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Gast
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Hallo,
an der Grenze von alten Fachwerkgebäuden sollen Gebäude abgebrochen und neue aufgebaut werden. Ich habe für den betroffenen Nachbarn der verbleibenden Gebäude eine 1,5 seitige Stellungnahme geschrieben die er dem Abbrecher übergeben will weil er Bedenken hat. Mein Schreiben ist kein Abbruchkonzept. Ich habe lediglich Hinweise gegeben. Schlagworte
Wie lange darf so etwas dauern und was kann ich dafür abrechnen. Sind Stellungnahmen besonders zu vergüten. Bei einem Anwalt hatte ich mal 3 € die Min. bezahlt. Grüße |
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Letzte Änderung: von HerrLehmann.
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das dauert so lange, wie´s dauert. der eine saugt sich schnell was aus den fingern, der andere recherchiert ordentlich und ein extraterrestrischer hat das thema voll drauf und ist hobbyliterat .. interessanter ist die frage der abrechnung, noch interessanter die frage, was du für deine arbeit bekommst. das ist eine besondere leistung, die unabhängig von etwaigen grundleistungen zu vergüten ist (hoai, aho). schreib eine faire rechnung über deinen zeitaufwand - dann siehst du schon, was für ein echo kommt. ohne vorherige, möglichst wasserdichte, regelung kann das ernüchternd wirken - kann aber auch funktionieren. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Ich kann leider keine Erfahrung hier beisteuern. Aber umso mehr bin ich interessiert wieviel letztlich dabei rumkommen wird. Bitte bitte unbedingt berichten
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ja, dass sehe ich ähnlich. Ich würde hier meinen Bürostundensatz etwas großzügig auslegen und fertig. Kunden mit Beschwerdedrang werden sich unabhängig von der Rechnungssumme sowieso beschweren. Also darf man bei solchen Kleinprojekten auch ruhig etwas verdienen, sonst ist sowas ja wirtschaftlich uninteressant.
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Was soll man dazu sagen. Das sind blöde Aufträge. Manchmal kommt man nicht umhin.Abrechnung zum einen natürlich Stundensatz x Zeit. Dann kann man natürlich noch für „Bürokram“ und andere Konstanten addieren.Wenn zu viel Zeit für ein paar Wordseiten aufruft, stellt man schnell mal seine eigene Kompetenz infrage. Dann könnte man über sinnvolle anrechenbare Kosten und HOAI LP1 (anteilig) eine angemessene Summe anschaulich darzulegen. Irgendwie so ...
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Hallo,
Du hast sicherlich viel Zeit gebraucht, um die Stellungnahme zu erabeiten. Ich kenne das. Füge in das Dokument einfach deine Zwischenergbnisse ein, z. B. Fotos, Auszüge aus Bestandsunterlagen, Normen, irgendwelche Empfehlungen wg. Beweissicherung, Skizzen usw. Erstelle einen schmalen Ordner. Gruß |
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