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Gast
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Was meinst Du mit "Prüfgebühren selbst bezahlen", "Kulanz" und "2.000 € Prüfgebühren"? |
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Moin,
nicht vergessen die Kammern sind kreativ ! Seid ihr sicher, dass das ohne Mitgliedschaft in der Ing-Kammer funktioniert. In Nds. war eine Eintragung in die TWP-Liste nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft in der ING-Kammer möglich. Wenn nicht kommt das garantiert später. Nach genau 10 Jahren wurde in bei der ING-Kammer Nds. bemerkt das der Kammerbeitrag nicht ausreicht. Für die Listeneintragung wurde dann zusätzlich Gebühren für das Führen der TWP-Liste eingeführt. Wenn man noch als Entwurfsverfasser gelistet ist selbstverständlich mit zusätzlicher Gebühr. |
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@Fantomas
Meine damit, falls man nebenberuflich tätig sein will, kein Projekte vorweisen kann, um sich eintragen lassen zu können, benötigt man ja eine durch einen Prüfingenieur geprüfte Statik. Auch für Projekte die eigentlich befreit sind, man ist ja nicht in der Liset geführt. Also kann man nicht sagen, ich verlange für meine Staik 2000 Euro, da ja die Prüfung schon über 2000 Euro kostet. Und Kulanz gibt es bei den Prüfern nicht, da Sie eigentlich nicht selbst abrechnen dürfen, sondern nur über Ihren Verband. |
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In Niedersachsen bin ich in Kammer und Liste, in Schleswig-Holstein hingegen nur in der Liste. Das kostet jährlich auch einen Beitrag, aber nicht das volle Programm. Möglicherweise hat sich bei der Aufnahme in SH deren Kammer informiert, ob ich schon in einer Kammer eingetragen bin. Kann sein, zu lange her. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Moin,
@Deo, die Eintragung ist bei mir genau so. Aber ich bin mir nicht sicher ob die Listeneintragung für auswärtige Ing. zulässig ist. Im §9a des Ing-Kammer-Gesetz Schl-Holst. steht: § 9 a Auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und bauvorlageberechtigte Ingenieure (1) Wer in Schleswig-Holstein weder seine Hauptwohnung, die Hauptniederlassung noch seine überwiegende Beschäftigung hat, darf als bauvorlageberechtigte Ingenieurin oder als bauvorlageberechtigter Ingenieur tätig sein, wenn: 1. sie oder er in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen oder bauvorlageberechtigten Ingenieure eines anderen Bundeslandes eingetragen ist oder Sachsen-Anhalt hatte vor Jahren versucht eine "Liste der Berufshaftpflichtversicherten" einzuführen. Das wurde abgeschmettert. |
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Letzte Änderung: von HerrLehmann.
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Bei Deinen in einem weiter oben zu findendem Post genannten 300.000 € Rohbaukosten (ich nehme an, es sind anrechenbare Kosten gemeint) bist Du bei einem Honorar (HZ II Mitte, Lph 1-6) von ca. 26.500 €. Die Prüfgebühr zahlt der Bauherr, der ist gegenüber dem Prüfingenieur Auftraggeber und somit zahlungspflichtig. Insgesamt bin ich froh, dass es eine solche Liste gibt. Trennt die Spreu vom Weizen, also die (nebenberuflichen) Feierabend- und Rentenstatiker, die zu Dumpingpreisen und z.T. ohne Versicherung "arbeiten" von den professionellen Kollegen, die Versicherungs-, Fortbildungs-, Personal-, Hardware-, Software-, Miet- und sonstige Kosten zu tragen haben und somit auf auskömmliche Honorare angewiesen sind. Der Billigsumpf wird ein wenig ausgetrocknet. Wer die geforderte "nötige Erfahrung" nicht vorweisen kann, der muss eben solange prüfen lassen, bis er ausreichend Nachweise zur Eintragung in die Liste vorlegen kann. Oder scheitert es aufgrund der nicht auskömmlichen Honorare daran, dass die aufgestellten bautechnischen Nachweise so rudimentär und lückenhaft sind, dass sie gar nicht prüffähig sind? |
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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