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erforderliche Erdbebennachweise? 01 Mär 2023 06:31 #77915

Ahoi!
@Marius Pinkawa: Wo kann ich das:"Bei "sehr geringer Seismizität", definiert als ag*S<=0,05 g (Bodenbeschleunigung mal Bodenparameter kleiner gleich 5% der Erdbeschleunigung) kann ein Erdbebennachweis in der Regel entfallen." in der Literatur finden?"
Ich habe hier gerade das "Problem" bei einer Bestandshalle als Stahlkonstruktion, Erdbebenzone 1, Untergrundklasse T, Baugrundklasse C. Somit ein S= 1,25 und ag= 0,40 m/s² nach DIN 4149. S*ag= 1,25*0,40= 0,50. Mit 0,50/g= 0,50/9,81= 0,05= 5% <= 5% wäre ich somit "fein raus".

BG,
Mitch

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erforderliche Erdbebennachweise? 01 Mär 2023 07:11 #77916

Hi Mitch,

vereinfachte Überprüfung: DIN EN 1998-1:2010-12 Abschnitt 3.2.1(5)P; DIN EN 1998-1/NA:2021-07 NDP zu 3.2.1(5)P
entspricht SaP,R <= 0,600 m/s²   (Siehe z.B. www.dlubal.com/de/loesungen/online-diens...d-erdbeben-lastzonen oder ähnliche)

Ansonsten: DIN EN 1998-1:2010-12 Abschnitt 3.2.1(5)P; DIN EN 1998-1/NA:2021-07 NDP zu 3.2.1(5)P
entspricht ag*S <= 0,490 m/s²

außerdem gilt alle deutschen Erdbebengebiete sind als Gebiete geringer Seismizität eingestuft, daher vereinfachte Auslegung überall möglich.


 

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Letzte Änderung: von ql2/99.

erforderliche Erdbebennachweise? 01 Mär 2023 08:09 #77917

Ahoi ql2/99,

danke für die Info. Es geht also um den EC8. Der mag zwar "allgemeine Regel der Technik" sein, ist aber gemäß MVV TB 2021 (akt. Ausgabe) gar nicht bauafsichtlich eingeführt. Es gilt weiterhin DIN 4149 ...
Leider gilt die von Herrn Pinkawa genannte Formel auch nur für Baugrundklasse A. Die aktuelle Ausgabe des NA liegt mir leider nicht vor. In der Ausgabe des NA von 01/2011 steht im NDP zu 3.2.1(5), daß nur Gebiete, die nicht zu den Erdbebenzonen 1-3 gehören, als Gebiete mit sehr geringer Seismizität einzustufen sind. Also muß ich eine Betrachtung (in welcher Form auch immer) der Erdbebenbeanspruchung vornehmen, was ich eigentlich irgendwie vermeiden wollte, weil meine bisherigen Ansätze (Vergleich der Massen vorher und nachher sowie Vergleich Windlast mit Erdbebenlast) gescheitert sind ...

BG,
Mitch

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erforderliche Erdbebennachweise? 01 Mär 2023 08:18 #77918

Ob oder ob nicht können nur die Juristen entscheiden...

Würde einfach mit dem AG reden.
die "rote Linie" entspricht denke ich schon ungefähr dem alten Übergang 0-1.

Hier auf die schnelle gesucht:
www.bgr.bund.de/DE/Themen/Endlagerung/Do...=publicationFile&v=4
Bild Seite 16.

Der EC8 mit neuem Anhang kann so falsch jetzt auch nicht sein. Schwierig ist halt, dass es einfach Abweichungen bezüglich der Bodenbeschleunigung gibt.
Das die alten Erdbebenzonen nicht mehr so ganz frisch sind ist denke ich auch klar, daher gibt es  ja auch:
www-app5.gfz-potsdam.de/d-eqhaz16/
(und das dürfte tatsächlich der aktuelle Kenntnisstand sein - welcher mit dem aktuellen NA zusammenpasst)

Ich dachte eigentlich schon, dass die Formel für alle Baugrundklassen gilt, aber da kann Herr Pinkawa vielleicht noch was zu sagen =)

Beste Grüße

Ps: Werden die MVV TB nicht eh jetzt Anfang März für 2022 aktualisiert?

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Letzte Änderung: von ql2/99.

erforderliche Erdbebennachweise? 01 Mär 2023 08:38 #77919

Hallo Mitch,

es ist natürlich zwischen DIN 4149 und DIN EN 1998 zu unterscheiden. Beim letzteren gibt es keine Erdbebenzonen mehr. Hier wird mit dem SaP,R-Wert gearbeitet (siehe nationaler Anhang DIN EN 1998-1/NA:2021). Der nationale Anhang von 2011 ist relativ irrelevant, da er nie bauaufsichtlich eingeführt war, und auch nicht mehr wird, da er ja mittlerweile durch die 2021er Version überholt wurde.

Die genannte Formel gilt für alle Baugrundklassen, und nicht nur für Baugrundklasse A, da ja eben der Bodenparameter S mit eingeht. Damit werden alle möglichen Untergrundverhältnisse erfasst.

Wenn Sie nach DIN 4149 vorgehen, und sich in Erdbebenzone 1 befinden, kommen Sie nicht drum herum eine Erdbebenbetrachtung durchzuführen. Aus meiner Erfahrung ist bei "normalen" Stahlhallen der Lastfall Erdbeben nicht sonderlich problematisch, aufgrund der geringen Massen.

Bauordnungsrechtlich ist die DIN 4149 weiterhin die bauaufsichtliche Mindestanforderung (da bauaufsichtlich eingeführt). Aus zivilrechtlicher Sicht (Stichwort "Mangelfreiheit") sind jedoch die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Wir befinden uns in einem Übergangsbereich, wo es zu überlegen gilt, welche Norm angewendet wird.

Ich betrachte immer beide Normen, so wie Sie es gerade ja auch tun ;-) Da die DIN 4149 in diesem Fall kritischer zu sein scheint, würde ich diese auch als Mindestanforderung beachten.

Freundliche Grüße
Marius Pinkawa (erdbebeningenieur.de)

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erforderliche Erdbebennachweise? 01 Mär 2023 08:59 #77920

Hallo Herr Pinkawa,

vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Ich gehe davon aus, daß Ihre Aussage bzgl. der Gültigkeit der genannten Formel korrekt ist und dann muß ich davon ausgehen, daß die "Grundnorm" DIN EN 1998 ebenfalls in neuer Fassung bauaufsichtlich eingeführt wird, denn in der DIN EN 1998/2010-12 steht unter 3.2.1(5) noch eindeutig was von Baugrundklasse A.
Egal, das o.g. hilft mir bei meinem aktuellen problem auf jeden Fall nicht weiter.

BG,
Mitch

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