Hallo zusammen,
Ich frage mich derzeit, ob für die Angabe verzahnte Arbeitsfuge (horizontal und vertikal) bei wandartigen Trägern ein rechnerischer Nachweis erforderlich wird oder ob das technisch einem Durchbetonieren gleicht.
Sicher haben sich die Kollegen schon vor mir darüber Gedanken gemacht.
c=0,50
Müh=0,90
Nüh=0,70