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Maxi Garagen, XXL Garagen, Storage24.
Findet man genügen Bilder im Internet dazu. |
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Ok. also eine Sammlung von Einzelgaragen, die zu einer Halle zusammengefasst sind?
Da muss sichergestellt sein, dass nicht ein Nutzer, der Gas und Bremse verwechselt, die ganze Konstruktion zum Einsturz bringt. Dass das nicht passiert, musst du dem Prüfer darlegen. Hier jetzt jede Stütze für die Anprallast nachzuweisen halte ich auch nicht für den besten Weg. Da geht es eher um Redundanz. Nachweis des Anpralls heißt ja nicht, dass das oben beschriebene Ereignis ohne Schäden abgehen muss. |
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Es sind im Prinzip 2 große Halle die mit Zwischenwänden aus Trapezblech geteilt sind und mehrere Tore haben.
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Für mich ganz klar.
Es ist eine von PKW (oder ggf. LKW) befahrbare Verkehrsfläche. Da sind nach DIN EN 1991-1-7 Anprallkräfte anzusetzen. (Tab. NA.2-4.1) Bei Parkgaragen für PKW 0,04 MN in einer Höhe von 0,5m in Fahrtrichtung. Wenn mit LKW befahrbare Verkehrsfläche 0,1MN in h=1,25m. Da sind sogar Einzelgaragen und Carports mit aufgeführt.
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In der Tabelle steht dass bei Begrenzung der Geschwindigkeit auf 10km/h die Anprallkraft mit 0,015MN gerechnet werden kann.
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gehts überhaupt um anprall auf tragende bauteile?
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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