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na, das ist ja nicht so wirklich eine sinnvolle Art und Weise. Denn dann wird es grundlos für die Büros schwierig, in denen einzelne Mitarbeiter prüffreigestellt sind. Denn die Kammermitgliedschaft ist ja personenbezogen, die Versicherung hingegen auf das Büro ausgerichtet. Letzteres kann eine Einzelperson sein, muss aber nicht (GmbH, Gemeinschaft).
Aber hast Recht, auch hier in Niedersachsen haben die derweil wohl diesen Unfug eingeführt. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Um in NRW in die Liste als "qualifizierter Tragwerksplaner" aufgenommen zu werden ist eine Berufshaftpflicht mit vorgeschriebenen Deckungssummen erforderlich. Für Angestellte kann diese auch über die Haftpflichtversicherung des Büros laufen.
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Ja, so ist es leider nun..
Wahrscheinlich wurde lange zu viel Schindluder getrieben |
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Ich vermute eher Standesschutz. Das eine hat nämlich mit dem anderen absolut nichts zu tun. Die Befähigung zur Erlangung der Prüffreistellung ist ja völlig unabhängig davon, ob jemand eine Versicherung vorweisen kann oder nicht. Das wäre etwa so, als würde man zur Aushändigung des Führerscheins eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen müssen. Was passiert, wenn jemand, der über die Bürohaftpflichtversicherung seinen Stempel erlangt hat, ebenjenes Büro verlässt. Muss er dann den Stempel wieder abgeben?
Ich halte das für üblichen kammertypischen Blödsinn. |
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Was letztlich bedeutet, dass man auch eine Versicherung haben muss, selbst wenn man keine (eigenen) Tätigkeiten ausübt.
Die fachliche Befähigung und Eignung steht doch in keinem Zusammenhang zur Situation der Versicherung. Es geht nur um die Kenntnisse und um die Erfahrung. Um nichts anderes. Die Frage der Versicherung ist eine privatrechtliche und darin haben die Kammern nicht rumzuwühlen. Keine Sorge, ich bin fett versichert. Mich schert das selbst nicht. Mir geht nur dieses Kammergetue auf den Zeiger. Wenn deren Zeitung kommt und ich sehe wie die beschlipsten Herren sich gegenseitig versichern was für ach so tolle Typen sie doch sind, wird mir ganz anders. Schaut man sicher aber deren Fortbildungsangebote an, kommt Tragwerksplanung so gut wie gar nicht darin vor.
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