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Je nachdem...war auch eher verallgemeinert... Haftungssumme ausreichend ? (BayIngKammer fordert z.B. nur 500.000€ für Sachschäden...) [www.bayika.de/de/kammer/aufgaben/rechtli...ka_berufsordnung.pdf] - Da bist du im Zweifel schnell mal dabei... (Sachschaden bis 3 Mio. ist verhätnismäßig günstig zu haben, vor allem für kleine Büros, da eher wenig Umsatz) Wie fahrlässig war das Vergehen? Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog aus dem anderen Beitrag - Hier ganz aktuell (nicht bei mir) nach 20 Jahren noch juritischer spaß deswegen Stichwort "Arglistige Täuschung" / Da sagt im Zweifel auch die Versicherung nein... Obliegenheiten - Hat der TWP den Schaden sofort und unverzüglich gemeldet? Im Zweifel kommt es hart auf hart - da wird nichts verschenkt. Was die Gemeinde angeht, seh ich wenig chancen, dass Sie sich mit Unkenntnis heraus reden hätten können, bei privaten Bauherren kannste das natürlich ziemlich vergessen. |
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