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Hallo zusammen,
ich habe einen Standsicherheitsnachweis für einen Balkon aus Stahlträgern erstellt. IPE 140 im Abstand von 70 cm. Darauf hatte ich anfangs eine OSB-Platte mit Abdichtung als wasserführende Ebene und darüber 4 cm Riffelbohlen auf UK als Balkonbelag vorgesehen. Das war dann auch so geprüft worden. Bei der Ausführung hatten dann die Architekten den Stahlträger am Rand mit ca. 20 cm Abstand zur Querwand (der Balkon ist loggiaähnlich von drei Wänden umgeben) verlegen lassen, damit ein Fallrohr zwischen Wand und Stahlträger hinunter gehen konnte. Der Stahlbauer hat dann vorgeschlagen, anstatt OSB und Riffelbohlen Balkoplanplatten zu montieren und hat das ausgeführt. Diese Balkoplanplatten sind zementgebundene Spanplatten mit Beschichtung und einer Bauartgenehmigung für den Einsatz in Nutzungsklasse 3. Das Prüfbüro hat die abweichende Bauausführung gesehen und verlangte eine Nachtragsberechnung. Das Prüfbüro bemängelte, dass die Planungsunterlagen des Herstellers Vorgaben zu Überständen machen. "Überstände im begehbaren Platten-Bereich max. 60 mm; frei überstehend ohne Belastung bis 200 mm." Die Balkoplanplatten ragen nun mit einen Kragarm über den Randstahlträger hinaus. Im Lichten ist der belastbare Kragarm 14,5 cm. Dann kommt die seitliche Außenwand. Mit den charakteristischen Festigkeits- und Steifigkeitskennwerten habe ich im Nachtrag nachgewiesen, dass eine flächige Verkehrslast von 4,0 kN/m² bei einem Dreifeldträger mit dem kleinen Kragarm kein Problem ist. Zudem habe ich die Spanplatte noch mit einer Linienlast auf dem Kragarm von 2,0 kN/m nachgewiesen. Der Prüfer besteht aber auf den Ansatz einer Einzellast von 2,0 kN auf dem Kragarm auf einer Fläche 5,0 x 5,0 cm, bzw. verlangt, dass der Stahlbauer die Konstruktion nachbessern muss, in dem er z.B. den Kragarm mit weiteren Winkeln, die rechtwinklig am Randträger befestigt werden, unterstützt. Wenn ich einen Spanplattenstreifen von 5 cm Breite ansetze und dann eine Blocklast (40 kN/m auf 5 cm Länge = 2 kN) auf den Kragarm rechne, dann ist die zul. Biegespannung 16 fach überschritten. Ggf. könnte man die Spanplatte als Scheibe mit FEM nachweisen, aber dazu habe ich keine passende Software da. Die Frage ist jetzt, muss das sein, die ungünstige Einzellast auf einer flächigen Spanplatte anzusetzen? Der Kragarmbereich ist praktisch nicht begehbar. Man schafft es gar nicht, den Kragarm zu begehen, da muss man sich schon mit der Nase platt an die Wand drücken, und dann stehen die Füße immer noch überwiegend auf dem Stahlträger. Letztlich ist es nicht mein Fehler, sondern eine Abweichung vom Stahlbauer. Aber praktisch ist das alles unnützer Aufwand jetzt. Gibt es noch eine Argumentation, dass man auf den Einzellastnachweis verzichten darf? Vielen Dank |
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Nein.
mitw. plattenbreite nach dafstb h.240 oder 631 könnte bei biegung evtl. helfen - problematisch wird meist die querkraft. da helfen dann auch keine gelegentlichen stummelkonsolen, aber das könnte argumentativ/baupraktisch lösbar sein. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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mal ein Gedankenmodell.
Was passiert wenn man den Überstand einfach abschneidet? Kann da jemand "durchfallen"? Wenn nicht kann es dem PI eigentlich egal sein. |
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@statiker99
Ja, das ist ein Gedanke, den ich mal mit den Auftraggebern bespreche. Aber der Prüfer hat sich auf diesen Punkt eingeschossen. Eigentlich sollte der Stahlbauer das mit seinem Statiker als Werkstatik klären, kriegen die aber nicht hin. Wenn man den Kragarm gedanklich wegschneidet, bleiben ca. 15 cm Luftspalt zwischen Balkon und Wand. Da kann man nicht durchfallen. 60 mm Überstand über den Stahlträger der Platte dürfen noch Herstellervorgabe ohnehin sein. Damit verblieben nur noch 9 cm gedanklicher Luftspalt, wo quasi nur noch ein Kinderfuß durchpasst. Ich weiß noch nicht, ob dem Prüfer mit solch spitzfindigen Argumenten komme. |
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ähnliches Thema kommt immer mal wieder auf im Industriebau bei Gitterrosten
auch hier Vorgabe DIN NW mit Einzellast auf 5×5 cm aber alle GiRo-Hersteller geben ihre zulässigen Lasten nach nach RAL-GZ 638 an mit NW der Einzelllast auf 20×20 cm -> hier gehen ich den von dir beschriebenen argumentativen Weg, sh. www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...ral-gz638.html#80094 ABER der Ansatz der Einzellast ist ja nicht nur als Mannlast zu sehen, im Falle eines Balkons kann auch der kleine Fuß eines schweren Schranks/schwerbeladenen Tisches hart an der Kante stehen hierfür sehe ich noch keine plausible Argumentation und würde dem Prüfing. (leider) erst einmal zustimmen ba In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Die RR werden in der Regel mit Abstand montiert. kann man da nicht noch nen Flachstahl durchschieben, oder nen ausgenommenen Winkel?
Das Profil könnte man auch nachträglich anschrauben. |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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