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Haftungsausschluss als freier Mitarbeiter 11 Aug 2024 06:52 #82407

Statiker99 stellt die richtigen Fragen, weshalb die freie Mitarbeit als "rechtliche Grauzone" eingestuft wird. Und dennoch ist sie unter den TWP-Büros gängige Praxis.

Also in meinem Fall interessiert mich lediglich die freie Mitarbeit im Nebenberuf. Mein Arbeitgeber aus meinem Angestelltenverhältnis zahlt bereits für mich Beiträge und ist informiert über mein Vorhaben der Nebenberuflichkeit.

Kann ein freier Mitarbeiter scheinselbstständig sein und kann er es sein, wenn er nebenberuflich frei arbeitet ?

Siehe auch 2. Beitrag bzgl. Versicherung:

www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...ier-mitarbeiter.html

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Letzte Änderung: von Alfredo.

Haftungsausschluss als freier Mitarbeiter 11 Aug 2024 09:55 #82408

"Kann ein freier Mitarbeiter scheinselbstständig sein und kann er es sein, wenn er nebenberuflich frei arbeitet ?"

- was ist ein "freier Mitarbeiter"  -  gibt es auch "unfreie"?
- was ist nebenberufliche "freie Arbeit"?

Frag da besser mal einen Juristen, Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Nach meinem rudimentärem Wissen:

- entweder bist du angestellt (es können auch mehrere Anstellungsverhältnisse sein) oder selbständig tätig
- du kannst auch angestellt sein und gleichzeitig selbständig tätig

Die "freie Mitarbeit" geht eigentlich nur als selbständige Tätigkeit.
Ob hierfür eine eigene Berufshaftpflicht notwendig ist?
Ich würde eine haben wollen und auch abschließen, sollte kein Problem sein.

 

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Haftungsausschluss als freier Mitarbeiter 11 Aug 2024 11:59 #82410

Die Frage ist korrekt gestellt: Wo liegt der Unterschied zwischen einer freien MITarbeit und einem SUBunternehmer. Bei inhaltlicher Weisungsgebundenheit kann es sich nicht um einen klassischen Unternehmer handeln. Diese Weisungsgebundenheit würde ich dann vertraglich vereinbaren mit dem Hinweis auf Versicherung demnach durch den AG. Versicherungen geben ja auch regelmäßig an, dass freie Mitarbeiten mitversichert sind. Ihr könnt ja mal in Eure Unterlagen schauen oder den Versicherer fragen. Besten Dank vorab

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Letzte Änderung: von Alfredo.

Haftungsausschluss als freier Mitarbeiter 11 Aug 2024 14:21 #82413

deine fragestellung ist zu stark verkürzt. die konkretisierten umstände klärst du mit sozialversicherung, auftraggeber und mit dir selbst.
für scheinselbstständige tätigkeit gibt´s div. definitionen - die ich im zweifel eher konservativ auslegen würde.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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