Stahltreppen Grundleistung
- Alfredo
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Stahltreppen Grundleistung
02 Nov. 2025 23:02 - 02 Nov. 2025 23:08
Hallo zusammen,
Wenn in Architektenplänen nicht eindeutig hervorgeht, ob Außen- oder Innentreppen in Stahlbauweise oder sogar Holzbauweise geplant werden, ist es dann eine Grundleistung die Statik dafür zu erbringen ? Ist es andernfalls explizit im Angebot auszuschließen, wenn es unklar ist. Immerhin ist die Statik und Ausfüjrunfsplanung für ein Stb-Treppe deutlich schneller gemacht. Wie geht ihr damit um ? Der Hersteller weiß doch besser wie er baut, nehme ich an.
Wenn in Architektenplänen nicht eindeutig hervorgeht, ob Außen- oder Innentreppen in Stahlbauweise oder sogar Holzbauweise geplant werden, ist es dann eine Grundleistung die Statik dafür zu erbringen ? Ist es andernfalls explizit im Angebot auszuschließen, wenn es unklar ist. Immerhin ist die Statik und Ausfüjrunfsplanung für ein Stb-Treppe deutlich schneller gemacht. Wie geht ihr damit um ? Der Hersteller weiß doch besser wie er baut, nehme ich an.
Letzte Änderung: 02 Nov. 2025 23:08 von Alfredo.
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- DeO
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Re: Stahltreppen Grundleistung
03 Nov. 2025 06:37
Es gibt solche Fälle auch bei anderen Nebenbauteilen, z.B. kleinen Vordächern.
Während der Angebotsphase ignoriere ich es. Später, zu gegebener Zeit, wird eine EMail mit entsprechendem Snip aus dem PDF an den Architekten geschickt mit der Frage nach dem Stand der Klärung (*). Oft kommt nicht wirklich etwas zurück, weil die Planer noch mit größerem beschäftigt sind. Dann halt einen entsprechenden Vermerk im Positionsplan und normal weitermachen. Die Klärung erfolgt oftmals auch später nicht und es ploppt erst kurz vor Ausführung auf. Nur das ist dann keine Sache des Aufstellers.
(*) Wir sind keine Weisungsgeber gegenüber dem Architekten. Daher keine Bitte oder Aufforderung. Er muss nur den Hinweis bekommen, dass da noch was offen ist
Während der Angebotsphase ignoriere ich es. Später, zu gegebener Zeit, wird eine EMail mit entsprechendem Snip aus dem PDF an den Architekten geschickt mit der Frage nach dem Stand der Klärung (*). Oft kommt nicht wirklich etwas zurück, weil die Planer noch mit größerem beschäftigt sind. Dann halt einen entsprechenden Vermerk im Positionsplan und normal weitermachen. Die Klärung erfolgt oftmals auch später nicht und es ploppt erst kurz vor Ausführung auf. Nur das ist dann keine Sache des Aufstellers.
(*) Wir sind keine Weisungsgeber gegenüber dem Architekten. Daher keine Bitte oder Aufforderung. Er muss nur den Hinweis bekommen, dass da noch was offen ist
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- markus
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Re: Stahltreppen Grundleistung
03 Nov. 2025 09:55
was ist vertraglich vereinbart?
treppen sind normalerweise keine grundleistung.
treppen sind normalerweise keine grundleistung.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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- DeO
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Re: Stahltreppen Grundleistung
03 Nov. 2025 10:19
Grundleistungen, Nebenleistung ... in meiner Welt wird so genau nicht vereinbart. Diese Begriffe existieren nicht, auch nicht im Umgang mit Kommunen. Es wird von den AG eine vollständige Statik erwartet. Diese muss der Ausführung bzw. der weiteren Ausgührungsplanung genügen. Was man weglässt wird spätestens der Prüfer nachfordern. So auch Nachweise der Treppen, genau wie nach Geländern an Balkonen u. dgl. Ob man sich im Sinn der Eigenwerbung einen großen Gefallen damit tut, sich an solchen Punkten sperrig zu zeigen, ist noch eine ganz andere Frage.
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- Alfredo
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Re: Stahltreppen Grundleistung
03 Nov. 2025 10:43 - 03 Nov. 2025 10:44
Momentan bin ich in der Angebotsphase. Demnach ist noch nichts vereinbart. Es ist jetzt auch nicht so, dass ich solche Nebenbauteile nicht auch mit planen wollte. Nur eben möchte ich das vertraglich entweder klar zu Beginn vom ursprünglichen Auftrag trennen. Ansonsten müsste ich mein Honorangebot erhöhen, was ich erstmal nicht möchte. Jedoch ist mir unklar wo und wie genau erkennbar ist, dass Treppen, Geländer, Verdächer etc. nicht zur Grundleistung gehören. Über Hinweise bin ich dankbar.
Letzte Änderung: 03 Nov. 2025 10:44 von Alfredo.
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- markus
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Re: Stahltreppen Grundleistung
03 Nov. 2025 14:15hoai .. §49: das kleinzeug gehört üblicherweise nicht zum tragwerk.Jedoch ist mir unklar wo und wie ..
bei hoai-konformen angebot (ja ja, hoai ist anscheinend freeware, public domain oder gar open source) musst du nix weiter erörtern.
sieh dir musterverträge der kammern an.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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