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Dachgeschoss Legalisierung 29 Apr 2023 20:21 #78707

Der TO schrieb, dass keine statischen Unterlagen vorliegen.
Dann kann man die Decke auch nicht mittels „Lastvergleich“ nachweisen, da keine gesicherten Altlasten vorliegen.
Was will man sonst vergleichen ?

Ich muss dem geschätzten Kollegen @DeO leider für den Kölner Raum widersprechen:
Gerade in den 1950er Jahren wurden hier (um jedes Gramm Stahl zu sparen) die Decken zum Spitzboden in den meisten Fällen mit 1,00 kN/m2 nachgewiesen, es sei denn ein Dachausbau war von Anfang an geplant.

Wenn keine Statik vorliegt wird man die Decke mit der vorgefundenen Bewehrung rückwärts rechnen müssen.

Der konstruktive Brandschutz (IMMER Statiker Leistung) darf nicht mit dem baulichen Brandschutz verwechselt werden,
der (in NRW) ab Gebäudeklasse 4 (ehemals „mittlere Höhe“) von einem Brandschutz-Sachverständigen erstellt werden muss. In der Regel hängt man bei DG Ausbauten von MFH in der GK4, dann ist halt beides fällig.

 

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Dachgeschoss Legalisierung 30 Apr 2023 08:48 #78708

Der konstruktive Brandschutz (IMMER Statiker Leistung) darf nicht mit dem baulichen Brandschutz verwechselt werden


 
wer den konstr. BS nachzuweisen hat, hängt vom vertrag ab.
das ist auch keine gratis-all-incl-leistung, sondern das ist zu honorieren.

der zweite teil ist richtig und wichtig - insbesondere da viel schlauschlümpfe glauben, "is ja nur lph 4", das macht der "statiker" (natürlich gratis) nebenbei.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Dachgeschoss Legalisierung 30 Apr 2023 21:01 #78709

Der konstruktive Brandschutz (IMMER Statiker Leistung) darf nicht mit dem baulichen Brandschutz verwechselt werden



 
wer den konstr. BS nachzuweisen hat, hängt vom vertrag ab.
das ist auch keine gratis-all-incl-leistung, sondern das ist zu honorieren.

der zweite teil ist richtig und wichtig - insbesondere da viel schlauschlümpfe glauben, "is ja nur lph 4", das macht der "statiker" (natürlich gratis) nebenbei.

@Markus: Wir reden hier über ein Dachgeschoss.
Klar muß der konstruktive Brandschutz honoriert werden, das ist doch keine Frage.
Aber hier zu tun als müsse der Statiker vom Bauherrn auf kniend flehend dazu gebeten werden den konstruktiven Brandschutz zu erbringen ist wohl fern jeder Realität.

Wer soll es denn sonst machen ?
Ich habe noch keinen Brandschutz SV erlebt der sich das zutraut, im Gegenteil, das ist ein furchtbares Volk, jegliche ingenieurmäßige Denkweise ist an denen spurlos vorbei gegangen.

Soll man den Bauherrn zumuten einen weiteren Statiker für den KB zu beauftragen ?
Natürlich nicht, man bietet das mit an und erledigt es, fertig, weil man weiß das es erforderlich wird.
(Genau wie den Erdbebennachweis, falls erforderlich.

Ich gehöre nicht zu den Ingenieuren, die den Bauherrn auflaufen lassen und nur „Dienst nach Vorschrift“ machen und dann sagen: Ist ja nicht beauftragt worden……

Da selbst Architekten (geschweige denn normale private Bauherren) nicht mehr durchblicken, wen man bei einem DG Ausbau GK4 beauftragen muß: Statiker (Extra Konstruktiver Brandschutz, Extra Erdbebennachweis), Prüfstatiker, SV Brandschutz, SV Wärmeschutz, ggf. KFW Energieberater, SV Schallschutz, bin ich der Meinung sich hier nicht im Kleinlein zu verlieren.

Bei einem großen Projekt gewerbsmäßiger Bauherren bin ich da entspannter……….




 

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Dachgeschoss Legalisierung 09 Mai 2023 18:08 #78865

Guten Abend zusammen,
Ich würde bei einem Dachgeschossumbau ersteinmal grob ausloten welche GK sich im Endzustand einstellen wird.
Es braucht meiner Meinung nach zum Beispiel, wenn ein Wechsel von GK 3 zu GK 4 vollzogen wird einen Bauantrag, der auch die Notwendigkeit eines Braundschutzkonzeptes (baulicher Brandschutz) inkludiert und jeglichen Anspruch auf Bestandsschutz zum Erliegen bringt - u.a. auch abstandsflächenrelevant sein kann.
Dies ist unter Anderem der Input für die Eigenlasten (neue Unterhangdecken und dergleichen, neue Lasten aus GK Sparrenverkleidung, gibt es überhaupt Ringanker?, Lastet der Dachstuhl vielleicht irgenwohin ab, wo vor 15 Jahren ne Wand entfernt wurde - und die Baustoffe einfach zu gutmütig waren?).
Zusätzlich kommt noch die Erschliessung des neuen "Geschosses" hinzu.
Mit den vielleicht vorhandenen Holztreppen wird es eng (nicht brennbar???? lichte Treppenbreite????).
Erst ein Brandschutzkonzept... dann konstruktiven Brandschutz, wenn nötig - nur sollte auch die Kommunikation in diese Richtung erfolgen, oder anders ausgedrückt: Auf welcher Grundlage sollst du deine Leistungen als Statiker kalkulieren können?...

Viele Grüße


 
Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.

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