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Gast
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Erstmal Hallo in die Runde und sorry, ich selber bin keine Statikerin aber mein Mann hat vor 2 Jahren ein kleines Statikbüro übernommen/gekauft und wir sind so ein bißchen am verzweifeln. Deshalb möchte ich hier mal in die Runde fragen, wie ihr es handhabt.
Mein Mann schreibt Rechnungen immer mit ein Zahlungsziel von 30 Tagen, also das gesetzliche Zahlungsziel. Die meisten Kunden reizen das auch aus und in letzter Zeit häuft es sich, dass Kunden garnicht zahlen. In so einem kleinen Büro mit monatlich hohen Ausgaben ist das natürlich fatal. Er bekommt hauptsächlich „Kleinzeugs“ rein und ist quasi auf jeden Zahler angewiesen um am Ende des Monats alles bezahlen zu können. Wie handhabt ihr das? Kann man Rechnungen auch mit einem kürzeren Zahlungsziel stellen? Und wenn ja, kann man dann trotzdem erst nach 30 Tagen mahnen? Wenn ihr nach Stunden abrechnet, was ist mit den ganzen Telefonaten, Vorortbesichtigungen, Emails schreiben etc.. Es gehört ja viel mehr dazu als die reine Statik. Es wäre toll wenn ich hier ein paar Meinungen bekommen könnte, gerne auch privat wenn sich jemand nicht öffentlich dazu äussern möchte. Ganz herzlichen Dank schonmal ![]() |
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Das ist eigentlich kein juristisches Forum, daher meine
laienhafte Einschätzung: Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist: - Rechnungen sind mit Rechnungseingang fällig - nach 30 Tagen tritt Zahlungsverzug ein, Mahnung ist hierzu nicht notwendig - ab Zahlungsverzug können Zinsen geltend gemacht werden (z.Zt. etwa 8,4% bei Privatkunden) Wenn sich das häuft würde ich gegen Vorkasse arbeiten.
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Hallo SuBa,
geh auf prozentuale Anzahlung, sagen wir 10 - 20% (deine Selbstkosten bei Zahlungsausfall solltest du wenigstens drin haben). Wer das nicht bereit ist zu bezahlen, bezahlt auch am Ende nicht. Das Problem der "geübten Schuldner" nimmt wieder arg zu. Und, meiner Kenntnis nach, darfst du in deinen Verträgen frei vereinbaren, was du möchtest, es gilt im Staat noch Vertragsfreiheit. Nur bringt dir auch 10 oder 30 Tage Zahlungsziel in der Realität nix. Wenn deine Aufträge unter 10k Euro liegen, lohnt sich rechnerisch kein Gerichtsprozess, weil nach meiner Erfahrung durch die komplexe Arbeit a) kein Jurist durch die Arbeit eines Statikers blickt und b) am Ende der Richter, natürlich nach Hörung von einem Gutachter und ausgiebiger Auflistung aller angeblichen Mängel in der Statik durch den Schuldner ein Vergleich bzw. eine Halbierung der Streitsumme erwirkt werden soll. Auf deutsch: Du gehst als Unternehmer (Statiker) nahezu immer als Depp raus. Macht Anzahlung, stellt sehr kurze Abschlagsrechnungen und haltet durch, es wird auf alle Fälle erstmal nicht besser.
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Letzte Änderung: von detlef.
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Die Nebenkosten sollten schon im Stundensatz enthalten sein. Der abzurechnende Zeitaufwand bindet die Ortstermine mit ein. Ich habe auch eine pauschale Honorar-Untergrenze, die nicht unterschritten wird.
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"einfaches procedere", stark verkürzt:
ein paar der o.g. punkte: widerruferklärung: wichtig, wichtig. details und vordrucke gibts online beweisbarer zugang: entweder mit e. sehr guten zeugen oder mit gerichtsvollzieher (~20€); einschreiben helfen nicht; fax .. wer hat schon fax? Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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"...immer noch nicht? nicht zum rechtsanwalt,
sondern gerichtlichen mahnbescheid online beantragen; ..." der Mahnbescheid ist nur was für "Weicheier". Der Schuldner braucht nur zu widersprechen und dann war es das.
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