf die schwierigen Fragen ausdenken :P

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Re: Rissbreite

14 Nov. 2025 21:26
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Nochmals Danke für Eure Auffassungen und Begründungen ...

Heißt doch im Endeffekt - da die Norm im Brückenbau eine Rissbreite von 0,2mm fordert - der statische Nachweis für eine Rissbreite von zum Beispiel 0,10mm geführt werden muss.

Hatte mich dazu heute Abend noch mit dem Bauleiter des Unternehmens ausgetauscht .. sie werden aus der neuen Erfahrung lernen und zukünftig bei jeder Ausschreibung im Brückenbau in der Veröffentlichungsphase der Ausschreibung dem Bauherrn die Frage zu stellen , ob die Rissbreite an der Betonoberfläche auf 0,20mm begrenzt werden muss , oder gemäß Norm auf 0,20mm an der Bewehrung ...

So irrt man sich im Leben voran .. 

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Re: Rissbreite

14 Nov. 2025 21:52 - 14 Nov. 2025 21:52
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Heißt doch im Endeffekt - da die Norm im Brückenbau eine Rissbreite von 0,2mm fordert - der statische Nachweis für eine Rissbreite von zum Beispiel 0,10mm geführt werden muss.



 
Und dann wundert sich noch jemand, dass das Bauen in Deutschland immer teurer wird...

Ich kenn mich im Brückenbau nicht so gut aus, aber fordert die Norm wirklich, dass kein Riss über 0,2 mm breit sein darf, oder geht es in der Norm auch um die rechnerische Rissbreite?
Letzte Änderung: 14 Nov. 2025 21:52 von diego.
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