Wenn, wie oben geschrieben, die Angaben des WHG-lers nur mündlich überliefert sind - welchen Stellenwert haben die wohl?
Wenn "durchlässige Wände" mittels Fugenband an die "dichte" (ich bezweifle das) Bodenplatte angeschlossen werden, wäre OK-Fugenband maßgeblich für die max. zul. Aufstauhöhe. Unter welchen Umständen könnte diese Aufstauhöhe überschritten werden? Kann nicht? Gut, dann Freizeichnung durch den WHG-ler - das muss in seinen Planungsgrundlagen für den TWP stehen.
Ob "durchlässige Wände" oder eine unzureichend "dichte" Bodenplatte im Sinn der WHG vorliegen - weiß man hinterher. Dann aber ganz genau. Vorher ist immer alles viel zu kompliziert und zu teuer.
Gleiches gilt für den Angriff auf den Beton und gffs Wassergefährdung durch (hier: aus dem Schüttgut) gelöste Stoffe und für viele andere Ranbedingungen.
www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...-nach-whg.html#80755