Willkommen,
Gast
|
|
Die Unterschrift unter den Angeboten ist ja Pflicht, ohne sowieso nicht. Ein unterschriebenes Angebot ist in dem Sinne ein Vertrag (Werkvertrag) - und einen anderen Inhalt als das BGB kann der auch nicht haben. Mündlich mach ich gar nichts mehr.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Vertrag auf zuruf bei Privatkunden...
Da wird es kein Geld geben. Die ziehen den "Widerufsbelehrungsjoker" und das war es. Kein unterschriebenes Formular - Rücktritt vom Vertrag 1 Jahr 2 Wochen.... erhaltene Leistungen müssen zurückerstatet werden etc. www.bayika.de/de/beratung-und-service/do...iderrufsformular.php Bei Auftrag über den Architekten nur bei Vorlage einer Vollmacht. Lieber Rasenmähen gehen als billig oder kostenlos arbeiten.... Du kannst deine Leistungen jederzeit bei der Behörde widerufen. Einfach hinschreiben das du den Kriteriekatalog / Baubeginsanzeige etc zurückziehen möchtest. In der Regel erhälst du auch Auskunft ob deine ausgefüllten Formulare eingereicht wurden oder nicht. Privatkunden setzten online das Häkchen beim Wideruf täglich millionenfach, auch wenn auf Amazon nur ein Packung Lollis für 3,99€ gekauft wird. Wieso sollte ich das dann nicht machen? Wer das schon nicht unterschreibt... Alternativ können Sie jederzeit bei mir ins Büro kommen und dort unterschreiben. Beste Grüße |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Diese Art von kleinen Privatkunden sind schwierig. Da liegt auch kein Interesse an langfristiger Zusammenarbeit. Die wollen nur irgendeinen Wisch fürs Bauamt oder für den "befreundeten Mauermeister" der Ihnen in "Eigenregie" das Häusl baut
![]() Das einzige was man bei diesen Art von Kunden machen kann ist regelmäßig in kleinen Beiträgen abrechnen. Wenns sein muss bar in die Hand wenn man den ausgedruckten Plan auf die Baustelle bringt. (Ja nichts digital übermitteln) Wir sind als Statiker bzw. Planer "Hersteller" von "geistigen Leistungen". Hier ist es (praktisch) schwierig bis unmöglich dem Kunden das "Produkt" wegzunehmen wenn er nicht zahlt. Ausführende Firmen die "greifbare" Produkte herstellen (Wand, Decke, Fenster, was auch immer), tun sich hier speziell bei diesen Art von Kunden einfacher. Er baut zB 50% der Wände und stellt Rechnung, entweder wird es bezahlt oder er zieht seine Maurer/Facharbeiter ab. (Ich kenn da einen Fall, da wurde mitten im Winter ein Großteil der Fensterflügel abmontiert, weil Rechnung nicht bezahlt wurde ![]() Als Planer kann man meistens leider nicht 50% vom Plan abrechnen ... Die ganze Baubranche arbeitet auf Vorleistung. Die einzigen die daran mehrfach verdienen sind die Geldinstitute/Banken. Banken verdienen 3-5 fach an einer einzigen Baustelle: - Der Bauherr/Investor muss Kredit aufnehmen, bzw. Vorfinanzieren - Die Baufirma muss teilweise vorfinanzieren - Die Subunternehmen und teilweise sogar deren Lieferanten müssen oft vorfinanzieren - Der Endkunde (Käufer/Mieter) muss vorfinanzieren bzw. Kredit/Darlehnen aufnehmen - .... und dann will natürlich noch jeder von jedem eine Bankgarantie... ![]() Und wenns schief läuft muss der Staat (sprich schlußendlich der Steuerzahler) aushelfen und in die Tasche greifen Das ist der Grund warum die Baubranche für die Konjunktur so wichtig ist, warum sie von der Politik einerseits beschützt wird und andererseits ausgebeutet. Und warum es hier so viel Verflechtungen und Geld gegen Statik: In eurem Fall wahrscheinlich ja, damit meinte ich: Bar auf Hand gegen ausgedruckte Statik
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von cebudom.
|
|
Wenn bei uns (Deutschland) Dinge auf einem Grundstück errichtet werden, gehen diese an den Eigentümer über. Da würde ich von absehen, Dinge zu demontieren/ zerstören etc.
Ich halte das grundsätzlich auch erst mal für richtig, weil der Handwerker z.B. vom weiteren Eigentum am Fußboden in einer Fremdimmobilie nichts hat. Meinem Layenhaften Verständnis nach zuerst mal unabhängig davon ob bezahlt wird oder nicht. Daher gibt es die Sicherheitshypothek. (www.dabonline.de/2023/10/04/sicherungshy...r-honorar-architekt/) Wer heute als GU oder Bauunternehmer noch bei Verstand ist, macht so Dinge wie Bauhandwerkerversicherungen / Bürgschaften. Der Bauherr überweis erst mal Summe XYZ an die Bank der Firma. Diese "verwaltet" das Geld. Jetzt kann weder der Bauherr die Moneten wieder einfach abziehen, noch der Unternehmer einfach mit dem Geld woanders weiterbauen. Viele Firmen (Fenster etc.) verlangen auch Vorkasse, da muss man erst mal anzahlen, sonst machen die gar nichts (30-40%). Wenn die Fenster gefertigt sind, werden dann z.B. 85% fällig. Bei Montage 10%. Bei Abnahme der Rest.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
ja, Abschlagszahlungen machen da keinen Sinn. Ein unterschriebenes Angebot zu erwarten ist aber ein guter Test. Wenn der Anfrage sich dagegen sträubt, hat das seinen Grund.
knackhart juristisch marschieren. Einen Titel besorgen und keine Ruhe geben. Geht auch online. Ein schriftlicher Vertrag sollte natürlich vorliegen. Wenn man sich ohne darauf einlässt wird es schwierig aber nicht unmöglich, Stichwort "konkludentes Handeln". Wenn man Mailverkehr vorweisen kann und in diesem der AG noch aufs Tempo drängt, ist der Fall klar. Das wirkt schon. Es fängt damit an, dass ich sehr wohl Zahlungserinnerungen schreibe und unten sehr deutlich einen Verteiler mit ØRA xyz reinschreibe. Bisher hat es immer funktioniert. Allerdings kann ich auch nicht so viele Problemfälle vermelden. Und 10k €Aufträge ohne Vertrag ... alle Achtung.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
9. nach 2-3 Jahren Gerichtsprozessen hast Du einen vollstreckbaren Titel 10. Du schickst den Gerichtsvollzieher hin 11. der Schuldner erklärt die Insolvenz und Du stellst fest, daß Du mit Deinen Forderungen ganz weit hinten stehst. Leider schon erlebt. Ging um 50.000 €, allerdings Bauleistung. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten