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Aufstockungen / Dachausbauten 16 Okt 2025 16:13 #85031

Hallo zusammen,

ich habe mich gefragt , wann eine Lasterhöhung ohne rechnerischen Nachweis der lastabtragenden Bestandswände oder sogar der Fundamente in Ordnung ist. Wenn ich nur ein alter Spitzdach abreiße und ein neues raufmache und dann den Dachraum erstmalig zu Wohnzwecken nutze, dann ist ja eine Nachweisführung des Bestandes darunter i.d.R. nicht gefordert. Man redet oft von 10 bis 20 Prozent Mehrlast, welche unkritisch sind. Liegt das an der Auswertung des Zuverlässigkeitsindexes oder worauf stützt man sich da ?

Ich bin dankbar, wenn da mal jemand Licht ins Dunkle bringen kann. Danke vorab 

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Letzte Änderung: von Alfredo.

Aufstockungen / Dachausbauten 16 Okt 2025 20:20 #85033

Wer sagt das, dass die Nachweisführung nicht erforderlich ist?

Die Mehrlast kenne ich nur bei der Bodenpressung für Fundamente, wo argumentierte wird das der Boden über die Jahre durch das Bauwerk verdichtet wurde. Für Wände,Stützen gilt, dass meiner Einschätzung nach nicht. Aber vielleicht hat ja jemand einen anderen Kenntnisstand?
 
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Aufstockungen / Dachausbauten 16 Okt 2025 20:57 #85034

Danke für deine Rückmeldung. Hintergrund ist, dass ich die FORM - Methode entdeckt hatte. Sie ist eine probabilistische Nachweismethode, mit der man die reale Zuverlässigkeit eines bestehenden Bauteils bewertet. Man nutzt Mess- und Bestandsdaten, berücksichtigt Streuungen von Lasten und Material und erhält daraus den Zuverlässigkeitsindex β als Maß für die Sicherheit. Die ermittelten β-Werte müssen dann die Grenzwerte aus Anhang B des EC2 abdecken. So etwas habe ich es verstanden. Das kann man dann Bauteilbezogen auch mit geeigneter Software vornehmen. Habe es nur noch nie gesehen.

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Aufstockungen / Dachausbauten 17 Okt 2025 04:34 #85035

  • Sebastian Fellner
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  • Beiträge: 177
Ist das nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen? Wer soll diesen Aufwand bezahlen? Das ist doch eher was für Großprojekte, nicht für den üblichen Haus- und Wohnungsbau. Und ja, es müssen alle betroffenen Bauteile nachgewiesen werden. Es liegt halt im Ermessen des Ingenieurs, welche Bauteile davon relevant mehrbelastet werden, sodass eine Nachrechnung erforderlich ist.

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