Stahltreppen Grundleistung
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Re: Stahltreppen Grundleistung
03 Nov. 2025 15:05
Hallo,
Und wenn du das nicht anbieten willst, solltest du das in deinem Angebot klarstellen. Wenn du aber vorhast, später genau diese Karte spielen zu wollen, wie 'in der Literatur ist durchaus umstritten, ob Vordächer in den Grundleistungen enthalten sind', kannst du ja machen. Gibt vorprogrammierten Streit und trägt nicht zu deinem Renommee bei. Aber bitte, jeder wie er es mag.
Gruß
mmue
Na wenn dir das schon unklar ist, was soll denn dein potentieller Auftraggeber glauben? Im Zweifelsfall kauft der für sein Bauvorhaben einen vollständigen statischen Nachweis, nichts anderes.Jedoch ist mir unklar wo und wie genau erkennbar ist, dass Treppen, Geländer, Verdächer etc. nicht zur Grundleistung gehören.
Und wenn du das nicht anbieten willst, solltest du das in deinem Angebot klarstellen. Wenn du aber vorhast, später genau diese Karte spielen zu wollen, wie 'in der Literatur ist durchaus umstritten, ob Vordächer in den Grundleistungen enthalten sind', kannst du ja machen. Gibt vorprogrammierten Streit und trägt nicht zu deinem Renommee bei. Aber bitte, jeder wie er es mag.
Gruß
mmue
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Re: Stahltreppen Grundleistung
03 Nov. 2025 16:14
Hallo zusammen,
ich würde das wie folgt sehen:
Wenn ich ein HOAI Angebot mache bzw. einen Auftrag bekomme für ein Gebäude mit angebauter Fluchttreppe aus Stahl mache ich das über die 300er und 400er Kosten. In den 300er Kosten sind dann i.d.R. auch die Kosten der Stahltreppe enthalten. Somit muss ich für die Stahltreppe auch etwas abliefern. Das wäre dann für mein Verständnis die Vorplanung, Entwurf, Statische Berechnung (!!! Aber ohne Anschluss und Detailnachweise!!!) und noch ein kleiner Konstruktionsplan ggf. mit Leitdetails. Die Anschluss und Detailnachweise (also Knotenpunkte) muss dann der Schlosser mitbringen. Im Rahmen meiner LP6 gebe ich dem Architekten die Info, dass er das mit ausschreiben muss.
So mache ich das immer und so kenne ich das auch von anderen Büros. Damit bin ich bisher immer sehr gut gefahren..
V.G. Mr. Ing.
ich würde das wie folgt sehen:
Wenn ich ein HOAI Angebot mache bzw. einen Auftrag bekomme für ein Gebäude mit angebauter Fluchttreppe aus Stahl mache ich das über die 300er und 400er Kosten. In den 300er Kosten sind dann i.d.R. auch die Kosten der Stahltreppe enthalten. Somit muss ich für die Stahltreppe auch etwas abliefern. Das wäre dann für mein Verständnis die Vorplanung, Entwurf, Statische Berechnung (!!! Aber ohne Anschluss und Detailnachweise!!!) und noch ein kleiner Konstruktionsplan ggf. mit Leitdetails. Die Anschluss und Detailnachweise (also Knotenpunkte) muss dann der Schlosser mitbringen. Im Rahmen meiner LP6 gebe ich dem Architekten die Info, dass er das mit ausschreiben muss.
So mache ich das immer und so kenne ich das auch von anderen Büros. Damit bin ich bisher immer sehr gut gefahren..
V.G. Mr. Ing.
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Re: Stahltreppen Grundleistung
03 Nov. 2025 17:09
Wenn denn die Vorgaben schon soweit gediehen sind, dass man die Punkte zielführend (= ohne Änderungsgefahr) bearbeiten kann, immer machen.
Oft geben die Andeutungen in den Zeichnungen aber nicht mehr her als "hier kommt eine Treppe hin". Egal was man sich ausdenkt, es wird sich ändern wenn der Architekt seine Planung weiterführt und wenn dann die Firma kommt, kann es sich nochmals drehen. Insofern ist es nicht immer sinnvoll in gut gemeinter Absicht vorzupreschen.
Oft geben die Andeutungen in den Zeichnungen aber nicht mehr her als "hier kommt eine Treppe hin". Egal was man sich ausdenkt, es wird sich ändern wenn der Architekt seine Planung weiterführt und wenn dann die Firma kommt, kann es sich nochmals drehen. Insofern ist es nicht immer sinnvoll in gut gemeinter Absicht vorzupreschen.
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- Alfredo
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Re: Stahltreppen Grundleistung
07 Nov. 2025 06:20 - 07 Nov. 2025 06:20
Genau so ist es. Anfangs steht nur "hier kommt eine Treppe hin". Bekommt ihr denn immer die anrechenbaren Kosten aufgeschlüsselt vom Architekten ? Ich kenne es so, dass diese oft geschätzt werden müssen. Und wie ich solche Treppen dann berücksichtige, muss ich mir nochmal herleiten.
Bezüglich Paragraph 49 habe ich ergänzend etwas aus Seminaren mitgenommen. Es sei wohl zu unterscheiden zwischen.Nutzlastabtragenden Bauteilen wie Treppen und anderen Bauteilen wie Fassaden und Vordächern etc.
Bezüglich Paragraph 49 habe ich ergänzend etwas aus Seminaren mitgenommen. Es sei wohl zu unterscheiden zwischen.Nutzlastabtragenden Bauteilen wie Treppen und anderen Bauteilen wie Fassaden und Vordächern etc.
Letzte Änderung: 07 Nov. 2025 06:20 von Alfredo.
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