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Hallo Freunde,
wenn ihr eine Genehmigungsstatik eines Neubaus beim Prüfer durchgekommen habt und dann in der LP5 sämtliche Löcher in Wände und Decken durch die TGA hinzukommen.. was passiert dann ? Gibt es so etwas wie "kleine Öffnung" für Scheiben und somit o.w.NW erschlagen ? |
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du darfst jedenfalls keinen TGAler ohne weitere nebenwirkungen erschlagen .. das macht man nicht.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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"du darfst jedenfalls keinen TGAler ohne weitere nebenwirkungen erschlagen ..."
ach Markus, meine Erfahrung ist da eine andere. Anfangs war ich bestrebt "meinen" Bereich zu "verteidigen" und habe die Haustechniker als natürlichen Feind der Tragwerksplanung gesehen. Seit ich frühzeitig das Gespräch mit dem Haustechniker suche funktioniert das besser, manchmal muss man auch ein bißchen für die Kollegen mitdenken bzw. deren Zwangspunkte verstehen. Und wenn dann später noch ein paar Kernbohrungen dazu kommen muß man halt schauen wo die sind.
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Richtig. Die Funktionalität eines Gebäudes ergibt sich für den Nutzer über Strom, Licht, Luft, Sanitär und so weiter. Unsere Aufgabe besteht darin diese Nutzbarkeit zu unterstützen und nicht darin sie zu behindern. Wenn der haustechniker in eine bestehende Planung eindringt ist das zwar ärgerlich, aber man kann sich dem nicht verwehren. Wenn planungskosten entstehen, müssen diese angemeldet und bauseits getragen werden.
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Letzte Änderung: von DeO.
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Naja aber zwischen einer Kernbohrung in Wandmitte und einer großen Öffnung in Randnähe wird man ja unterscheiden können. Ich habe gehofft, irgendwer hat so etwas wie Grenzbetrachtungen (analog Norm zu Schlitzen) auch mal für Aussparungen entwickelt...
Ihr könnt ja nicht jedes kleine Loch in der Wand mit nem Scheibenprogramm nochmal neu nachweisen ? Daher interessieren mich eure Herangehensweisen... |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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