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Liepgarten: 17 Meter hoher Aussichtsturm wird zum Streitfall 17 Apr 2025 08:02 #84121

  • StahlAffe
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Moin Zusammen,

hier mal ein interessanter Bericht.

www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL25kci...kNS03MWUxNDdmNWQwZjg

Der Turm ist etwas zu weich gebaut. Aus meiner Sicht fehlen in der einen Richtug ja auch Druckriegel bzw. Verbände, sowas nur über die Läufe auszusteifen ist zwar rechnerisch möglich aber stabil halt nicht so.Die andere Richtung mit den großen Rahmen sieht aber schon ordentlich aus.

Viel Spaß beim gucken und staunen.
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Letzte Änderung: von StahlAffe.

Liepgarten: 17 Meter hoher Aussichtsturm wird zum Streitfall 17 Apr 2025 08:18 #84122

In dem Zusammenhang fällt mir auch der Aussichtsturm an der Mole in Friedrichshafen am Bodensee ein.
Den fand ich auch ziemlich wackelig und hatte das Gefühl, dass an manchen Stellen Auskreuzungen später hinzugefügt wurden.
Genau wissen tu ich es allerdings nicht.

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Liepgarten: 17 Meter hoher Aussichtsturm wird zum Streitfall 17 Apr 2025 09:28 #84125

bei holztürmen war in einer literatur mal folgendes zu lesen:
"Aus der Bemessung von Fußgängerbrücken wissen
wir, dass genauere Untersuchungen bei Eigenfrequenzen
von ca. 1,3 Hz bis 2,3 Hz erforderlich werden.
Dieser Bereich entspricht den möglichen
Schrittfrequenzen der Nutzerinnen und kann zu
vertikalen Schwingungen anregen. Horizontale Anregung
durch den sogenannten „Seemannsgang“
findet im Bereich von 0,5 Hz bis 1,2 Hz statt.
Für Turmbauwerke gibt es, was die Gebrauchstauglichkeit
und Schwingungen angeht, keine normativen
Vorgaben. Holztürme dürfen schwingen! Besucher
nehmen einen maßvoll schwingenden
Aussichtsturm normalerweise nicht als störend war.
Unserer Erfahrung nach sind es vor allem die Torsionsschwingungen,
die unangenehm sein können.
Darum empfehlen wir, Torsionseigenfrequenzen
zwischen 1,4 Hz und 2,0 Hz zu vermeiden."

bg
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Letzte Änderung: von statik_xx.

Liepgarten: 17 Meter hoher Aussichtsturm wird zum Streitfall 17 Apr 2025 09:39 #84126

Rechnerisch wäre ja bei 17m für zb H/300 schon mal fast 6cm Verschiebung zulässig.
Wenn man das nachrechnet geht sich das wahrscheinlich in beiden Richtungen aus wenn man die Läufe mit ansetzt
Wenn man das Video ankuckt, schaut das nach einer Torsionsschwingung aus ... würde zu der Konstruktion mit den fehlende Veränden passen.

Wie Stahlaffe schrieb: Mit Druckriegeln und Verbänden in der Richtung quer zur Rahmenebene ist die Sache erledigt.

 Der Statiker kann einem Leid tun, den die Gutachter- und Gerichtskosten werden in Summe mehr ausmachen, als die Sanierung der StaKo selbst.
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Liepgarten: 17 Meter hoher Aussichtsturm wird zum Streitfall 17 Apr 2025 10:24 #84128

Da sieht man den Unterschied zwischen GZT und GZG.

Insbesondere auf die Gebrauchstauglichkeit werden sich die Juristen stürzen und diese sicherlich anders als wir, nicht nach dem EC definieren.

Man stelle sich vor, der TWP hätte (natürlich schriftlich) darauf hingewiesen, dass der Turm normativ alle Anforderungen nach dem EC erfüllt, es jedoch zu sehr großen Kopfverformungen kommen kann etc.
Dann würde niemand mehr auf dem TWP rumhacken... sondern auf der Gemeinde =)

Der Prüfingeneiur dürfte hier wahrscheinlich fein raus sein. Prüft nur den GZT - zu den Verformungen steht sicherlich etwas im Prüfbericht, den eh keiner gelesen hat. (Rettet vielleicht aber auch den TWP).
Es kann einem wirklich nur jeder leid tun, der in so einer Situation steckt.
In unserem Bereich sollte wirklich jeder sein "Privatvermögen" durch die wahl einer entsprechenden Gesellschaftsform schützen... Man weiß nie was kommt...

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Liepgarten: 17 Meter hoher Aussichtsturm wird zum Streitfall 17 Apr 2025 10:59 #84129

Man stelle sich vor, der TWP hätte (natürlich schriftlich) darauf hingewiesen, dass der Turm normativ alle Anforderungen nach dem EC erfüllt, es jedoch zu sehr großen Kopfverformungen kommen kann etc.
Dann würde niemand mehr auf dem TWP rumhacken... sondern auf der Gemeinde =)

und selbst das wäre nicht gesichert, da sich Nichtfachleute auf ihren Laienstatus zurückziehen können. Daher steht man auf dünnem Eis, selbst wenn man sich das vom Bauherren vorab freischreiben lässt.

Der Prüfingeneiur dürfte hier wahrscheinlich fein raus sein. Prüft nur den GZT - zu den Verformungen steht sicherlich etwas im Prüfbericht, den eh keiner gelesen hat. (Rettet vielleicht aber auch den TWP).


Der PI ist raus, sofern er keine Auftragserweiterung auf GZG hatte.

Mein Stahlbauprof. hat seinerzeit gesagt, dass man grundsätzlich schwinungsanfällige Bauwerke mit hinreichendem Einsatz zum Schwingen bekommt. Letzt auch ainen Balkon an Iso-Körben. Es bedarf nur hinreichender Anstrengung.

Dennoch fehlen hier m.E. ganz klar Auskreuzungen mit Druckstäben. Es könnte vermutlich schon ausreichen, wenn die beiden Seiten parallel zu den Läufen ausgekreuzt würden.

Es kann einem wirklich nur jeder leid tun, der in so einer Situation steckt.
In unserem Bereich sollte wirklich jeder sein "Privatvermögen" durch die wahl einer entsprechenden Gesellschaftsform schützen... Man weiß nie was kommt... 


Das ist grundlegend richtig. Nur ist die Haftpflicht hier raus?

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