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Gast
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Außerdem ganz wichtig, IMHO am besten Fett und unterstrichen:
Zusammenfassung der Lastannahmen mit Angaben der zugehörigen EB der EAB und damit verbundenen in welchem Abstand welches Gewicht Baufahrzeuge maximal haben dürfen. Sonst stellt sich derjenige, der die Baugrube aufhebt Am Ende mit dem 100-Tonnen-Bagger unmittelbar an den Verbau...
Folgende Benutzer bedankten sich: Lehmann
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ja. der prüfer (so es einen gibt) liest das. vielleicht. für den würde ich grundlagen aber voranstellen. ansonsten liest jeder nur das, was ihm in den kram passt. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Ja, die Gefahr des Nichtlesens besteht immer. Nur das fällt dann dem Nichtleser auf die Füße, Stichwort z.B. "Sorgfaltspflicht". Aber auf den Plan gehört die Angabe, welche Lastannahmen gewählt wurden. Hier würde ich dennoch erwägen die Wand nicht ganz so hoch bringen und dafür den letzten Meter abzuböschen. Und sollte die Wand seitlich einfach so enden, kann man ja auch mal darüber nachdenken was man mit den letzten Profilen so macht. Einfach so einen Schnitt rechnen, Profil, Länge, Verbohlung ist nicht alles. |
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