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Liepgarten: 17 Meter hoher Aussichtsturm wird zum Streitfall 17 Apr 2025 11:17 #84131

Das ist grundlegend richtig. Nur ist die Haftpflicht hier raus?
 
Je nachdem...war auch eher verallgemeinert...

Haftungssumme ausreichend ? (BayIngKammer fordert z.B. nur 500.000€ für Sachschäden...) [www.bayika.de/de/kammer/aufgaben/rechtli...ka_berufsordnung.pdf] - Da bist du im Zweifel schnell mal dabei... (Sachschaden bis 3 Mio. ist verhätnismäßig günstig zu haben, vor allem für kleine Büros, da eher wenig Umsatz)
Wie fahrlässig war das Vergehen?
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog aus dem anderen Beitrag - Hier ganz aktuell (nicht bei mir) nach 20 Jahren noch juritischer spaß deswegen Stichwort "Arglistige Täuschung" / Da sagt im Zweifel auch die Versicherung nein...
Obliegenheiten - Hat der TWP den Schaden sofort und unverzüglich gemeldet?

Im Zweifel kommt es hart auf hart - da wird nichts verschenkt.

Was die Gemeinde angeht, seh ich wenig chancen, dass Sie sich mit Unkenntnis heraus reden hätten können, bei privaten Bauherren kannste das natürlich ziemlich vergessen.

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Liepgarten: 17 Meter hoher Aussichtsturm wird zum Streitfall 19 Apr 2025 18:51 #84149

Flüsdigkeitsschwingungstilger einsetzen . Für die Auslegung gibt es Experten wie z.B. Prof. Ruscheweyh. 

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