Willkommen,
Gast
|
|
Hallo
ein Prüfingenieur für Statik fordert Anpralllasten für "Garagenpark" Hallen. Ist das berechtigt? Ich weiß dass andere Garagenparks keine besonderen Anprallschutz haben. . Danke und Gruß |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ich würde ganz klar sagen ja -
wenn die "Garagen"/Lageräume an einer Verkehsfläche liegen. Statt zu rechnen, kann man ja auch auschließen oder einen "Stützenausfall" rechnen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Liegen auf einen großen Grundstück. Also vorbeifahrende Fahrzeuge sind weit weg
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Auch innerhalb von Parkhäusern gibt es Horizontallasten, die zu berücksichtigen sind.
Die werden nur oft nicht bemessungsrelevant. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
In der DIN 1991-1-7 steht dass Anpralllasten im Hochbau in folgenden Fällen zu berücksichtigen sind:
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von alicio.
|
|
Schätze, dann musst du ihm (und uns) erklären, was ein Garagenpark ist.
Und ich glaube (hab am Feiertag nix griffbereit), dass zu Horizontallasten auch noch was in DIN EN 1991-1-1 steht. Und der Hinweis von ql²/99 auf den Stützenausfall ist oft zielführend. Vielleicht kann man den sogar ohne große Rechnung darstellen ("Erzählstatik"). |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von diego. Grund: ergänzt
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten