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Mahlzeit,
mich würde als interessieren, wie die Kollegen hier im Forum die HOAI-Grundleistung: "Mitwirkung bei der Kostenschätzung/Kostenberechnung" verstehen. Bei den Architekten / TGA´lern steht explizit ein Verweis auf die DIN 276 in der Grundleistung beschrieben. Bei uns nur die "Mitwirkung bei...". Liefert ihr nur Massen und ggf. weiter erläuternde Texte oder auch zusätzlich Preise für die einzelnen Leistungspositionen? Bisher hatte ich das immer so verstanden, dass der Statiker nur die Massen aber keine Kosten liefert, da diese durch den Architekten zu ermitteln sind. Mir sind jetzt aber auch schon Bauvorhaben untergekommen (Bestandsgebäude), bei denen die Kollegen den Architekten auch dezidiert Kosten zugearbeitet haben. Daher die Frage, wie ihr das in den Büros handhabt? |
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Diese Teilleistung wird kaum angefragt und ganz selten auch mal im Nachgang überraschungsmäßi abgefordert. Je nach zu erwartendem Aufwand und Wohlbefinden bei der Auftragssumme arbeite ich dann zu oder auch nicht. Es handelt sich i.d.R. um die Abfrage der Bewehrungsmengen. Diese werden dann möglichst trefflich und positionsweise per Excel ermittelt. Die Ermittlung von Kosten selbst wurden hier noch nie abgefragt und würde ich auch nicht leisten wollen.
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Tatsächlich geht es z.B. um Kosten für Stahl-Abfangträger, Rissbehandlungen im Bestandsmauerwerk, Sanierung von Stahlbetonstützen im Außenbereich....
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Aber wieso sollte es zur grundleistung gehören, dass ein TWP Kosten schätzt oder berechnet ?
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Ich habe es dieses Jahr bereits von zwei größeren Büros gesehen, die den Architekten Kosten zugearbeitet haben ohne dass dies in den VgV-Vergabeunterlagen als besondere Leistung aufgeführt war. Auf Nachfrage meinte der Kollege, dass sie dies standardmäßig machen. Daher auch meine Nachfrage, ob da was an mir vorbei gegangen ist und wir inzwischen auch sowas schulden..... |
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Die Mitwirkung bezieht sich auf Angaben zu den Massen. Da die Tragwerksplanung der Objektplanung "eigentlich" um eine LPh nachläuft, ist es für eine "genaue" Ermittlung (früher: positionsweise, tabellarisch) mit Genauigkeitsanforderungen für eine Schätzung (Genauigkeit etwa 30%) "normalerweise" zu spät, weil zu dem Zeitpunkt bereits eine Berechnung des Objektplaners (Genauigkeit etwa 10%) fällig wird.
Da die Schätzung (angeblich - nicht meine Meinung) hinreichend genau auf Basis von Kostenkennwerten (BKI o.ä.) erfolgen können soll (habe ich zuletzt vor 15 Jahren erlebt - inzwischen sehe ich nur noch KGr 300/400 mehrstufig untergliedert), reicht dafür sogar ein Hinweis zur Aufwandsbewertung (einfach - normal - schwierig). Praktisch läuft´s eher auf kg/m2 oder kg/m raus. Der Beitrag "Berechnung der Massen" mit fiktiv erforderlicher Genauigkeit (wenn nicht vorgezogen > Besondere Leistung) kommt typischerweise exzessiv zu spät, weil der Beitrag "eigentlich" frühestens am Ende von TWP-LPh 4 sinnvoll möglich ist - und dann ist es zu spät. Darüber kläre ich den AG auf und ob der meist nicht so großen Relevanz von Massen, deren Ermittlung eher großen Aufwand und Planungskosten bedeutet, hat´s da noch keine Probleme gegeben. Kosten, auch zu "besonderen" Bauteilen, werden "eigentlich" nicht angegeben - ich mach´s trotzdem, bspw. im Holzbau, weil . Natürlich mit gebotener Vorsicht. Damit ist eh klar, daß es Besondere Leistungen sind ![]() Bei Kostenangaben bspw. zu Stahl-Abfangträgern sehe ich ziemlich viele Randbedingungen, die nicht vom TWP geklärt und kostenmäßig bewertet werden können (Bauzustand, Brandschutz u.a.) - bei Rissbehandlungen im Bestandsmauerwerk wird´s noch unübersichtlicher. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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