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Säumige Kunden 12 Aug 2024 12:50 #82428

Die Unterschrift unter den Angeboten ist ja Pflicht, ohne sowieso nicht. Ein unterschriebenes Angebot ist in dem Sinne ein Vertrag (Werkvertrag) - und einen anderen Inhalt als das BGB kann der auch nicht haben. Mündlich mach ich gar nichts mehr.

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Säumige Kunden 12 Aug 2024 14:29 #82429

Vertrag auf zuruf bei Privatkunden...
Da wird es kein Geld geben. Die ziehen den "Widerufsbelehrungsjoker" und das war es.
Kein unterschriebenes Formular - Rücktritt vom Vertrag 1 Jahr 2 Wochen.... erhaltene Leistungen müssen zurückerstatet werden etc.

www.bayika.de/de/beratung-und-service/do...iderrufsformular.php

Bei Auftrag über den Architekten nur bei Vorlage einer Vollmacht.
Lieber Rasenmähen gehen als billig oder kostenlos arbeiten....

Du kannst deine Leistungen jederzeit bei der Behörde widerufen. Einfach hinschreiben das du den Kriteriekatalog / Baubeginsanzeige etc zurückziehen möchtest.
In der Regel erhälst du auch Auskunft ob deine ausgefüllten Formulare eingereicht wurden oder nicht.

Privatkunden setzten online das Häkchen beim Wideruf täglich millionenfach, auch wenn auf Amazon nur ein Packung Lollis für 3,99€ gekauft wird. Wieso sollte ich das dann nicht machen? Wer das schon nicht unterschreibt...
Alternativ können Sie jederzeit bei mir ins Büro kommen und dort unterschreiben.

Beste Grüße

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Säumige Kunden 12 Aug 2024 16:12 #82430

Diese Art von kleinen Privatkunden sind schwierig. Da liegt auch kein Interesse an langfristiger Zusammenarbeit. Die wollen nur irgendeinen Wisch fürs Bauamt oder für den "befreundeten Mauermeister" der Ihnen in "Eigenregie" das Häusl baut :P

Das einzige was man bei diesen Art von Kunden machen kann ist regelmäßig in kleinen Beiträgen abrechnen. Wenns sein muss bar in die Hand wenn man den ausgedruckten Plan auf die Baustelle bringt. (Ja nichts digital übermitteln)

Wir sind als Statiker bzw. Planer "Hersteller" von "geistigen Leistungen".  Hier ist es (praktisch) schwierig bis unmöglich dem Kunden das "Produkt" wegzunehmen wenn er nicht zahlt.

Ausführende Firmen die "greifbare" Produkte herstellen (Wand, Decke, Fenster, was auch immer), tun sich hier speziell bei diesen Art von Kunden einfacher. Er baut zB 50% der Wände und stellt Rechnung, entweder wird es bezahlt oder er zieht seine Maurer/Facharbeiter ab.
(Ich kenn da einen Fall, da wurde mitten im Winter ein Großteil der Fensterflügel abmontiert, weil Rechnung nicht bezahlt wurde :P)

Als Planer kann man meistens leider nicht 50% vom Plan abrechnen ...

Aber ihr müsst erst in Vorleistung gehen?

Mein Gedanke geht in die Richtung:
Statik fertig, Geld gegen Statik.
Aber das geht wohl nicht…

Die ganze Baubranche arbeitet auf Vorleistung. Die einzigen die daran mehrfach verdienen sind die Geldinstitute/Banken. Banken verdienen 3-5 fach an einer einzigen Baustelle:
- Der Bauherr/Investor muss Kredit aufnehmen, bzw. Vorfinanzieren
- Die Baufirma muss teilweise vorfinanzieren
- Die Subunternehmen und teilweise sogar deren Lieferanten müssen oft vorfinanzieren
- Der Endkunde (Käufer/Mieter) muss vorfinanzieren bzw. Kredit/Darlehnen aufnehmen 
- .... und dann will natürlich noch jeder von jedem eine Bankgarantie... :P

Und wenns schief läuft muss der Staat (sprich schlußendlich der Steuerzahler) aushelfen und in die Tasche greifen
Das ist der Grund warum die Baubranche für die Konjunktur so wichtig ist, warum sie von der Politik einerseits beschützt wird  und andererseits ausgebeutet. Und warum es hier so viel Verflechtungen und Korruption meinte natürlich "Intransparenz" gibt.

Geld gegen Statik:
In eurem Fall wahrscheinlich ja, damit meinte ich: Bar auf Hand gegen ausgedruckte Statik

 
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Letzte Änderung: von cebudom.

Säumige Kunden 12 Aug 2024 16:58 #82431

Wenn bei uns (Deutschland) Dinge auf einem Grundstück errichtet werden, gehen diese an den Eigentümer über. Da würde ich von absehen, Dinge zu demontieren/ zerstören etc.
Ich halte das grundsätzlich auch erst mal für richtig, weil der Handwerker z.B. vom weiteren Eigentum am Fußboden in einer Fremdimmobilie nichts hat.
Meinem Layenhaften Verständnis nach zuerst mal unabhängig davon ob bezahlt wird oder nicht.
Daher gibt es die Sicherheitshypothek. (www.dabonline.de/2023/10/04/sicherungshy...r-honorar-architekt/)

Wer heute als GU oder Bauunternehmer noch bei Verstand ist, macht so Dinge wie Bauhandwerkerversicherungen / Bürgschaften.
Der Bauherr überweis erst mal Summe XYZ an die Bank der Firma. Diese "verwaltet" das Geld. Jetzt kann weder der Bauherr die Moneten wieder einfach abziehen, noch der Unternehmer einfach mit dem Geld woanders weiterbauen.

Viele Firmen (Fenster etc.) verlangen auch Vorkasse, da muss man erst mal anzahlen, sonst machen die gar nichts (30-40%). Wenn die Fenster gefertigt sind, werden dann z.B. 85% fällig. Bei Montage 10%. Bei Abnahme der Rest.

 
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Säumige Kunden 13 Aug 2024 06:22 #82432

Das Büro meines Mannes ist anderhalb Mann stark. Also er  und ein „Halbtagsstatiker“.
Mit Kleinzeugs meine ich wirklich Garagen, Wanddurchbrüche, Anbauten etc., oft beauftragt von einem Architekt und ohne Vertrag. Bei diesem Kleinzeugs sind halt Abschlgszahlungen auch schwierig.
ja, Abschlagszahlungen machen da keinen Sinn. Ein unterschriebenes Angebot zu erwarten ist aber ein guter Test. Wenn der Anfrage sich dagegen sträubt, hat das seinen Grund.

Der Architekt, über den das kam hält sich raus, bzw. sagt, dass er da auch nichts machen kann. Der AG sagt, dass er nicht zahlt. Bei einem so kleinen Büro ist das sehr viel Geld wenn das nicht kommt.


knackhart juristisch marschieren. Einen Titel besorgen und keine Ruhe geben. Geht auch online. Ein schriftlicher Vertrag sollte natürlich vorliegen. Wenn man sich ohne darauf einlässt wird es schwierig aber nicht unmöglich, Stichwort "konkludentes Handeln". Wenn man Mailverkehr vorweisen kann und in diesem der AG noch aufs Tempo drängt, ist der Fall klar. Das wirkt schon.
Es fängt damit an, dass ich sehr wohl Zahlungserinnerungen schreibe und unten sehr deutlich einen Verteiler mit ØRA xyz reinschreibe. Bisher hat es immer funktioniert. Allerdings kann ich auch nicht so viele Problemfälle vermelden.  Und 10k €Aufträge ohne Vertrag ... alle Achtung.
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Säumige Kunden 13 Aug 2024 06:25 #82433

"einfaches procedere", stark verkürzt:
  1. vertragspartner vorher anschauen
  2. klare verträge (evtl. incl. verkürztem zahlungsziel; musterverträge bei den kammern - jedenfalls bei der bayer. IK)
  3. vertrag + (sicherheitshalber) widerruferklärung in schriftform
  4. leistung erbringen > leistungserbringung bestätigen lassen (abnahme ~) > rechnung stellen
  5. wenn nicht bezahlt wird: freundliche mahnung, hinweis auf verzugszinsen ..
  6. immer noch nicht? freundlicher hinweis auf bevorstehenden gerichtlichen mahnbescheid; kurzes zahlungsziel; beweisbarer zugang
  7. immer noch nicht? nicht zum rechtsanwalt, sondern gerichtlichen mahnbescheid online beantragen; verzugszinsen ..
  8. gerichtsurteil > entweder der schuldner zahlt, oder ein vollstreckungsbescheid wird beantragt

ein paar der o.g. punkte:
widerruferklärung: wichtig, wichtig. details und vordrucke gibts online
beweisbarer zugang: entweder mit e. sehr guten zeugen oder mit gerichtsvollzieher (~20€); einschreiben helfen nicht; fax .. wer hat schon fax?

 
9. nach 2-3 Jahren Gerichtsprozessen hast Du einen vollstreckbaren Titel
10. Du schickst den Gerichtsvollzieher hin
11. der Schuldner erklärt die Insolvenz und Du stellst fest, daß Du mit Deinen Forderungen ganz weit hinten stehst.

Leider schon erlebt. Ging um 50.000 €, allerdings Bauleistung.

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