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Säumige Kunden 12 Aug 2024 06:09 #82414

Meine Erfahrung deckt sich leider mit der Aussage von Detlef "unter 10k lohnt sich kein Prozess". Zum Glück hatten wir den Fall in 26 Jahren nur zweimal, die "gütliche Einigung hat dann ergeben, dass man zwar ein Teilhonorar bekommt, das aber beide Male von den Anwalts- und Gerichtskosten mehr als "aufgefressen" wurde.
Leider wäre es viel effektiver, wenn man eine Rockerbande mal anklopfen lassen würde, aber das macht man natürlich nicht.
Auf jeden Fall sollte man immer einen schriftlichen Auftrag haben.
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Säumige Kunden 12 Aug 2024 06:30 #82415

Ein blöder Vergleich aus einem Prozess führt dazu, dass man den eigenen Pozesskostenanteil aus der Vergleichssumme bezahlen kann, dem Kunde aber über (Vergleichssumme + Eigenanteil Kosten entstehen, die ziemlich der Honorarsumme entsprechen. Er hat also keinen Vorteil für sich erreicht. Immerhin ...

(Vorteile haben natürlich die Anwälte)
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Letzte Änderung: von DeO.

Säumige Kunden 12 Aug 2024 07:30 #82416

Bieten nicht auch viele Haftpflichversicherer mit an das Honorar einzuklagen?
Ich kenn das von der VHV z.B. (Archiprotect). Ansonsten kann man auch ne Rechtschutz abschließen.

Da tritt man dann psychologisch gesehen auch gleich ganz anders auf.

Ich kann nur jedem empfehlen, in das Angebot mit reinzuschreiben, inwiefern die Stundenstätze abgerechnet werden.
Muss ja nicht wie beim Anwalt minutengenau sein, aber je angefangene 15 Minuten, halte ich für absolut gerechtfertigt.

Wenn der Kunde anruft, dann tickt die Uhr - Immerhin muss ich ja auch meine sonstige Arbeit unterbrechen und werde eventuell aus meinen vertieften Gedanken herausgerissen - auch das kostet nacher wieder Zeit.
Das selbe bei E-Mails... auf jeden Fall die Zeit dafür aufschreiben lesen & schreiben.

Die Stundensätze für "Kleinprojekte" brauchen Reserven - müssen also höher sein, als wenn besondere Leistungen bei großen Projekten erbracht werden.
Ich finde auch eine Projektpauschale als Grundstock oder Mindestbeträge absolut gerechtfertigt.

Die Bewehrung die man nachts schlafend verlegt, oder den Durchstanznachweis an den man in den Träumen hinkaut, kann man ja sowieso schon nicht ansetzen ;)

Beste Grüße
 
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Säumige Kunden 12 Aug 2024 07:44 #82417

So wie ich das Eingangsposting gelesen habe, geht es um Kleinaufträge. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was darunter zu verstehen ist. Für große Büros sind ja schon 10k € klein, für andere alles was unter 1 € liegt. Das Vertragswerk muss aber nach meinem Verständnis auch zur Größe des Auftrages passen. Für einen kleinen Wanddurchbruch halte ich ein 5 seitiges Vertragswerk jedenfalls für etwas oversized. auch wird man durch Aufsetzen von auffällig dicken Vertragswerken auch Bauherren kopfscheu machen und verlieren, was ja auch schadbringend ist. Wieder einmal ... Kirche <-> Dorf.
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Säumige Kunden 12 Aug 2024 07:47 #82418

Exakt, Mahnbescheid und Anwalt mit Mahnbescheid - alles zahnlose Papiertiger. Vertragspartner vorher anschauen - ich kann meinen Vertragspartnern auch leider nur vor den Kopf schauen. Vorlagen der Kammer sind meiner Meinung nach auch für die Katz, da immer das BGB als Werksvertrag gilt und du damit in Vorleistung gehen musst. Erlaubt sind Abschläge, Bankbürgschaften und wenn der Kunde es im Vertrag mitgeht Anzahlungen. Und mal angenommen du bist vor Gericht erfolgreich und hast dann nach 1.5 - 2 Jahren deinen Titel, dann ist die GmbH oder der Schuldner halt Insolvent - zieh mal einem nackigem Mann was aus der Tasche... Dann hast du 12 - 15k Euro (1 und 2. Instanz inkl. Gutachtern) ausgegeben für einen Titel, der nix wert ist.
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Säumige Kunden 12 Aug 2024 09:01 #82419

Erstmal vielen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten und verzeiht bitte, wenn ich fachlich nicht bewandert bin und nur das wiedergeben kann, wie es mir erzählt wird.
Das Büro meines Mannes ist anderhalb Mann stark. Also er  und ein „Halbtagsstatiker“.
Mit Kleinzeugs meine ich wirklich Garagen, Wanddurchbrüche, Anbauten etc., oft beauftragt von einem Architekt und ohne Vertrag. Bei diesem Kleinzeugs sind halt Abschlgszahlungen auch schwierig.
Er hat seinem Ex Chef das Büro abgekauft, als dieser in Rente ging und damit ist unerwartet auch ein Architekt abgesprungen, mit dem sein Chef viel zusammen gearbeitet hat.

Die säumigen Kunden warten einfach ab, reagieren nicht auf Mahnungen etc. und es ist auch müßig immer seinem Geld hinterher zu rennen.
Bei einem säumigen Kunden geht es um weit über 10.000€, der sagt, dass er ja nur einen kleinen Umbau wollte und ihm das zu teuer ist und er nicht zahlt. Die Statik ist schon abgegeben. Der Architekt, über den das kam hält sich raus, bzw. sagt, dass er da auch nichts machen kann. Der AG sagt, dass er nicht zahlt. Bei einem so kleinen Büro ist das sehr viel Geld wenn das nicht kommt.

Bei einem ander AG erzählte der Architekt, als mein Mann ihn auf die unbezahlte Rechnung ansprach, dass die Banken dem AG den Geldhahn zugedreht haben und er da vorerst nicht mit rechnen soll.
So geht das ständig…

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Letzte Änderung: von SuBa.

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