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Haftung Prüfstatiker 20 Aug 2022 21:21 #76137

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Hi liebe Prüfer / -gehilfen,

für gewöhnlich haftet der Prüfingenieur nicht für die Vollständigkeit und Korrektheit der Statik, Pläne und Ausführung. Er ist hoheitlich tätig und quasi nur die Baupolizei. Es gibt noch die privatrechtliche BH-Beauftragung. Diese sei jetzt mal ausgenommen. 

Demnach ist es ja kein Wunder, dass wir jede Statik durchlassen. Kein Sachbearbeiter darf bei uns eine Statik ablehnen. Und ich habe echt eine Menge Kollegen :) Ist das so normal ? Kennt ihr es anders ? 

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Letzte Änderung: von Badoo.

Haftung Prüfstatiker 21 Aug 2022 07:17 #76138

Die statische Prüfung bewertet ob die Standsicherheit der Konstruktion ausreichend ist. Was sie nicht leisten muss, ist die Betrachtung der Statik hinischtlich aller zu führenden Nachweise und auch nicht hinsichtlich der Genauigkeit der Zahlen. Ausreichend bedeutet in Zensuren übersetzt eine 4, evtl. sogar eine 4-. Ausreichend ist ausreichend, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Es geht um die Konstruktion, nicht um die Statik an sich. Der Prüfer hat entsprechend nicht die Umsetzung seines theoretischen Idealbildes einer Statik durch andere Aufstellern zu erzwingen. Er ist gefordert anhand eigener Berechnungen zu prüfen, ob die Konstruktion ausreichend (!!) dimenioniert ist. Wenn die Bemessung die wesentlichen Elemente der Standsicherheit erfüllt, kann sie raus.
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Haftung Prüfstatiker 21 Aug 2022 07:44 #76139

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Danke Deo! Das ist schön zusammengefasst. Aber was, wenn Gebäude nun in 3D gerechnet werden und jeder Balken und jede Wand usw mit dem Gesamtgebäude in FE erschlagen werden? Quasi modellieren und auf den Knopf drücken... Dann kannst du ja quasi das gesamte Gebäude vergleichrechnen, um die Standsicherheit eindeutig beurteilen zu können...(ich rede von extrem großen Hochbauprojekten) Ist das dann eine 4- ?

Alternative wäre es, den Leuten die 3D Statik zu zerschießen, weil da doch sowieso haufenweise Fehler drin sein MÜSSEN (alles wirkt in sich mit und es darf nirgends starke Abweichungen geben).. erst Recht nach der ersten wesentlichen Änderung des Architekten ist dann theoretisch alles objektiv gesehen hops

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Letzte Änderung: von Badoo.

Haftung Prüfstatiker 21 Aug 2022 08:14 #76140

weil da doch sowieso haufenweise Fehler drin sein MÜSSEN

so wie in den Nachrechnungen des Prüfers auch. Der kocht ja auch nur mit Wasser und arbeitet mit vergleichbaren Programmen. Da er die Eingaben bei seinen Vergelichsrechnungen zumeist sogar gröber vornimmt, ist die Fehlerwahrscheinlichkeit bei ihm sogar noch höher.

Die Größenordnungen der Schnittgrößen sollten vergleichbar sein. Das lässt sich mit unabhängigen und groben Vergleichsrechnungen ermitteln. Doof wird es nur, wenn die Bemessung seitens des Aufstellers immer scharf an der Kante langgeht und man selber permanent drüberliegt.

Man kann sich dazu Einzelbauteile greifen, via Einflussflächen die ungefär zu erwartenden Lasten zusammensuchen und sehen was sich in dem Vollmodell des Aufstellers so ergibt. Wenn man das aus dem Ausdruck nicht rausgelesen bekommt, halt seine 3D-Bemessung (erf. As) mit dem eigenen Grobmodell vergleichen. Letztlich geht es vorrangig um die Bemessung. Wie man dazu kommt, ist eher drittrangig.
 

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Haftung Prüfstatiker 21 Aug 2022 08:32 #76141

  • Badoo
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Genau Einzelbemessung in der Prüfung mittels LEF! Das mag Wasserkochen sein, ist aber nachvollziehbar und prüfbar.

Zum Thema zurück:
Wenn ich als Aufsteller nur auf den Knopf drücke und alles dem Prüfer schicke mit dem Hinweis, dass nur meine Bewehrungspläne zu prüfen seien und er ja auch verpflichtet ist Vergleichrechnungen zu machen, dann stimmt da etwas grundsätzlich nicht ! Das kann nicht sein !

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Haftung Prüfstatiker 21 Aug 2022 10:35 #76142

Wenn ich als Aufsteller nur auf den Knopf drücke und alles dem Prüfer schicke mit dem Hinweis, dass nur meine Bewehrungspläne zu prüfen seien und er ja auch verpflichtet ist Vergleichrechnungen zu machen, dann stimmt da etwas grundsätzlich nicht ! Das kann nicht sein !
 

und jetzt festhalten: Ich erinnere mich an einen Vortrag von Prof. Rombach. In dem führte er aus, dass in einem Land (welches ist mir entfallen) das genau so gehandhabt wird. Es wird die Konstruktion nur anhand der Pläne geprüft, ohne Statik. So ganz verkehrt ist der Ansatz im Grunde tatsächlich nicht.

 

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