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Dachgeschoss Legalisierung 24 Apr 2023 16:30 #78617

Hallo Zusammen,

ich habe den Auftrag bekommen für einen Bauherren den statischen Nachweis für die Eignung des Dachgeschosses als Wohnraum für mehrere Objekte zu erbringen. 
Dieses Thema an sich ist hier schon diskutiert worden, jedoch habe ich einen anderen Ansatz, welchen ich verfolgen möchte.
- Es sind keine Statiken vorhanden
- Baujahr jeweils um 1950
- Holz und Stahlbetondecken (Nachkriegszeit)

Wie ich das sehe sind prinzipiell zwei Möglichkeiten Vorhanden:
(unabhängig ob Holz oder Massivdecke)

1. Genaue Bestandsaufnahme der Querschnitte und Stützweiten bei Holz und Untersuchung der Bewehrung und des Betons für Massivdecken.
2. Lastvergleich

Variante 1 ist jedoch genau so Erfolgsversprechend wie variante 2, da die Konstruktion ja auf Grundlage der Lastannahmen bemessen wurde.
Überbewehrung halte ich für diese Zeiten für Unwahrscheinlich.
Daher würde ich variante 1 (zumindest für die Betondecken) ausschließen, nicht zuletzt, da es sich um eine Legalisierung handelt, das heißt, dass die Wohnungen bereits bewohnt werden.

Variante 2 ist aber auch wenn Normen vorliegen kein Garant für die Umsetzung dieser. 
Und selbst wenn, müssten hier dann Lastgrenzen gesetzt werden, mit denen man wohl den jetzigen Bodenbelag unterschreiten würde.
Daher folgender Ansatz:
Im Dachgeschoss sind Wohnräume im Jahr 1952 bereits genehmigt worden. Die restlichen Räume mussten als Speicher bleiben. Kann man hier ansetzen und Argumentieren, dass Prinzipiell die Statische Berechnung an sich entfällt, wenn die selbige Decke bereits an einer anderen Stelle die Genehmigung erhalten hat?

Zusatz:
Würde dann auch der konstruktive Brandschutz entfallen oder müsste man allgemeine Angaben zu dem erforderlichen Ist-Zustand treffen?

Es ist etwas detailreicher, aber ich bin mir sicher, dass dieses Thema in kommender Zeit häufiger in Deutschland relevant wird und ich hoffe daher sehr, dass mir geholfen werden kann.

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Dachgeschoss Legalisierung 24 Apr 2023 18:08 #78620

Nachfrage: Sie sind der beauftragte Tragwerksplaner?
Hinweis: dazu gehört ja auch ein Bauauftrag vom Architekten, sowie
on Ihrem fall eine Anforderungsschreiben des Bauamtes dort sind sind auch erf. weitere Fachgutachten, zu Brand- Schall-, Wärme-. Schutz etc. aufgelistet.

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Dachgeschoss Legalisierung 24 Apr 2023 18:15 #78622

Ja, ich bin der Tragwerksplaner für die Projekte.
Laut Bauamt Bedarf es den Wärmeschutz, Schallschutz die Statik und ein „Brandschutzkonzept“ wobei ich denke, dass hier der Begriff Brandschutzkonzept mit dem Konstruktiven Brandschutz verwechselt wurde da dafür normalerweise kein ganzes Konzept gefordert werden sollte.

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Dachgeschoss Legalisierung 25 Apr 2023 05:13 #78623

Brandschutzkonzept macht schon Sinn.
Gerade im Bestand braucht man einen findigen Brandschützer, der sich mit Bestandsschutz und Abweichungen auskennt.
Selbstverständlich in enger Abstimmung mit dem TWP.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Anforderungen durch einen DG-Ausbau / Aufstockung grundsätzlich erheblich ändern können...

Was die Nachweisführung angeht... Vielleicht waren da oben 5cm Estrich und 2,00 kN/m² Nutzlast angesetzt. Vielleicht auch weniger/nichts.
Da hilft nur Bestandspläne durchforsten und den Bauherren nötigen nach Bildern zu suchen...
Wenn schwarz ausgebaut wurde... muss man halt mit rechnen das rückgebaut werden muss. Da hab ich wenig Mitleid.


Beste Grüße

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Dachgeschoss Legalisierung 25 Apr 2023 07:15 #78624

Schon ausgebaut ist schlecht.
Nutzlast für Bühnenräume (Dachböden) in den 50er Jahren meist 1,0 kN/m².

Brandschutzkonzept ist gar nicht so abwegig, häufig rutscht man durch die geänderte Gebäudehöhe (Fußboden des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich | vorhanden sind) in eine andere Gebäudeklasse. Wenn du da plötzlich in GK5 bist wirds lustig.
Schallschutz bei Ausbau der DG-Räume durch Firma Lolek&Bolek nach dem Planungskonzept "Haben wir schon immer so gemacht" ist sicherlich auch astrein umgesetzt.

Viel Spaß bei dem Bauvorhaben, ich beneide Dich nicht.
Du kannst in dem Fall zwar nichts dafür, aber es ist wie es schon immer war:
"Der Überbringer schlechter Nachrichten braucht ein schnelles Pferd - um fix wegzukommen."
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, ql2/99

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Dachgeschoss Legalisierung 25 Apr 2023 09:52 #78625

Wenn ganz nichts statisches vorliegt, wird es schwierig. Hier ist es so, dass in den Gebäuden der 50er die oberste Decke oftmals baugleich zu den darunterliegenden ausgebildet wurde. Womit man aufpassen muss ist mit den Trennwänden. Denn der TW-Zuschlag ist eher nicht unbedingt vorhanden und die aktuelle Planung der Arch. nimmt darauf zumeist keine Rücksicht.

Bauphysik ist ein spezielles Thema. Wenn nicht schon beauftragt, ganz klar einen großen Bogen darum machen. Wenn Beauftragung droht, den Auftrag besser ganz sausen lassen. Da liegen zu viele Unwägbarkeiten für zu wenig Geld in der Luft.

Oftmals sind die Bauämter insgesamt einigermaßen wohlgesonnen, weil das politische Ziel der Wohnraumschaffung auch klar im Raume steht, Man kann einen Bestandsbau halt nicht mit vertretbarem Aufwand auf aktuellen Stand bringen, wenn überhaupt. Nur da muss der Objektplaner ganz klar die Kommunikation mit dem Amt suchen und durchführen.

 
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, C30/37

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