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erforderliche Erdbebennachweise? 24 Feb 2023 12:26 #77867

  • statik_xx
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Hallo Kollegen,
bin in der literatur gerade auf etwas gestoßen, was ich so nicht nachvollziehen kann: (bild anbei)
dort wird der erdbebennachweis (EN 1998-1) nicht geführt weil das Bauwerk  nach EN 1997-1-1 in CC1 eingestuft werden kann.

Dieser vergleich (der beiden normen  außergerwöhnlich vs. erdbeben) ist doch nicht zulässig oder?
Aus meiner Sicht sind erdbebennachweise nach EN 1998-1 immer (also bei jedem BVH) zu führen (es ist mir nur ein punkt aus der EN 1998-1 bekannt: 3.2(5)P: "In Fällen sehr geringer Seismizität brauchen die Vorschriften der Reihe EN 1998 nicht berücksichtigt zu
werden.")...in AUT gibts dazu noch einen Hinweis (hier nicht wiedergegeben)

gibt es "belastbare" hinweise wo erdbebennachweise entfallen können?

lg

 
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erforderliche Erdbebennachweise? 24 Feb 2023 19:57 #77876

Aus welcher Literatur ist das, bzw. könntest du das nochmal einscanen, man sieht leider nichts im PDF

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erforderliche Erdbebennachweise? 25 Feb 2023 10:46 #77877

Moin,

wenn man sich den Eurocode genau anschaut, fällt doch auf, dass unterschieden wird zwischen

1) "außergöhnlichen Einwirkungen" und
2) "außergewöhnlichen Einwirkungen infolge Erdbeben".

Deshalb gibt es in EN 1990 auch zwei(!) außergeöhniche Bemessungssituationen, davon eine für Erdbeben.

Die Regelungen mit der Schadensfolgklasse und der Nichtberücksichtigung der außergewöhnlichen Bemessungssituation bezieht sich nur auf Lasten aus EN 1991-7. Das sind Anprall- oder Explosionslasten, aber keine(!) Erdbebenlasten, die in EN 1998 geregelt sind.

Grüße
Christoff
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erforderliche Erdbebennachweise? 25 Feb 2023 18:13 #77879

  • statik_xx
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  • Beiträge: 241
danke Christoff. so hatte ich das auch im kopf.
in der literatur anbei (masterarbeit von einer TU) ist das irgendwie verwechselt worden...weil dir überschrift dort erdbeben lautet ...und dann auf die en 1997-1-1 verweisen wurde und später dann erdbeben nicht berücksichtigt worden ist ....das hat mich eben zu der frage geführt

aber abgesehen davon: grundätzlich ist erdbeben immer (also bei jedem Bauwerk) zu berechnen..(für die "wertigkeit" der bauwerke gibts ja extra den bedeutungsbeiwert im ec8) und dann von mir aus der lastvergleich mit wind etc. durchgeführt werden.

(außer eben bei der bereits erwähnten sehr geringen seismizität)..oder habe ich irgendwo eine regelung im EC8 übersehen?
bg
 
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erforderliche Erdbebennachweise? 26 Feb 2023 06:39 #77881

nene - seh ich genauso.

Entweder du kannst dich mit der "geringen Seismizität" wegducken, oder du musst einen Nachweis führen.

Der Windvergleich ist jedoch nur für die Bedeutungskat. I-III möglich und mitunter abhängig von der Bodenbeschleunigung und den Geschosszahlen.

Beste Grüße

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erforderliche Erdbebennachweise? 28 Feb 2023 20:07 #77913

Genau, Christoff aka qwertzuiop sagt es vollkommen richtig, Erdbeben gilt hier nicht als außergewöhnliche Einwirkung in diesem Sinne.

Bei "sehr geringer Seismizität", definiert als ag*S<=0,05 g (Bodenbeschleunigung mal Bodenparameter kleiner gleich 5% der Erdbeschleunigung) kann ein Erdbebennachweis in der Regel entfallen.
Marius Pinkawa (erdbebeningenieur.de)

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